Allgemeine Geschäftsbedingungen
vom 23.07.2026

§ 1 Allgemeines

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Törteli Immobilienbewertungs GmbH, Stefan-George-Ring 2, 81929 München (nachfolgend „Anbieter“), und ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Kunden“). Die AGB gelten gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB in ihrer jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung auch für zukünftige Verträge mit demselben Kunden, ohne dass es eines erneuten Hinweises im Einzelfall bedarf. Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person eines öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Anbieters. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist in diesen Fällen der Sitz des Anbieters ausschließlicher Gerichtsstand. Gleiches gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Der Anbieter ist in allen Fällen berechtigt, Klage auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen. Die Vertragssprache ist Deutsch.

 

§ 2 Zustandekommen des Vertrags

Die Präsentation der angebotenen Leistungen auf der Webseite https://toerteli-immobilienbewertung.de sowie in sonstigen Informationsinhalten ist rechtlich als invitatio ad offerendum und nicht als verbindliches Angebot zu qualifizieren. Der Kunde kann mit dem Anbieter telefonisch, in Textform (z.B. per E-Mail) oder über ein auf der Webseite bereitgestelltes Kontaktformular in Verbindung treten, um eine Leistung anzufragen. 

Soweit dem Kunden ein individuelles Angebot in Textform unterbreitet wird und nicht Abweichendes vereinbart ist, ist der Anbieter hieran für die Dauer von vier Wochen ab Zugang beim Kunden gebunden. Eine abweichende Bindungsfrist kann im Einzelfall ausdrücklich vereinbart werden. Der Vertrag kommt mit Annahme des Angebots durch den Kunden zustande. 

 

 § 3 Erlöschen des Widerrufsrechts

Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Das Widerrufsrecht erlischt bei vollständiger Erbringung der Dienstleistung, sofern der Verbraucher zuvor ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er hierdurch sein Widerrufsrecht verliert.

 

§ 4 Honorar und Zahlungsbedingungen

Für die von der Törteli Immobilienbewertung erbrachten Leistungen erhält Törteli Immobilienbewertung eine Vergütung. Grundlage sind die im jeweiligen Angebot oder Vertrag individuell vereinbarten Konditionen.

Die Abrechnung erfolgt entweder zu einem vereinbarten Festpreis oder auf Stundenbasis. Sofern nach Zeitaufwand abgerechnet wird, beträgt der Stundensatz 150,00 EUR zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Jede angefangene Stunde wird als volle Stunde berechnet (Abrechnung je angefangene Stunde).

Soweit im Rahmen der Auftragsdurchführung behördliche Auskünfte, Registerauszüge, Akteneinsichten oder vergleichbare Unterlagen erforderlich sind, trägt der Auftraggeber die hierfür anfallenden Gebühren und Auslagen entsprechend der vertraglichen Vereinbarung. Dies gilt unabhängig davon, ob die Einholung durch die Törteli Immobilienbewertung oder auf Veranlassung des Auftraggebers erfolgt. Die Abrechnung erfolgt zusätzlich zum vereinbarten Honorar.

Sämtliche Preisangaben verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

Die Törteli Immobilienbewertung ist bei Aufträgen, die mehrere Bewertungsobjekte umfassen, berechtigt, für jedes bereits vollständig abgeschlossene Gutachten eine angemessene Abschlagszahlung zu verlangen. Eine Rechnungsstellung bzw. Abschlagsrechnung erfolgt ausschließlich nach Fertigstellung des jeweiligen Gutachtens für das betreffende Objekt. Abschlagszahlungen nach bloßem Leistungsfortschritt innerhalb eines noch nicht abgeschlossenen Gutachtens werden nicht erhoben.

Rechnungen sind mit Zugang beim Kunden zur Zahlung fällig und innerhalb von 8 Tagen ohne Abzug zu begleichen. Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto. Für die Wahrung der Zahlungsfrist ist der vollständige Zahlungseingang bei der Törteli Immobilienbewertung maßgeblich. Bei Überweisungen aus dem Ausland trägt der Kunde etwaige anfallende Bank- und Transaktionsgebühren.

Gerät der Kunde nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung trotz Mahnung in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen. Gegenüber Unternehmern tritt Verzug spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein. Unternehmer schulden Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz. Zusätzlich wird die gesetzliche Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB in Höhe von 40,00 EUR erhoben. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

 

§ 5 Rücktritt / Stornierung durch den Kunden

Kündigt oder storniert der Kunde den Auftrag vor vollständiger Leistungserbringung, ist die Törteli Immobilienbewertung berechtigt, die bis zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bereits erbrachten Leistungen nach dem vereinbarten Honorar abzurechnen.

Zusätzlich hat der Kunde die bis dahin entstandenen und nachweisbaren Auslagen sowie bereits beauftragte Fremdleistungen zu erstatten, soweit diese nicht mehr storniert werden können.

Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer, ist Törteli Immobilienbewertung darüber hinaus berechtigt, den entgangenen Gewinn zu verlangen. Dieser wird pauschal mit 20 % der noch nicht erbrachten Nettovergütung angesetzt, sofern der Kunde nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger entstanden ist. Törteli Immobilienbewertung bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

Verbrauchern bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Törteli Immobilienbewertung kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Das gesetzliche Widerrufsrecht bleibt von dieser Regelung unberührt.

Werden nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die geeignet sind, den Anspruch von Törteli Immobilienbewertung auf die vereinbarte Vergütung wegen einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden zu gefährden, ist Törteli Immobilienbewertung berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zur Erbringung angemessener Sicherheiten zu verweigern. Nach erfolgloser Fristsetzung kann Törteli Immobilienbewertung vom Vertrag zurücktreten. Die gesetzlichen Vorschriften bleiben im Übrigen unberührt.

Der Kunde ist zur Aufrechnung oder zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur berechtigt, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Törteli Immobilienbewertung anerkannt sind. Dies gilt nicht für Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis.

 

 § 6 Art der Gutachten

Das Kurzgutachten dient ausschließlich dem definierten Verwendungszweck. Es wird in Anlehnung an die Verkehrswertermittlung nach § 194 BauGB erstellt und dient ausschließlich zur ersten Wertindikation und überschlägigen Ermittlung des Verkehrswerts der Immobilie zum vereinbarten Wertermittlungs- und Qualitätsstichtag. Das Kurzgutachten weist gegenüber einem ausführlichen Verkehrswertgutachten einen reduzierten Umfang und eine geringere Detailtiefe auf. Eine gesonderte Nachhaltigkeits-, Energieeffizienz- oder Wirtschaftlichkeitsprüfung ist nicht Gegenstand des Auftrags, sofern diese nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Der tatsächlich am Markt erzielbare Kaufpreis kann vom ermittelten Verkehrswert sowohl nach oben als auch nach unten abweichen.

Das Verkehrswertgutachten dient ausschließlich dem definierten Verwendungszweck. Es beinhaltet eine Wertermittlung im Sinne des § 194 BauGB. Eine gesonderte Nachhaltigkeits-, Energieeffizienz- oder Wirtschaftlichkeitsprüfung ist nicht Gegenstand des Auftrags, sofern diese nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Der ermittelte Verkehrswert (Marktwert) bezieht sich auf den vereinbarten Wertermittlungs- und Qualitätsstichtag. Grundlage der Bewertung sind die zum Stichtag bestehenden Marktverhältnisse sowie die rechtlichen und tatsächlichen Eigenschaften, die Beschaffenheit und die Lage des Bewertungsobjekts. Außergewöhnliche oder persönliche Verhältnisse bleiben unberücksichtigt. Der tatsächlich am Markt erzielbare Kaufpreis kann vom ermittelten Verkehrswert sowohl nach oben als auch nach unten abweichen.

 

§ 7 Grundlagen der Wertermittlung

Grundlage der Wertermittlung sind ausschließlich die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen und Angaben sowie die im Rahmen eines Ortstermins gewonnenen Erkenntnisse.

Der Auftrag umfasst keine bautechnische, statische, bauordnungsrechtliche oder sonstige fachtechnische Untersuchung, sofern eine solche nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

Eine Untersuchung auf verdeckte Mängel, Schäden oder sonstige technische Defizite erfolgt nicht. Ebenso ist die Beurteilung sicherheitsrechtlicher oder genehmigungsrechtlicher Vorgaben nicht Bestandteil des Auftrags, sofern dies nicht ausdrücklich beauftragt wurde.

Flächen-, Maß- und sonstige Objektangaben werden lediglich auf Plausibilität geprüft. Ein eigenes Aufmaß erfolgt nicht, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.

Angaben des Auftraggebers oder Dritter werden der Bewertung zugrunde gelegt, soweit keine offensichtlichen Anhaltspunkte für deren Unrichtigkeit vorliegen.

 

§ 8 Durchführung

Die Leistungen werden unter Beachtung der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden gesetzlichen und fachlichen Vorgaben erbracht. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Textform (z. B. E-Mail).

Das Bewertungsobjekt wird durch eine sachkundige Person besichtigt. Im Rahmen des Ortstermins können Lichtbilder sowie sonstige dokumentierende Unterlagen erstellt werden. Art und Umfang der Untersuchung sowie die Wahl der Bewertungsmethode erfolgen nach pflichtgemäßem fachlichem Ermessen von Törteli Immobilienbewertung, sofern keine zwingenden gesetzlichen Vorgaben eine bestimmte Vorgehensweise vorschreiben.

Mit der Erstellung des Gutachtens wird begonnen, sobald sämtliche für die Bearbeitung erforderlichen Unterlagen vorliegen und die Objektbesichtigung durchgeführt wurde.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Durchführung des Auftrags notwendigen Unterlagen und Informationen rechtzeitig bereitzustellen und bei der Terminabstimmung zur Besichtigung mitzuwirken. Er steht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der übergebenen Angaben und Unterlagen ein. Bestehende Mietverhältnisse sind rechtzeitig mitzuteilen; erforderliche Besichtigungstermine sind vom Auftraggeber mit den Mietern abzustimmen.

Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers oder entstehen hierdurch zusätzliche Aufwendungen, ist Törteli Immobilienbewertung berechtigt, die hierdurch verursachten Kosten gesondert in Rechnung zu stellen. Zeitaufwand wird mit einem Stundensatz von 150,00 EUR zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer berechnet; Auslagen sind zusätzlich zu erstatten. 

Der Auftraggeber hat bei Auftragsabschluss die Wahl zwischen folgenden Lieferformen des Gutachtens:

Digital: Übermittlung des Gutachtens in elektronischer Form (PDF) per E-Mail

Gedruckt: Übermittlung des Gutachtens in gedruckter und gebundener Form per Post.

Die gewählte Lieferform ist vom Auftraggeber in der Auftragsbestätigung durch Ankreuzen der entsprechenden Option verbindlich anzugeben. Bei Wahl der ausschließlich digitalen Lieferform reduziert sich der vereinbarte Rechnungsbetrag um 15,00 € netto (zzgl. MwSt.). Ein nachträglicher Wechsel zur gedruckten Lieferform ist möglich, führt jedoch zum Entfall der Preisreduzierung sowie zur gesonderten Berechnung der anfallenden Druck- und Versandkosten in Höhe von 15,00 € netto (zzgl. MwSt.). Sofern der Auftraggeber keine Lieferform auswählt, wird das Gutachten standardmäßig in gedruckter Form übermittelt.

Törteli Immobilienbewertung ist berechtigt, sich zur Erfüllung des Auftrags qualifizierter Dritter zu bedienen. Dies gilt insbesondere für fachübergreifende Zusatzleistungen, wie etwa bautechnische Analysen, energetische Bewertungen, Flächenberechnungen oder vergleichbare Leistungen.

 

 § 9 Ortstermin

Im Rahmen eines Kurz- oder Verkehrswertgutachtens ist grundsätzlich ein Ortstermin vorgesehen. Für die Ortsbesichtigung wird zwischen den Parteien ein Termin vereinbart. Kann der Auftraggeber den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, hat er diesen spätestens 24 Stunden vor dem Termin in Textform (z. B. per E-Mail) abzusagen.

Erfolgt die Absage nicht fristgerecht oder erscheint der Auftraggeber nicht zum vereinbarten Termin, ist die Törteli Immobilienbewertung berechtigt, eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 400,00 € zu verlangen. Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass der Törteli Immobilienbewertung kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Im Rahmen der Ortsbesichtigung können zur Dokumentation der Objektbesichtigung Sprachaufnahmen angefertigt werden. Diese dienen ausschließlich der internen Verarbeitung und Erstellung des Gutachtens und werden vertraulich behandelt. Eine Verarbeitung erfolgt im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Vorschriften.

 

§ 10 Pflichten der Parteien und Vollmacht des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Törteli Immobilienbewertung sämtliche für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen und Informationen vollständig und zutreffend zur Verfügung zu stellen. Für deren Richtigkeit und Vollständigkeit trägt der Auftraggeber die Verantwortung.

Der Auftraggeber bevollmächtigt Törteli Immobilienbewertung, soweit zur Durchführung des Auftrags erforderlich, Auskünfte einzuholen und Einsicht in relevante Unterlagen zu nehmen. Die Vollmacht umfasst insbesondere die Einholung von Auskünften bei Behörden, Registern, Verwaltern oder sonstigen Stellen, sofern dies vertraglich vorgesehen ist.

Törteli Immobilienbewertung verpflichtet sich, alle im Zusammenhang mit dem Auftrag erlangten Informationen vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Durchführung des Vertrags zu verwenden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.

Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden dem Auftraggeber überlassene Originalunterlagen herausgegeben. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.

Eine etwaige Entgegennahme von Schlüsseln erfolgt ausschließlich zum Zweck der Durchführung des Auftrags. Eine darüberhinausgehende Nutzung ist ausgeschlossen.

 

§ 11 Gewährleistung und Haftung

Die Gewährleistung von Törteli Immobilienbewertung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.

Törteli Immobilienbewertung haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Gleiches gilt bei Übernahme einer Garantie oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannter Kardinalpflichten) ist die Haftung von Törteli Immobilienbewertung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Übrigen ist eine Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung von Törteli Immobilienbewertung je Schadensfall auf 1.000.000 EUR begrenzt.

Werden Informationen oder Unterlagen Dritter in die Gutachtenerstellung einbezogen, haftet Törteli Immobilienbewertung für deren Richtigkeit nur im Rahmen der vorstehenden Haftungsregelungen.

Die persönliche Haftung von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Törteli Immobilienbewertung ist – außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Törteli Immobilienbewertung unterhält eine angemessene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung.

Gegenüber Unternehmern verjähren Ansprüche aus Mängeln innerhalb eines Jahres ab Ablieferung des Gutachtens, soweit nicht gesetzlich zwingend längere Fristen gelten.

Eine Haftung gegenüber Dritten wird nur begründet, wenn eine Drittverwendung ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. Erfolgt eine unbefugte Weitergabe des Gutachtens, ist eine Haftung gegenüber Dritten ausgeschlossen.

 

§ 12 Nutzung und Vertraulichkeit

Sämtliche im Rahmen des Auftrags erstellten Gutachten, Berechnungen, Fotografien, Zeichnungen und sonstigen Arbeitsergebnisse sind urheberrechtlich geschützt.

Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht, das auf den vertraglich vereinbarten Zweck beschränkt ist. Eine darüberhinausgehende Nutzung, Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte ist nur zulässig, soweit sie vom Vertragszweck gedeckt ist (z. B. Vorlage bei Banken, Gerichten oder Behörden). Jede sonstige Verwertung bedarf der vorherigen Zustimmung von Törteli Immobilienbewertung in Textform. Der Auftraggeber – auch, soweit er Verbraucher ist – ist nicht berechtigt, das Gutachten ganz oder auszugsweise öffentlich zugänglich zu machen, zu veröffentlichen oder für werbliche Zwecke zu verwenden, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

Törteli Immobilienbewertung ist berechtigt, das Gutachten in anonymisierter Form zu Dokumentations-, Zertifizierungs- und Rezertifizierungszwecken gegenüber Zertifizierungsstellen, Fachorganisationen oder Qualitätssicherungseinrichtungen zu verwenden. Personenbezogene Daten sowie objektbezogene Angaben, die eine Identifizierung des Auftraggebers oder des Bewertungsobjekts ermöglichen, werden hierbei entfernt oder unkenntlich gemacht.

 

§ 13 Datenschutz

Die Törteli Immobilienbewertung verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.

Nähere Informationen zur Art, zum Umfang und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten sowie zu den Rechten des Auftraggebers sind in der Datenschutzerklärung auf der Website unter https://toerteli-immobilienbewertung.de/datenschutz abrufbar.

 

 § 14 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke.