Törteli Immobilienbewertung
Immobiliengutachten für das Finanzamt
Wir erstellen für Sie professionelle und unabhängige Immobilien-
und Wertgutachten zur Vorlage beim Finanzamt
Jetzt unverbindlich beraten lassen!
Unsere Leistungen für Sie im Bereich Immobilienbewertung:
Die Törteli Immobilienbewertungs GmbH erstellt für Privatpersonen und Unternehmen professionelle und unabhängige Immobilien- und Wertgutachten. Damit sind wir Ihr Partner beim Thema Wertermittlung und Gutachtenerstellung von Wohn- und Gewerbeimmobilien. Dabei spielt es keine Rolle ob es sich um eine Erbschaft, eine Schenkung, eine Scheidung oder um den Verkauf einer Immobilie handelt. Mit den qualifizierten Immobiliengutachtern der Törteli Immobilienbewertungs GmbH haben Sie einen professionellen Partner an Ihrer Seite, der Ihnen mit einer unabhängigen und präzisen Immobilienbewertung die nötige Sicherheit gibt, die Sie für Ihr Vorhaben brauchen. Natürlich entsprechen unsere Gutachten den gesetzlichen Anforderungen, weshalb diese von Finanzämtern und Gerichten anerkannt sind. Auf unsere Immobilienbewertungen können Sie vertrauen.
Wir haben uns in diesem Zusammenhang insbesondere auf die Erstellung von Verkehrswertgutachten und Kurzgutachten für folgende Bewertungsanlässe spezialisiert:
Schenkung
Erbschaftsauseinandersetzung
Finanzamt
Zwangsversteigerungen
Verkauf
Bilanzierungszwecke
Ehescheidungen
Finanzierung
Erbschaftsauseinandersetzungen
Schenkungen
Ehescheidungen
das Finanzamt
den Verkauf
Zwangsversteigerungen
Bilanzierungszwecke
Diese Gutachten können Sie bei uns erstellen lassen:
Das können unsere Kunden von uns erwarten:
Immobiliengutachten welche nach den gesetzlichen Vorgaben erstellt werden und damit von Gerichten und Finanzbehörden anerkannt werden
Wertsicherheit für die weitere Planung Ihrer Erbschafts-, Schenkungs-, oder Scheidungsangelegenheiten
Wir garantieren Ihnen Festpreise für unsere Immobiliengutachten und geben Ihnen Kostensicherheit
Deutschlandweite Immobilienbewertungen durch den Einsatz mehrerer Immobiliengutachter mit Expertise für Ihren regionalen Immobilienmarkt
Das sagen unsere Kunden:
Wir sind Ihr Partner - Deutschlandweit:
Törteli Immobilienbewertung – Wir sind Ihr Partner für professionelle und unabhängige Immobilienbewertungen in ganz Deutschland. Als bundesweit tätiges Unternehmen ist es für uns eine Selbstverständlichkeit, Ihnen die Erstellung eines unabhängigen und rechtssicheren Wertgutachtens in jeder Region im gesamten Bundesgebiet anbieten zu können.
Möglich ist das durch den Einsatz unserer zahlreichen Immobiliengutachter und Kooperationsbüros welche für Sie im gesamten Bundesgebiet im Einsatz sind. Damit ist es uns möglich, Ihnen den Immobiliengutachter aus unserem Haus zur Verfügung zu stellen, der sich auf Ihren regionalen Immobilienmarkt spezialisiert hat. Ihre Vorteile liegen dabei auf der Hand. Sie profitieren von unserer regionalen Marktexpertise untermauert durch ein breites Fundament an Kompetenz, Erfahrung und Zuverlässigkeit.
Durch den flexiblen Einsatz unserer bundesweiten Immobiliengutachter stehen wir Ihnen damit auch für kurzfristige Termine jederzeit zur Verfügung.
Wann brauche ich eine Immobilienbewertung?
Ziel einer Immobilienbewertung ist es, durch die Anwendung betriebswirtschaftlicher, juristischer und bautechnischer Sachkenntnisse einen Marktwert für ein Grundstück, ein Haus oder eine Wohnung zu ermitteln. Daher ist die Erstellung eines Immobiliengutachtens immer dann sinnvoll, wenn Sie eine rein objektive Herangehensweise für die Wertermittlung einer Immobilie haben möchten, welche frei von unrealistischen oder subjektiven Preisvorstellungen ist. Es gibt allerdings auch viele Bewertungsanlässe, die ein Verkehrswertgutachtenzwingend notwendig machen. Dies ist immer dann der Fall, wenn eine Wertermittlung den Anforderungen an den § 194 BauGB gerecht werden soll.
Die Finanzämter legen im Erbfall den Wert Ihrer Immobilie auf Grundlage vereinfachter Berechnungsformeln fest. Dabei dient der ermittelte Gebäudewert dem Finanzamt als Grundlage für die Bemessung der Erbschaftssteuer. Eine sonst, bei einem Gutachten zwingend erforderliche Objektbesichtigung, findet durch die Finanzbehörden nicht statt. Gerade aus diesem Grund werden objektspezifische Merkmale der Immobilie, unter anderem Baumängel oder wertmindernde Rechte und Belastungen nicht in dem durch das Finanzamt ermittelten Wert berücksichtigt. Der vom Finanzamt ermittelte Wert übersteigt somit unter Umständen den tatsächlichen Verkehrswert Ihrer Immobilie. Mit einem Verkehrswertgutachten können Sie gegen den vom Finanzamt zu hoch angesetzten Gebäudewert vorgehen und damit die Steuerlast mindern.
Gerade wenn Sie als Erbengemeinschaft eine Immobilie erben oder Pflichtteilsansprüche im Raum stehen, soll der Nachlass oft aufgeteilt werden. Ein Immobiliengutachten bringt Klarheit über die Höhe des zu verteilenden Immobilienvermögens und schafft dabei die Grundlage für eine faire und einvernehmliche Vermögensaufteilung.
Gerade in Ballungsgebieten aber auch in Kleinstädten und ländlichen Regionen sind die Immobilienpreise in den letzten Jahren oft stark gestiegen. Im Erbfall bringen die hohen Verkehrswerte die Begünstigten oft in die ungünstige Situation, für die vererbte Immobilie liquide Mittel zur Zahlung der Erbschaftssteuer aufbringen zu müssen. Es lohnt sich somit, eine vorweggenommene Schenkung der Immobilie zur Reduzierung oder Vermeidung der Erbschaftssteuer durchzuführen. Ein Verkehrswertgutachten oder Kurzgutachten hilft Ihnen dabei, den Überblick über Ihr Immobilienvermögen zu behalten und die Steuerlast für Ihre Nachkommen zu senken.
Löst sich eine Ehegemeinschaft auf, so steht die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens im Raum. Gerade wenn sich ein Haus oder eine Eigentumswohnung im gemeinsamen Eigentum befindet, ist die Höhe des Marktwerts der Immobilie oft unklar. Denn Immobilienwerte können im Laufe der Zeit stark steigen oder fallen. Eine Immobilienbewertung durch einen Sachverständigen schafft die Grundlage für den Zugewinnausgleich und eine faire Vermögensaufteilung.
Sie wollen Ihre Immobilie verkaufen und haben sich auch schon einmal gefragt „Wie viel ist mein Haus wert?“. Dann kann Ihnen ein Immobiliengutachten für Ihr Haus, für Ihre Eigentumswohnung oder für Ihr Grundstück Aufklärung bringen. Sofern Sie ein Haus, eine Eigentumswohnung oder ein Grundstück kaufen möchten, kann Ihnen eine professionelle Immobilienbewertung durch einen Sachverständigen Aufschluss darüber geben, ob das gewünschte Objekt auch tatsächlich seinen Preis wert ist.
Egal ob Sie ein Haus, eine Eigentumswohnung oder ein Grundstück kaufen möchten. Banken, Versicherungen oder Finanzvermittler erwarten zur Absicherung Ihrer Kredite werthaltige Sicherheiten. Gerade wenn als Sicherheit für einen Kredit oder ein Darlehen dann eine Immobilie herangezogen werden soll, ist entscheidend welcher Wert mit einer Immobilie langfristig erzielt werden kann. Denn diese Frage ist immer dann für die Bank interessant, wenn der aufgenommene Kredit oder das aufgenommene Darlehen nicht zurückgezahlt werden kann. Mit einer professionellen Immobilienbewertung durch einen Immobiliengutachter wird der Beleihungswert Ihrer Immobilie ermittelt und für Ihre die finanzierende Bank in einem Beleihungswertgutachten dargestellt.
Das betriebseigene Immobilienvermögen wird bei Unternehmen zunehmend nicht mehr nur als „inaktive“ Bilanzposition gesehen, sondern ist integraler Bestandteil der Unternehmensstrategie. Ganz egal ob für die Zugangs- oder Folgebewertung von Betriebs- oder Geschäftsimmobilien in der Unternehmensbilanz, bei der Bilanzierung eines Unternehmens werden Immobilien im Anlage- oder Umlaufvermögen berücksichtigt. Nicht nur für zukünftige Investoren und Anteilseigner am Unternehmen, sondern auch aus steuerlichen Gründen ist die Höhe der Immobilienwerte daher besonders interessant. Ein Kurzgutachten oder Verkehrswertgutachten liefert Ihnen dabei die Grundlage für die richtige Zugangs- und Folgebewertung Ihrer Immobilien im Anlage- und Umlaufvermögen und schafft die Voraussetzung für eine langfristige Abschreibung des Immobilienvermögens.
Ihnen liegt bereits ein Kurzgutachten, ein Verkehrswertgutachten oder ein Beleihungswertgutachten vor, aber sie zweifeln an der Richtigkeit der im Immobiliengutachten enthaltenen Daten? Dann ist es ratsam das Immobiliengutachten einem anderen Immobiliengutachter oder Sachverständigen zur Überprüfung vorzulegen. Bei der Plausibilisierung eines Gutachtens wird überprüft, ob der Inhalt eines Gutachtens nachvollziehbar und richtig ist.
Immer dann, wenn ein Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann und gezwungen ist Insolvenz anzumelden, kommt es zu einer Zwangsversteigerung seiner Immobilie. Um dabei den Verkehrswert einer Immobilie für die Zwangsversteigerung festzulegen, benötigen Amtsgerichte zuverlässige Verkehrswertgutachten. Mit einer Immobilienbewertung bewerten wir die betroffene Immobilie objektiv, transparent und zuverlässig und halten damit einschlägige Regelungen verschiedenster Berufsverbände ein.
Welche Immobilien können Sie durch uns
bewerten lassen?
Wohnimmobilien
Spezialimmobilien
Gewerbeimmobilien
Rechte & Belastungen
Wieviel kostet eine Immobilienbewertung?
In vielen Fällen richten sich die Kosten für ein Immobiliengutachten nach dem persönlichen Stundensatz des Immobiliengutachters. Daneben ist es in der Praxis auch oft üblich, das Honorar für eine Immobilienbewertung vom Marktwert der Immobilie abhängig zu machen. Für unsere Kunden haben wir uns allerdings für die höchstmögliche Kostentransparenz entschieden. Aus diesem Grund bieten wir Ihnen die Erstellung eines Immobiliengutachtens zum Festpreis an. So behalten Sie den vollen Überblick über Ihre Kosten! Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot für eine Immobilienbewertung. Unsere Immobiliengutachter beraten Sie gerne. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
So gehen wir bei der Auftragsabwicklung vor
Um auch unseren Kunden einen Überblick über die Abwicklung Ihres Gutachtenauftrags zu ermöglichen, möchten wir nachfolgend Einblick in unsere interbetrieblichen Prozesse, unsere Arbeitsweise und die Auftragsabwicklung geben. So gehen wir vor:
Sie erreichen uns per Telefon unter der 089 / 904 222 090, per E-Mail an kontakt@toerteli-immobilienbewertung.de oder einfach über das Kontaktformular auf unserer Homepage. Bei der Kontaktanfrage über das Kontaktformular werden wir uns umgehend telefonisch mit Ihnen in Verbindung setzen. Kommen Sie einfach auf uns zu. Wir beraten Sie gerne!
Beim persönlichen Erstgespräch mit dem Immobiliengutachter klären wir mit Ihnen zusammen alle Hintergründe Ihres Bewertungsanlasses ab. Im Anschluss an das Erstgespräch erhalten Sie von uns ein unverbindliches Angebot sowie eine Checkliste, welche Unterlagen wir für Ihren Bewertungsauftrag benötigen. Diese Unterlagen können Sie bereits vor dem Ortstermin mit dem Immobiliengutachter zusammenstellen.
Sofern wir eine Auftragserteilung von Ihnen erhalten setzen sich unsere Immobiliengutachter unmittelbar mit Ihnen in Verbindung und vereinbaren zeitnah einen Ortstermin zur Besichtigung der Immobilie. Neben der Besichtigung der Immobilie wird der Immobiliengutachter am Ortstermin auch die bewertungsrelevanten Unterlagen in Augenschein nehmen. Unsere Immobiliengutachter fertigen Fotos der Unterlagen an. So müssen Sie keine Originaldokumente aus der Hand geben. Fehlende Unterlagen können wir mit einer Eigentümervollmacht bereits vor dem Ortstermin beantragen. So verlieren wir keine Zeit bei der Dokumentenbeschaffung.
Im Anschluss an den Ortstermin wird das Wertgutachten in unseren Büroräumen erstellt. Je nach Auftragsumfang werden für die Gutachtenerstellung drei bis vier Wochen benötigt. Das Immobiliengutachten erhalten Sie immer in einfacher Ausfertigung per Post und digital per E-Mail Versand. Sie benötigen mehrere Ausfertigungen? Kein Problem. Geben Sie uns hierzu einfach kurz Bescheid.
Sofern Sie im Anschluss an die Gutachtenerstellung Fragen zum Wertermittlungsauftrag, dem erstellten Immobiliengutachten oder zur Rechnungsstellung haben, nehmen wir uns gerne Zeit für Sie. Setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung und wir beantworten Ihnen Ihre Fragen gerne.
Um auch unseren Kunden einen Überblick über die Abwicklung Ihres Gutachtenauftrags zu ermöglichen, möchten wir nachfolgend Einblick in unsere interbetrieblichen Prozesse, unsere Arbeitsweise und die Auftragsabwicklung geben. So gehen wir vor:
Hierzu beraten wir Sie gerne:
- Immobiliengutachter
- Immobilienbewertung
- Immobiliengutachten
- Haus bewerten lassen
- Immobiliengutachter Kosten
- Immobiliengutachten für Erbschaft
- Immobiliengutachten bei Schenkung
- Immobiliengutachten bei Verkauf
- Immobiliengutachten bei Pflichtanteil
- Immobiliengutachten bei Scheidung
- Immobiliengutachten für Finanzamt
- Was kosten ein Immobiliengutachten
- Wer erstellt ein Immobiliengutachten
- Verkehrswertgutachten für Gericht
- Verkehrswertgutachten § 194 BauGB
- Grundstück bewerten lassen
- Was ist ein Nießbrauch
- Was ist ein Wohnrecht
- Was ist mein Haus Wert
- Was ist ein Erbbaurecht
- Wertgutachten
- Immobiliensachverständiger
- Verkehrswertgutachten
- Kurzgutachten
- Grundstücksbewertung
- Hausbewertung
- Hauswert schätzen lassen
- Was ist meine Wohnung wert
- Wohnungswert schätzen lassen
- Mietwertgutachten
- Beleihungswertgutachten
- Immobilie bewerten lassen
- Wertermittlung Haus Kosten
- Gebäudebewertung
- Gutachter für Haus
- Was ist der Verkehrswert
- Was ist der Ertragswert
- Was ist der Sachwert
- Immobiliengutachten Kosten