Kurzgutachten für Immobilien zur ersten Werteinschätzung​

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Kurzgutachten für Immobilien zur ersten Werteinschätzung

Sie möchten den Wert Ihrer Immobilie schätzen lassen und fragen sich „Was ist mein Haus wert?„. Immer wenn Sie ein Wertgutachten für private Zwecke, wie beispielsweise den Kauf oder Verkauf einer Immobilie benötigen oder im Fall von Erbschafts- oder Scheidungsfällen eine außergerichtliche Einigung anstreben, eignet sich ein Kurzgutachten.

Denn mit einem Kurzgutachten erhalten Sie einen verlässlichen Wert Ihrer Immobilie. Das Gutachten ist allerdings weniger umfangreich und damit auch kostengünstiger als ein Verkehrswertgutachten.

Kurzgutachten für Immobilien zur ersten Werteinschätzung

Sie möchten den Wert Ihrer Immobilie schätzen lassen und fragen sich „Was ist mein Haus wert?„. Immer wenn Sie ein Wertgutachten für private Zwecke, wie beispielsweise den Kauf oder Verkauf einer Immobilie benötigen oder im Fall von Erbschafts- oder Scheidungsfällen eine außergerichtliche Einigung anstreben, eignet sich ein Kurzgutachten.

Denn mit einem Kurzgutachten erhalten Sie einen verlässlichen Wert Ihrer Immobilie. Das Gutachten ist allerdings weniger umfangreich und damit auch kostengünstiger als ein Verkehrswertgutachten.

Was ist ein Kurzgutachten?

Ein Kurzgutachten ist ein von einem Immobiliengutachter erstelltes Wertgutachten, in welchem der Marktwert einer Immobilie festgelegt wird. Dabei ist ein Kurzgutachten weniger Umfangreich als ein Verkehrswertgutachten. Es handelt sich quasi um eine „abgespeckte“ Version eines Wertgutachtens. Die Wertermittlung der Immobilie erfolgt auch im Kurzgutachten anhand der drei normierten Wertermittlungsverfahren: 

Während ein Verkehrswertgutachten ca. 30 bis 40 Seiten umfasst, besteht ein Kurzgutachten allerdings nur aus rund 20 bis 30 Seiten. Aufgrund der geringeren Tiefe des Gutachtens wird ein Kurzgutachten vor Gericht nicht anerkannt und eignet sich daher nicht für rechtliche Auseinandersetzungen.

Daher bietet ein solches Gutachten eine kostengünstigere Alternative bei außergerichtlichen Auseinandersetzungen. Auch für private Zwecke wie den Verkauf oder den Kauf einer Immobilie ist das Kurzgutachten gut geeignet.

Was ist ein Kurzgutachten?

Ein Kurzgutachten ist ein von einem Immobiliengutachter erstelltes Wertgutachten, in welchem der Marktwert einer Immobilie festgelegt wird. Dabei ist ein Kurzgutachten weniger Umfangreich als ein Verkehrswertgutachten. Es handelt sich quasi um eine „abgespeckte“ Version eines Wertgutachtens. Die Wertermittlung der Immobilie erfolgt auch im Kurzgutachten anhand der drei normierten Wertermittlungsverfahren: 

  • das Vergleichswertverfahren
  • das Sachwertverfahren
  • das Ertragswertverfahren

Während ein Verkehrswertgutachten ca. 30 bis 40 Seiten umfasst, besteht ein Kurzgutachten allerdings nur aus rund 20 bis 30 Seiten. Aufgrund der geringeren Tiefe des Gutachtens wird ein Kurzgutachten vor Gericht nicht anerkannt und eignet sich daher nicht für rechtliche Auseinandersetzungen.

Daher bietet ein solches Gutachten eine kostengünstigere Alternative bei außergerichtlichen Auseinandersetzungen. Auch für private Zwecke wie den Verkauf oder den Kauf einer Immobilie ist das Kurzgutachten gut geeignet.

Wann wird ein Kurzgutachten benötigt?

Anlässe für die Erstellung eines Kurzgutachtens sind:

  • Immobilienbewertung bei einer Scheidung
  • Immobilienbewertung bei einer Schenkung
  • Immobilienbewertung beim Kauf oder Verkauf
  • Immobilienbewertung bei einem Nießbrauch
  • Immobilienbewertung bei einem Wohnrecht
  • Immobilienbewertung bei einem Erbbaurecht
  • Immobilienbewertung bei einem Wegerecht

Wann wird ein Kurzgutachten benötigt?

Anlässe für die Erstellung eines Kurzgutachtens sind:

  • Immobilienbewertung bei einer Scheidung
  • Immobilienbewertung bei einer Schenkung
  • Immobilienbewertung beim Kauf oder Verkauf
  • Immobilienbewertung bei einem Nießbrauch
  • Immobilienbewertung bei einem Wohnrecht
  • Immobilienbewertung bei einem Erbbaurecht
  • Immobilienbewertung bei einem Wegerecht

Welche Objekte können Sie mit einem Kurzgutachten bewerten lassen?

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Wohnungsimmobilien

  • Ein- und Zweifamilienhäuser
  • Wohn- und Geschäftshäuser
  • Eigentumswohnungen
  • Mehrfamilienhäuser
  • Wohngrundstücke
  • Doppelhäuser
  • Reihenhäuser
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Gewerbeimmobilien

  • Betriebs- und Produktionsgebäude
  • Kauf- und Warenhäuser
  • Gewerbegrundstücke
  • Einzelhandelsgrundstücke
  • Gastronomiegrundstücke
  • Handelsimmobilien
  • Geschäftshäuser
  • Einkaufsmärkte
  • Lagergebäude
  • Bürogebäude
  • Autohäuser
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Spezialimmobilien

  • Sport- und Mehrzweckhallen
  • Krankenhäuser und Kliniken
  • Kindergärten und Schulen
  • Veranstaltungsgebäude
  • Wohn- und Altenheime
  • Freizeitimmobilien
  • Hotels
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Rechte & Belastungen

  • Wohnungsrechte
  • Leitungsrechte
  • Erbbaurechte
  • Wohnrechte
  • Nießbrauch
  • Wegerechte

Welche Unterlagen werden für Erstellung eines Kurzgutachens benötigt?

Für die Erstellung eines Immobiliengutachtens werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Aktueller Flurkartenauszug
  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Baubeschreibung des Gebäudes
  • Flächen- und Raumberechnungen
  • Bauzeichnungen, Grundrisse, Schnitte und Ansichten
  • Baugenehmigungen
  • Übersicht über Instandsetzungsmaßnahmen der letzten Jahre
  • Übersicht der Modernisierungen der letzten Jahre
  • Energieausweis
  • Notarielle Beurkundung bei einem Wohnungsrecht, Nießbrauch
  • Notarielle Beurkundung bei einem Leitungsrecht oder Wegerecht
  • Erbbaurechtsvertrag
  • Mietverträge oder aktuelle Aufstellung der Mietzahlungen
  • Teilungserklärung bei Wohnungen
  • Wirtschaftsplan bei Wohnungen
  • Hausgeldabrechnungen bei Wohnungen
  • Protokolle aus der Eigentümerversammlung bei Wohnungen
 

Welche Unterlagen werden für Erstellung eines Kurzgutachens benötigt?

Für die Erstellung eines Immobiliengutachtens werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Aktueller Flurkartenauszug
  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Baubeschreibung des Gebäudes
  • Flächen- und Raumberechnungen
  • Bauzeichnungen, Grundrisse, Schnitte und Ansichten
  • Baugenehmigungen
  • Übersicht über Instandsetzungsmaßnahmen der letzten Jahre
  • Übersicht der Modernisierungen der letzten Jahre
  • Energieausweis
  • Notarielle Beurkundung bei einem Wohnungsrecht, Nießbrauch
  • Notarielle Beurkundung bei einem Leitungsrecht oder Wegerecht
  • Erbbaurechtsvertrag
  • Mietverträge oder aktuelle Aufstellung der Mietzahlungen
  • Teilungserklärung bei Wohnungen
  • Wirtschaftsplan bei Wohnungen
  • Hausgeldabrechnungen bei Wohnungen
  • Protokolle aus der Eigentümerversammlung bei Wohnungen
 

Welche Kosten fallen bei einem Kurzgutachten an?

Um unseren Kunden eine größtmögliche Transparenz bei der Erstellung eines Kurzgutachtens zu gewährleisten, erstellen wir Ihnen Wertgutachten ausschließlich auf Angebotsbasis zum Festpreis. Damit Sie jederzeit wissen, mit welchen Kosten Sie rechnen können. Bei einfachen Wohnimmobilien liegen die Preise für die Erstellung eines Kurzgutachtens zwischen 790 € und 1.490 €.

Welche Kosten fallen bei einem Kurzgutachten an?

Um unseren Kunden eine größtmögliche Transparenz bei der Erstellung eines Kurzgutachtens zu gewährleisten, erstellen wir Ihnen Wertgutachten ausschließlich auf Angebotsbasis zum Festpreis. Damit Sie jederzeit wissen, mit welchen Kosten Sie rechnen können. Bei einfachen Wohnimmobilien liegen die Preise für die Erstellung eines Kurzgutachtens zwischen 790 € und 1.490 €.

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Welche Informationen beinhaltet ein Verkehrswertgutachten?

Immobilengutachter
Die Bewertung einer Immobilie teilt sich in vielen Fällen in vier Beurteilungsbereich auf.
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Lagebeurteilung und Marktverhältnisse

  • Charakteristik des Standorts
  • Wirtschaftsstruktur des Standorts
  • Arbeitsmarktverhältnisse
  • Aussagen zur Infrastruktur
    (Flughäfen, Bahnhöfe, Häfen)
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Beschreibung
des Grundstücks

  • Grundbuchverhältnisse
    (Rechte und Belastungen des Grundstücks)
  • Lage des Grundstücks
  • Umgebungsbebauung
  • Baurechtliche Situation des Grundstücks
  • Art und Maß der baulichen Nutzung
  • Bauleitplanung
  • Immissionen auf das Grundstück
  • Entwicklungszustand des Grundstücks
  • Erschließungs- und abgabenrechtlicher Zustand des Grundstücks
  • Grundstücksgestaltung
  • Geländeverhältnisse
  • Altlasten
  • Grenzverhältnisse
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Beschreibung
der Gebäude

  • Baujahr und Art der Gebäude
  • Allgemeiner Zustand der Gebäude
  • Ausstattungsstandard der Gebäude
  • Vorgenommene Modernisierungen am Gebäude
  • Vorhandene Baumängel am Gebäude
  • Vorhandene Grundrisssituation
  • Flächenberechnungen der Wohn- und Nutzflächen
  • Denkmalschutzeigenschaften der Gebäude
  • Genehmigungszustand der Gebäude
  • Gesamt- und Restnutzungsdauer der Gebäude
  • Nutzungsverhältnisse der Gebäude
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Beschreibung
der Außenanlage

  • Gartenflächen
  • Bauliche Außenanlagen und Nebengelände
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