Immobilienbewertung durch qualifizierte Sachverständige
Sie möchten wissen, was Ihre Immobilie wert ist? Wir ermitteln den Wert nach persönlicher Besichtigung vor Ort und dokumentieren den Rechenweg so, dass auch Finanzämter, Gerichte und Banken ihm folgen können.
Je nach Anlass erhalten Sie ein kompaktes Kurzgutachten zur Orientierung oder ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB. Den Preis vereinbaren wir vorab als verbindlichen Festpreis.
1.000+ Bewertungen
pro Jahr
DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert
~ 99%
ohne Beanstandung anerkannt
Persönliche
Ansprechpartner
Der Begriff Immobilienbewertung meint sehr Unterschiedliches. Er reicht von der kostenlosen Online-Schätzung über die Werteinschätzung eines Maklers bis zum Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB. Alle drei nennen eine Zahl, aber nur die letzte ist ein Nachweis, dem Finanzämter, Gerichte und Banken folgen.
Welche Form Sie brauchen, hängt allein davon ab, wofür Sie den Wert brauchen. Für eine erste Orientierung vor dem Verkauf genügt oft weniger. Sobald jemand anderes der Zahl zustimmen oder sie prüfen muss, brauchen Sie ein Gutachten, das den Wert nachvollziehbar herleitet.
Wir bewerten unabhängig und ohne wirtschaftliches Eigeninteresse, nach persönlicher Besichtigung vor Ort und zum verbindlichen Festpreis. Gern beraten wir Sie in einem kostenlosen Erstgespräch und informieren Sie zu allen Fragen rund um Ihre Immobilienbewertung.
Häufige Fragen zur Immobilienbewertung
Was ist eine Immobilienbewertung?
Eine Immobilienbewertung ermittelt den Marktwert eines Grundstücks, Hauses oder einer Wohnung. Sie verbindet dafür bautechnische, juristische und wirtschaftliche Betrachtung: den Zustand des Gebäudes, die Rechte und Lasten im Grundbuch und die Lage am örtlichen Markt.
Der Begriff selbst ist nicht geschützt und wird für sehr Unterschiedliches verwendet, von der Online-Schätzung bis zum Vollgutachten. Entscheidend ist deshalb nicht das Wort, sondern was dahintersteht: Fand eine Besichtigung vor Ort statt, wurde ein normiertes Bewertungsverfahren angewendet, und ist der Rechenweg für Dritte nachvollziehbar dokumentiert? Erst dann wird aus einer Schätzung ein Nachweis.
Den Maßstab dafür setzt § 194 BauGB. Danach ist der Verkehrswert der Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre, ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse.
Praktisch heißt das: Gerechnet wird mit einem Verkauf unter üblichen Marktbedingungen, also mit angemessener Vermarktungsdauer und zwischen Vertragspartnern, die weder unter Druck stehen noch besondere Interessen verfolgen. Was allein aus Ihrer persönlichen Lage folgt, bleibt außen vor, etwa ein erzwungener schneller Verkauf oder eine Übertragung innerhalb der Familie unter Wert.
Der Verkehrswert ist damit weder ein Wunschpreis noch eine untere Grenze, sondern eine aus nachprüfbaren Marktdaten hergeleitete Größe. Genau deshalb können Finanzämter, Gerichte und Banken darauf aufbauen.
Alles Weitere zu den gesetzlichen Anforderungen, zur Wahl des Bewertungsverfahrens und zum Aufbau eines Gutachtens finden Sie auf unserer Seite zum Verkehrswertgutachten.
Was kostet eine seriöse Immobilienbewertung?
Die Kosten richten sich nach Art, Größe, Lage und Komplexität der Immobilie sowie nach dem Umfang des Gutachtens. Bei uns erfahren Sie den Preis vorab: Wir vereinbaren einen verbindlichen Festpreis, und sollte der Aufwand höher ausfallen als erwartet, bleibt dieser Preis unverändert.
Eine gesetzlich verbindliche Gebührenordnung gibt es nicht, die Wertermittlung ist seit 2013 nicht mehr Teil der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Der größte Preisunterschied entsteht deshalb nicht zwischen Anbietern, sondern zwischen den Gutachtenarten:
Die beiden Gutachtenarten:
Kurzgutachten
Verkehrswertgutachten
Der Preisunterschied bildet also keinen Qualitätsunterschied ab, sondern einen Unterschied im Zweck. Wer nur für sich selbst wissen will, wo er steht, braucht kein Vollgutachten. Wer den Wert gegenüber einer Behörde oder vor Gericht belegen muss, kommt am Verkehrswertgutachten nicht vorbei.
In unserem Erstgespräch beraten wir Sie ausführlich, welches Gutachten in Ihrem Fall in Frage kommt und nennen Ihnen unseren verbindlichen Festpreis. Dieser umfasst:
- Die Anfahrt zum Ortstermin
- Die Durchführung der Objektbesichtigung
- Der gesamte Zeitaufwand für Recherchearbeiten und die Gutachtenerstellung
- Die Beschaffung relevanter Unterlagen
- Die Druck- und Versandkosten des Gutachtens
Kostenlose Betreuung auch nach der Gutachtenerstellung
Sollte eine Behörde – zum Beispiel das Finanzamt – ausnahmsweise Zweifel zum ermittelten Verkehrswert haben, lassen wir Sie damit nicht allein. Wir erläutern den Behörden die Bewertung gerne und begründen nachvollziehbar, warum der Wert fachlich korrekt und marktgerecht ist. Unsere Erfahrung zeigt: Nahezu alle unsere Gutachten werden ohne Beanstandung anerkannt.
Mit mehr als 1.000 erfolgreich abgeschlossenen Bewertungen pro Jahr und einer hohen Kundenzufriedenheit steht die Törteli Immobilienbewertung für Zuverlässigkeit, Qualität und Fachkompetenz. Unsere Gutachten gelten bundesweit als verlässlicher Maßstab in der Immobilienbewertung und werden regelmäßig von Gerichten, Behörden und Steuerberatern als fundierte Entscheidungsgrundlage herangezogen.
Welches Gutachten brauchen Sie?
In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir, welche Gutachtenart zu Ihrem Anliegen passt, und nennen Ihnen einen verbindlichen Festpreis. Füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus oder melden Sie sich telefonisch bei uns.
Ist eine kostenlose Immobilienbewertung sinnvoll?
Für eine erste Orientierung ja, als Nachweis nein. Kostenlose Bewertungen von Banken, Maklern und Online-Portalen liefern eine grobe Spanne, die auf Angebotspreisen vergleichbarer Inserate und statistischen Daten beruht. Wenn Sie nur ein Gefühl für die Größenordnung bekommen möchten, ist das ein sinnvoller erster Schritt.
Was Sie dabei wissen sollten: Kostenlos ist die Bewertung, weil sie ein Werbeinstrument ist. Der Anbieter erhält Ihre Kontaktdaten und im Regelfall die Gelegenheit, Ihnen anschließend eine Finanzierung oder einen Maklerauftrag anzubieten. Das ist legitim, verändert aber die Perspektive: Eine Werteinschätzung, die zu einem Verkaufsauftrag führen soll, ist nicht frei von wirtschaftlichem Eigeninteresse.
Was kostenlose Bewertungen leisten und was nicht:
- Erste Einordnung, in welcher Größenordnung Sie liegen
- Grobe Vorbereitung auf ein Verkaufsgespräch
- Reine Neugier, ohne dass eine Entscheidung daran hängt
- Nachweis gegenüber dem Finanzamt
- Gerichtliche Auseinandersetzungen
- Aufteilung in Erbengemeinschaft oder bei Scheidung
- Objekte mit Wohnrecht, Nießbrauch oder Reparaturstau
- Finanzierungsgespräche, in denen die Bank einen Nachweis verlangt
Der Kern des Unterschieds liegt in einem Punkt: Eine kostenlose Bewertung findet ohne Besichtigung statt. Damit kann sie den tatsächlichen Zustand nicht erfassen, weder eine hochwertige Modernisierung noch einen Reparaturstau, und sie kennt keine Rechte und Belastungen aus dem Grundbuch. Genau diese Punkte machen bei einer konkreten Immobilie aber häufig den größten Teil der Abweichung aus.
Kann ich meine Immobilie selbst bewerten?
Für eine grobe Einordnung ja. Sie können den Bodenrichtwert Ihrer Gemeinde beim Gutachterausschuss abfragen, Vergleichsangebote in Portalen sichten und daraus eine Spanne ableiten.
Verlässlich ist das aus drei Gründen nicht. Portale zeigen Angebotspreise, nicht die tatsächlich erzielten Kaufpreise, und beide weichen je nach Marktlage deutlich voneinander ab. Der individuelle Zustand Ihrer Immobilie fließt nicht ein. Und Rechte wie ein Wohnrecht, ein Nießbrauch oder ein Erbbaurecht bleiben unberücksichtigt, obwohl sie den Wert erheblich mindern.
Dazu kommt ein Punkt, der oft unterschätzt wird: Die Wahl des richtigen Bewertungsverfahrens ist selbst eine fachliche Entscheidung. Ein vermietetes Mehrfamilienhaus nach dem Vergleichswertverfahren zu bewerten führt zu einem Ergebnis, das mit dem Markt wenig zu tun hat.
Für eine erste Einordnung reicht die eigene Recherche. Sobald jemand anderes der Zahl zustimmen oder sie prüfen muss, reicht sie nicht mehr.

Viele, die zu uns kommen, haben vorher selbst recherchiert. Das ist verständlich, und es hilft, ein Gefühl für den Markt zu bekommen.
Wo es in der Praxis kippt, ist fast immer dieselbe Stelle: Portale zeigen Angebotspreise, nicht das, was tatsächlich gezahlt wurde. Zwischen beiden liegt je nach Marktlage ein spürbarer Abstand. Dazu kommt, dass sich die eigene Immobilie kaum neutral betrachten lässt, gerade wenn man selbst darin gewohnt hat.
Deshalb ist mein Rat eindeutig: Eine eigene Recherche kann eine neutrale Bewertung nicht ersetzen. Sobald der Wert einer Entscheidung zugrunde liegt, die sich nicht rückgängig machen lässt, gehört er von jemandem ermittelt, der kein Interesse am Ergebnis hat.
Neutral bewertet, nachvollziehbar dokumentiert.
Für alle Anlässe, bei denen es auf einen belastbaren Wert ankommt, sind wir Ihr Partner. Wir bewerten unabhängig und ohne eigenes Interesse am Ergebnis. Gern beraten wir Sie in einem kostenlosen Erstgespräch, welche Bewertung Sie in Ihrem Fall brauchen.
Wer darf eine Immobilienbewertung durchführen?
Durchführen darf sie grundsätzlich jeder, denn die Bezeichnung Sachverständiger ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Entscheidend ist deshalb nicht, wer bewerten darf, sondern wessen Bewertung anschließend anerkannt wird.
Für Finanzamt, Gericht und Bank zählt die nachgewiesene Qualifikation. § 198 Abs. 2 BewG nennt für den Nachweis eines niedrigeren Werts ausdrücklich den Gutachterausschuss sowie Sachverständige, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle bestellt oder zertifiziert wurden. Eine formlose Berufserfahrung genügt dafür nicht.
Kann ein Makler, ein Notar oder eine Bank die Bewertung übernehmen?
Alle drei ermitteln Werte, aber keiner davon liefert einen Nachweis im Sinne des Gesetzes.
Der Makler erstellt eine Werteinschätzung mit dem Ziel, ein Objekt erfolgreich zu vermarkten. Sie enthält keine begründete Verfahrenswahl und keinen prüfbaren Rechenweg.
Der Notar beurkundet Verträge und prüft deren Wirksamkeit. Für die Gebührenberechnung setzt er einen Geschäftswert an, das ist aber keine Wertermittlung nach § 194 BauGB.
Die Bank ermittelt den Beleihungswert für ihre eigene Risikobetrachtung. Der liegt in der Regel unter dem Verkehrswert und ist etwas anderes.
Bei uns erstellen ausschließlich erfahrene, fachlich qualifizierte Gutachter Ihre Bewertung, mit anerkannten Ausbildungen von DEKRA, EIPOS, IHK und IREBS. Ein Teil unseres Teams ist zusätzlich nach DIN EN ISO/IEC 17024 durch eine von der DAkkS akkreditierte Stelle zertifiziert. Jedes Gutachten wird vor der Auslieferung von einem zweiten Sachverständigen im Vier-Augen-Prinzip geprüft.
Welche Immobilienbewertung akzeptiert das Finanzamt?
Anerkannt wird ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB und ImmoWertV, erstellt nach einer Besichtigung vor Ort und von einem Ersteller, der die Anforderungen des § 198 Abs. 2 BewG erfüllt. Alles darunter wird regelmäßig abgelehnt: Online-Bewertungen, Maklerwerteinschätzungen und Kurzgutachten ohne vollständige Herleitung.
Der Hintergrund: Bei Erbschaft und Schenkung setzt das Finanzamt den Grundbesitzwert zunächst selbst fest, nach einem typisierten Verfahren und ohne die Immobilie je gesehen zu haben. Halten Sie diesen Wert für zu hoch, können Sie nach § 198 BewG einen niedrigeren Wert nachweisen. Die Beweislast liegt dabei bei Ihnen.
Wichtig ist die Frist: Gegen den Feststellungsbescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch einlegen.
Mehr dazu auf unserer Seite Gutachten für das Finanzamt.
Welche Bewertungsverfahren gibt es?
Drei, und sie sind in der ImmoWertV normiert: das Vergleichswert-, das Ertragswert- und das Sachwertverfahren. Welches angewendet wird, entscheidet nicht der Auftraggeber, sondern die Art und Nutzung der Immobilie. Die Wahl selbst muss im Gutachten begründet werden.
Die drei normierten Verfahren:
Vergleichswertverfahren
Der Wert wird aus tatsächlich erzielten Kaufpreisen vergleichbarer Objekte abgeleitet, angepasst um Unterschiede in Lage, Größe und Zustand.
Ertragswertverfahren
Gerechnet wird mit dem nachhaltig erzielbaren Ertrag, also Miete abzüglich Bewirtschaftungskosten, kapitalisiert über den Liegenschaftszinssatz.
Sachwertverfahren
Ausgangspunkt sind die Herstellungskosten des Gebäudes, gemindert um die Alterswertminderung, zuzüglich Bodenwert und angepasst an den Markt.
In der Praxis wird häufig ein Verfahren als führend gewählt und ein zweites zur Plausibilisierung herangezogen. Entscheidend ist am Ende nicht die Rechenmethode allein, sondern die Marktanpassung: Ein rechnerisches Ergebnis wird erst dann zum Verkehrswert, wenn es die tatsächliche Lage am örtlichen Markt abbildet.
Wann brauche ich eine Immobilienbewertung?
Immer dann, wenn der Immobilienwert zur Grundlage einer Entscheidung wird, die sich nicht mehr rückgängig machen lässt, oder wenn Sie ihn gegenüber Dritten belegen müssen. Sechs Anlässe machen den Großteil unserer Aufträge aus:
Erbschaft
Der Wert bestimmt die Auszahlung an Miterben und die Erbschaftsteuer. In der Erbengemeinschaft schafft er die gemeinsame Grundlage.
Zur Seite Erbschaft →Schenkung
Bei Übertragungen zu Lebzeiten entscheidet der Wert darüber, wie viel Freibetrag verbraucht wird, gerade bei vorbehaltenem Nießbrauch.
Zur Seite Schenkung →Scheidung
Für den Zugewinnausgleich zählen zwei Stichtagswerte, für die Auszahlung der aktuelle Verkehrswert.
Zur Seite Scheidung →Finanzamt
Liegt der typisiert ermittelte Grundbesitzwert über dem Marktwert, können Sie nach § 198 BewG einen niedrigeren Wert nachweisen.
Zur Seite Finanzamt →Kauf und Verkauf
Vor dem Verkauf verhindert eine unabhängige Bewertung, dass unter Wert verkauft wird. Vor dem Kauf zeigt sie, ob der geforderte Preis gerechtfertigt ist.
Kurzgutachten genügt meistFinanzierung
Banken verlangen für die Kreditvergabe eine dokumentierte Wertermittlung, etwa wenn eine Seite die Immobilie übernimmt und die andere auszahlt.
Verkehrswertgutachten erforderlichDaneben gibt es weitere Anlässe, bei denen wir bewerten: Bilanzierung von Betriebs- und Geschäftsimmobilien, Zwangsversteigerungen, Portfoliobewertungen sowie die Plausibilisierung bereits vorliegender Gutachten. Sprechen Sie uns einfach an.
Ihr Anlass ist nicht dabei?
Wir bewerten auch bei Zwangsversteigerung, Bilanzierung und Portfoliobewertung oder prüfen ein bereits vorliegendes Gutachten. Sprechen Sie uns an, wir sagen Ihnen, was in Ihrem Fall sinnvoll ist.
Immobilienbewertung in Bayern: worauf es ankommt
Bayern ist ein Flächenland mit sehr unterschiedlichen Teilmärkten. Zwischen München, den Landkreisen im Umland und ländlichen Regionen in Nieder- und Oberfranken liegen Welten, und das gilt nicht nur für das Preisniveau, sondern auch für die Datenlage. In München und den kreisfreien Städten liefern die Gutachterausschüsse dichte Vergleichsdaten, im ländlichen Raum sind Vergleichsfälle dagegen rar. Dort tragen die Wahl des Verfahrens und die Begründung der Ansätze umso mehr Gewicht.
Typisch für Bayern sind außerdem Objekte, die sich nicht in ein Schema pressen lassen: ehemalige Hofstellen mit Nebengebäuden, Häuser mit eingetragenem Wohnrecht oder Nießbrauch nach einer Übergabe zu Lebzeiten, denkmalgeschützte Bausubstanz in den Altstädten. Bei solchen Immobilien führen pauschale Ansätze regelmäßig zu Ergebnissen, die weder dem Markt noch der Situation gerecht werden.
Wir bewerten in ganz Bayern vor Ort, mit Büros in München und Nürnberg, und arbeiten mit den amtlichen Daten der bayerischen Gutachterausschüsse.
Bodenrichtwerte, Sachwertfaktoren und Liegenschaftszinssätze stammen von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte. Der Unterschied liegt nicht in den Daten, sondern darin, dass wir sie auf Ihr konkretes Objekt anwenden statt auf einen typisierten Durchschnitt.
Wie läuft eine professionelle Immobilienbewertung ab?
SCHRITT 1
Telefonisches Erstgespräch & Angebot
Im ersten Schritt klären wir mit Ihnen zusammen alle Hintergründe Ihres Bewertungsanlasses ab und beraten Sie welches Gutachten für Ihr persönliches Anliegen am Besten geeignet ist. Wir erteilen Ihnen Auskunft über die anfallenden Kosten einer Immobilienbewertung und zeigen Ihnen den exakten Ablauf des Bewertungsprozesses auf, damit für Sie keine Fragen mehr offen bleiben. Im Anschluss an das Erstgespräch erhalten Sie von uns ein unverbindliches Angebot sowie eine Checkliste, damit Sie sehen, welche Unterlagen wir für Ihren Bewertungsauftrag benötigen.
SCHRITT 2
Objektbesichtigung vor Ort
Zeitnah vereinbaren wir mit Ihnen einen Ortstermin zur Besichtigung Ihrer Immobilie. Neben der Besichtigung der Immobilie wird der Immobiliengutachter auch die bewertungsrelevanten Unterlagen in Augenschein nehmen. Unsere Immobiliengutachter fertigen Fotos der Unterlagen an. So müssen Sie keine Originaldokumente aus der Hand geben. Fehlende Unterlagen können wir mit einer Eigentümervollmacht bereits vor dem Ortstermin beantragen. So verlieren wir keine Zeit bei der Dokumentenbeschaffung.
SCHRITT 3
Ihr Wertgutachten
Im Anschluss an den Ortstermin wird das Wertgutachten erstellt. Je nach Auftragsumfang werden für die Gutachtenerstellung drei bis vier Wochen benötigt. Das Immobiliengutachten erhalten Sie per Post und digital per E-Mail. Sofern Sie im Anschluss an die Gutachtenerstellung Fragen haben, nehmen wir uns gerne Zeit für Sie. Setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung und wir beantworten Ihnen Ihre Fragen gerne.
Ihre Vorteile bei der Törteli Immobilienbewertung
Ihre Situation ist so individuell wie Ihre Immobilie. Deshalb hören wir genau hin, verstehen Ihre Ziele und entwickeln Lösungen, die zu Ihnen passen. Dabei handeln wir stets objektiv, transparent und auf Basis klarer gesetzlicher Vorgaben – damit Sie sich auf eine fundierte und verlässliche Bewertung verlassen können.
Umfangreiche Betreuung
Bei uns haben Sie zu jedem Zeitpunkt direkten Kontakt zu unseren Immobilienexperten. Von der ersten Anfrage bis zum Abschluss des Gutachtens sind wir Ihr kompetenter Partner an Ihrer Seite. Aber auch nach Erstellung des Gutachtens begleiten wir Sie bei Rückfragen von Behörden und unterstützen Sie im Austausch mit dem Finanzamt.
Festpreisgarantie
Wir erstellen Ihre Immobilienbewertung zum Festpreis, damit haben Sie maximale Kostentransparenz. Im Erstgespräch klären wir gemeinsam mit Ihnen, welches Gutachten Sie für Ihre Anforderungen benötigen und erstellen anschließend ein transparentes Festpreisangebot. Auf diesen Preis können Sie sich verlassen.
Fachliche Expertise & Anerkennung
Wir sind nach der allgemein anerkannten DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. Durch dieses Qualitätssiegel wird gewährleistet, dass unsere Gutachten von Behörden, Ämtern und Gerichten anerkannt werden. Unsere Immobiliengutachter verfügen über ganzheitliche überregionale Marktkenntnisse und ein hohes Maß an Expertise.
Objektivität & Neutralität
Unsere Wertermittlungen werden sachlich, neutral und unabhängig durchgeführt und sind frei von wirtschaftlichen Interessen. Bei uns erhalten Sie eine realistische, marktgerechte und fachlich fundierte Wertermittlung. Diese dient Ihnen als verlässliche Entscheidungsgrundlage oder belastbares Dokument gegenüber Behörden, Ämtern und Gerichten.
Vier-Augen-Prinzip
Für maximale Qualität und Sicherheit werden unsere Gutachten grundsätzlich von einem zweiten Sachverständigen geprüft. Dieses Prinzip stellt sicher, dass jede Bewertung fachlich fundiert, und nachvollziehbar ist. So erhalten Sie ein Höchstmaß an geprüfter Expertise und Verlässlichkeit.
Kurzfristige Besichtigungstermine
Selbstverständlich besichtigen wir Ihre Immobilie persönlich vor Ort. Nur so lassen sich bauliche Besonderheiten, Ausstattung, Zustand sowie mögliche Mängel erfassen und sachgerecht in der Wertermittlung berücksichtigen. Dabei orientieren wir uns bei der Ortsbesichtigung natürlich an Ihren Terminwünschen.
Zertifizierte Qualität und geprüfte Fachkompetenz.
Die Törteli Immobilienbewertung steht für objektive, qualitätsgesicherte Wertermittlungen durch erfahrene und geprüfte Sachverständige. Unsere Gutachter verfügen über anerkannte Qualifikationen, darunter DEKRA- und EIPOS-Zertifizierungen, sowie fundierte Ausbildungen im Bereich der Immobilienbewertung. Ein Teil unseres Teams ist zusätzlich nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert, einem international anerkannten Qualitätsstandard. Die Kombination aus Praxiserfahrung, Ausbildung und Zertifizierung gewährleistet, dass Sie bei uns fachlich fundierte und nachvollziehbare Bewertungen erhalten, die bundesweit Anerkennung finden.
Vertrauen, das unsere Kunden bestätigen.
Eine Immobilienbewertung ist oft mit weitreichenden Entscheidungen verbunden. Umso wichtiger ist es, einen verlässlichen Ansprechpartner an seiner Seite zu haben. Umso mehr freut es uns, dass uns so viele Kunden ihr Vertrauen schenken und ihre Erfahrungen mit uns teilen:
Törteli Immobilienbewertungs GmbH
177 Google BewertungenGepostet auf Google![]()
Mario Petrovic13 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Schneller und zuvorkommender Service.Gepostet auf Google![]()
Andreas Wuellner31 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Die Kontakataufnahme und Angebotsabgabe erfolgte extrem professionell und zuegig. Auch die Vor-Ort-Begehung sowie die Erstellung des Gutachtens wurden umgehend erledigt. Das Gutachten ist von Art und Umfang wie erwartet. Ich kann die Toerteli Immobilienbewertungs GmbH aufgrund der gemachten Erfahrungen uneingeschraenkt empfehlen.Gepostet auf Google![]()
Edit Szalontai32 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Sehr kompetente und gute Immobilienbewertung. Der Ablauf war von Anfang an unkompliziert und sowohl Terminvergabe als auch die Bereitstellung der Unterlagen verlief reibungslos.Gepostet auf Google![]()
Katja Greiling33 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Ich war mit der Immobilienbewertung insgesamt sehr zufrieden. Die Beratung im Vorfeld sowie das Gutachten selbst waren sehr detailliert und umfangreich. Nur die direkte Kommunikation während der Durchführung hätte besser laufen können.Gepostet auf Google![]()
Jakob Gschwandtner57 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Schnelle und einfache Beratung sowie Umsetzung des Gutachtens. Immer nett und Hilfsbereit.Gepostet auf Google![]()
Birgit Krause59 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Außerordentlich positives Erlebnis – uneingeschränkte Empfehlung Ich habe ein Gutachten für eine Immobilie erstellen lassen und fühlte mich von Anfang an hervorragend betreut. Besonders hervorheben möchte ich Frau Moser, die wirklich eine Perle ist. Durch ihre freundliche, kompetente und vertrauensvolle Art habe ich sofort ein gutes Gefühl gegenüber dem Unternehmen entwickelt. Alle meine Fragen wurden zeitnah, fachlich fundiert und verständlich beantwortet. Rückrufe erfolgten immer schnell, und auch der Termin zur Besichtigung konnte kurzfristig organisiert werden. Die Berater vor Ort waren freundlich, professionell und haben einen sehr kompetenten Eindruck hinterlassen. Das fertige Gutachten erhielt ich deutlich schneller als bei anderen Anbietern, die ich zuvor kontaktiert hatte. Auch im Nachgang wurden Fragen zum Gutachten ohne Verzögerung geklärt. Inhaltlich macht das Gutachten einen sehr guten, nachvollziehbaren und strukturierten Eindruck. Ich würde die Firma jederzeit weiterempfehlen. Hätte ich vorher gewusst, wie gut und geduldig mir bei allen Fragen rund um die Schenkung einer Immobilie geholfen wird, hätte ich mich viel früher gemeldet – das hätte mir einige Nerven erspart. Vielen Dank und weiterhin viel Erfolg!Gepostet auf Google![]()
ZFP/NDT ZFP-MÜNCHEN GmbH60 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Schnell unkompliziert und sehr professionell. Sehr gut beschrieben, hat unsere Erwartungen übertroffen. Wenn wir wieder ein Gutachten benötigen, kommen wir auf Törteli Immobilienbewertungs GmbH gerne zurück.Gepostet auf Google![]()
Roman Martin60 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Die Firma Törteli hat uns mit einem Wertgutachten geholfen. Die Abwicklung war freundlich, schnell, professionell und vergleichweise preisgünstig. Waren mit dem gesamten Ablauf sehr zufrieden!Gepostet auf Google![]()
Elisabeth Gralka79 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Auch die Bewertung meines Elternhauses erfolgte professionell und realistisch. Der Wert wurde mit und ohne Nießbrauch errechnet.Gepostet auf Google![]()
Andrea S.79 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Vom ersten bis zum letzten Kontakt war alles absolut professionell. Frau Moser und Frau Vaskova haben sich Zeit genommen, alle Fragen verständlich und geduldig zu beantworten und die einzelnen Schritte nachvollziehbar zu erklären. Der gesamte Ablauf war hervorragend organisiert und von einer ausgesprochen freundlichen und angenehmen Kommunikation geprägt. Ich habe mich jederzeit bestens beraten und gut aufgehoben gefühlt. Das Gutachten wurde schnell, sorgfältig und kompetent erstellt. Ich kann Herrn Törteli und sein Team uneingeschränkt weiterempfehlen und bedanke mich herzlich für die ausgezeichnete Zusammenarbeit.
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Was kostet eine Immobilienbewertung bei der Sparkasse oder einer anderen Bank?
Banken und Sparkassen bieten eine erste Werteinschätzung häufig kostenlos an. Die Konditionen unterscheiden sich je nach Institut, deshalb fragen Sie am besten direkt bei Ihrer Filiale nach.
Wichtig ist zu wissen, was Sie dafür bekommen. Es handelt sich um eine überschlägige Einschätzung, meist ohne Besichtigung, die dem Institut zugleich als Kontaktaufnahme dient. Ermittelt eine Bank im Rahmen einer Finanzierung einen Wert, ist das zudem der Beleihungswert für ihre eigene Risikobetrachtung. Er liegt in der Regel unter dem Verkehrswert und ist nicht dasselbe.
Für eine Orientierung ist das nützlich. Als Nachweis gegenüber Finanzamt, Gericht oder Miterben reicht es nicht.
Ist die kostenlose Immobilienbewertung bei einem Makler wirklich kostenlos?
In der Regel ja, im Sinne von: Sie zahlen dafür kein Honorar. Kostenlos ist sie, weil sie ein Werbeinstrument ist. Der Makler erhält Ihre Kontaktdaten und die Gelegenheit, Ihnen anschließend einen Verkaufsauftrag anzubieten.
Das ist ein völlig übliches Vorgehen. Sie sollten es nur bei der Einordnung des Ergebnisses berücksichtigen: Eine Werteinschätzung, die zu einem Vermarktungsauftrag führen soll, ist nicht frei von wirtschaftlichem Eigeninteresse. Sie enthält außerdem keine begründete Verfahrenswahl und keinen prüfbaren Rechenweg und wird von Behörden und Gerichten nicht als Nachweis akzeptiert.
Welche Online-Immobilienbewertung ist die beste?
Die Frage lässt sich schwer beantworten, weil alle Anbieter mit ähnlichen Daten arbeiten: Angebotspreise vergleichbarer Inserate, Bodenrichtwerte und statistische Kennzahlen. Die Ergebnisse unterscheiden sich vor allem darin, wie viele Vergleichsdaten für Ihre Region vorliegen.
Entscheidender als die Wahl des Anbieters ist die Grenze der Methode. Kein Online-Rechner hat Ihre Immobilie gesehen. Er kennt weder eine hochwertige Modernisierung noch einen Reparaturstau, und Rechte wie Wohnrecht oder Nießbrauch bleiben unberücksichtigt. Genau diese Punkte machen bei einer konkreten Immobilie häufig den größten Teil der Abweichung aus.
Für eine erste Hausnummer sind Online-Rechner in Ordnung. Für alles, was jemand anderes prüfen muss, nicht.
Wie lange dauert eine Immobilienbewertung?
Nach der Objektbesichtigung dauert die Erstellung in der Regel rund 20 Werktage, also drei bis vier Wochen. Eine schnellere Bearbeitung ist möglich, etwa wenn eine Frist des Finanzamts läuft oder ein Notar- oder Gerichtstermin ansteht. Nennen Sie uns Ihren Termin einfach im Erstgespräch.
Länger dauert es, wenn Unterlagen fehlen und erst beim Bauamt beschafft werden müssen, wenn rückwirkend auf einen Stichtag bewertet wird oder wenn mehrere Objekte zu bewerten sind.
Welche Unterlagen werden für eine Immobilienbewertung benötigt?
Im Idealfall Grundbuchauszug, Flurkarte, Bauzeichnungen, Flächenberechnungen und Energieausweis. Bei vermieteten Objekten kommen die Mietverträge hinzu, bei Eigentumswohnungen die Teilungserklärung und die Hausgeldabrechnungen.
Fehlende Unterlagen sind kein Hindernis. Mit einer Eigentümervollmacht beschaffen wir die Dokumente bereits vor dem Ortstermin bei Grundbuchamt, Katasteramt und Bauamt. Originale müssen Sie nie aus der Hand geben, wir fotografieren die Unterlagen beim Termin.
Ist eine Besichtigung wirklich notwendig?
Für eine belastbare Bewertung ja. Ohne Ortstermin lassen sich Bauzustand, Ausstattungsqualität, Modernisierungsstand und mögliche Mängel nicht beurteilen, und genau diese Punkte verändern das Ergebnis erheblich.
Für ein Verkehrswertgutachten, das gegenüber Finanzamt oder Gericht Bestand haben soll, ist die Besichtigung ohnehin Voraussetzung. Eine Bewertung allein nach Aktenlage wird regelmäßig abgelehnt. Der Termin selbst dauert je nach Objekt etwa ein bis zwei Stunden.
Was ist der Unterschied zwischen Verkehrswert und Beleihungswert?
Der Verkehrswert nach § 194 BauGB ist der Preis, der zum Bewertungsstichtag am Markt erzielbar wäre. Er ist die Grundlage für Erbschaft- und Schenkungsteuer, für Zugewinnausgleich und für Auseinandersetzungen unter Miterben.
Der Beleihungswert ist ein bankinterner Sicherheitswert. Er soll auch bei ungünstiger Marktentwicklung noch erzielbar sein und liegt deshalb regelmäßig unter dem Verkehrswert. Für den Nachweis gegenüber Behörden ist er nicht geeignet.
Kann eine Immobilie auch rückwirkend bewertet werden?
Ja. Wir ermitteln den Wert zu einem zurückliegenden Stichtag anhand der Marktdaten, die damals galten, also Bodenrichtwerte, Vergleichsdaten und Zinsniveau von damals, dazu der damalige Zustand der Immobilie.
Nötig ist das regelmäßig bei Erbfällen, wo der Todestag maßgeblich ist, und beim Zugewinnausgleich, wo zwei Stichtage gelten. Spätere Modernisierungen dürfen den Wert zum früheren Stichtag dabei nicht erhöhen.
Wird meine Immobilienbewertung vom Finanzamt anerkannt?
In aller Regel ja, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind. Es muss sich um ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB und ImmoWertV handeln, und der Ersteller muss die Anforderungen des § 198 Abs. 2 BewG erfüllen. Das Gesetz nennt dafür den zuständigen Gutachterausschuss sowie Sachverständige, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle bestellt oder zertifiziert wurden.
Ein Teil unseres Teams ist nach DIN EN ISO/IEC 17024 durch eine von der DAkkS akkreditierte Stelle zertifiziert. Stellt eine Behörde Rückfragen, erläutern wir die Bewertung für Sie, ohne Zusatzkosten.
Wir beraten Sie gerne bei Ihrer Immobilienbewertung.
Fordern Sie jetzt Ihr kostenloses Erstgespräch an. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden und beraten Sie gerne.
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