Mietwertgutachten zur Festlegung des Mietzinses
Immobilienbewertung
professionell. zuverlässig. transparent.
Mietwertgutachten zur Festlegung des Mietzinses
Sie möchten einen realistischen Mietpreis für Ihre Eigentumswohnung ermittelt haben? Nicht immer ist in jeder Region oder Gemeinde ein Mietspiegel oder eine Mietdatenbank vorhanden. Mietern und Vermietern fällt es daher in einigen Regionen schwer den Mietpreis einer Eigentumswohnung oder eines Einfamilienhauses richtig einschätzen zu können.
Durch ein Mietwertgutachten wird die Höhe der angemessenen und marktüblichen Miete für eine Immobilie ermittelt. Dabei entspricht die Marktmiete dem Mietzins, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr unter Berücksichtigung der aktuellen Marktsituation erzielbar ist.
Mietwertgutachten zur Festlegung des Mietzinses
Sie möchten einen realistischen Mietpreis für Ihre Eigentumswohnung ermittelt haben? Nicht immer ist in jeder Region oder Gemeinde ein Mietspiegel oder eine Mietdatenbank vorhanden. Mietern und Vermietern fällt es daher in einigen Regionen schwer den Mietpreis einer Eigentumswohnung oder eines Einfamilienhauses richtig einschätzen zu können.
Durch ein Mietwertgutachten wird die Höhe der angemessenen und marktüblichen Miete für eine Immobilie ermittelt. Dabei entspricht die Marktmiete dem Mietzins, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr unter Berücksichtigung der aktuellen Marktsituation erzielbar ist.
Was ist ein Mietwertgutachten?
Mithilfe eines Mietwertgutachtens wird ermittelt, wie hoch die angemessene und marktübliche Miete einer Immobilie ist. Gerade in Städten und Gemeinden in welchen es keinen Mietspiegel gibt, ist den Mietern und Vermietern die Höhe einer angemessenen und marktüblichen Miete nicht klar. So kommt es zwischen Vermietern und Mietern oft zu Auseinandersetzungen und Streitigkeiten über die Höhe des angemessenen Mietzinses.
Ein Mietwertgutachten schafft Klarheit und stellt transparent und begründet dar, wie hoch die ortsübliche Vergleichsmiete einer Eigentumswohnung oder eines Einfamilienhauses ist. Ein Mietwertgutachten umfasst mit Anlagen rund 20 bis 30 Seiten.
Was ist ein Mietwertgutachten?
Mithilfe eines Mietwertgutachtens wird ermittelt, wie hoch die angemessene und marktübliche Miete einer Immobilie ist. Gerade in Städten und Gemeinden in welchen es keinen Mietspiegel gibt, ist den Mietern und Vermietern die Höhe einer angemessenen und marktüblichen Miete nicht klar. So kommt es zwischen Vermietern und Mietern oft zu Auseinandersetzungen und Streitigkeiten über die Höhe des angemessenen Mietzinses.
Ein Mietwertgutachten schafft Klarheit und stellt transparent und begründet dar, wie hoch die ortsübliche Vergleichsmiete einer Eigentumswohnung oder eines Einfamilienhauses ist. Ein Mietwertgutachten umfasst mit Anlagen rund 20 bis 30 Seiten.
Wann wird ein Mietwertgutachten benötigt?
Anlässe für die Erstellung eines Mietwertgutachtens sind:
- Mietwertgutachten bei Streitigkeiten über die Miethöhe
- Mietwertgutachten zur Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete
- Mietwertgutachten für Anpassung der Miethöhe
- Mietwertgutachten zur Anfechtung der Miethöhe
- Mietwertgutachten bei einer Ehescheidung zur Nutzwertentschädigung
Wann wird ein Mietwertgutachten benötigt?
Anlässe für die Erstellung eines Mietwertgutachtens sind:
- Mietwertgutachten bei Streitigkeiten über die Miethöhe
- Mietwertgutachten zur Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete
- Mietwertgutachten für Anpassung der Miethöhe
- Mietwertgutachten zur Anfechtung der Miethöhe
- Mietwertgutachten bei einer Ehescheidung zur Nutzwertentschädigung
Für welche Objekte können Sie ein Mietwertgutachten erstellen lassen?
Wohnungsimmobilien
- Ein- und Zweifamilienhäuser
- Wohn- und Geschäftshäuser
- Eigentumswohnungen
- Mehrfamilienhäuser
- Wohngrundstücke
- Doppelhäuser
- Reihenhäuser
Gewerbeimmobilien
- Betriebs- und Produktionsgebäude
- Kauf- und Warenhäuser
- Gewerbegrundstücke
- Einzelhandelsgrundstücke
- Gastronomiegrundstücke
- Handelsimmobilien
- Geschäftshäuser
- Einkaufsmärkte
- Lagergebäude
- Bürogebäude
- Autohäuser
Spezialimmobilien
- Sport- und Mehrzweckhallen
- Krankenhäuser und Kliniken
- Kindergärten und Schulen
- Veranstaltungsgebäude
- Wohn- und Altenheime
- Freizeitimmobilien
- Hotels
Rechte & Belastungen
- Wohnungsrechte
- Leitungsrechte
- Erbbaurechte
- Wohnrechte
- Nießbrauch
- Wegerechte
Welche Unterlagen werden für die Erstellung eines Mietwertgutachtens benötigt?
Für die Erstellung eines Mietwertgutachtens werden folgende Unterlagen benötigt:
- Aktueller Grundbuchauszug
- Aktueller Flurkartenauszug
- Baubeschreibung des Gebäudes
- Wohn- und Nutzflächenberechnungen des Gebäudes
- Bauzeichnungen, Grundrisse, Schnitte und Ansichten
- Zeitpunkt der letzten Mieterhöhung
- Höhe der bisher gezahlten Miete
- Übersicht der Instandsetzungsmaßnahmen der letzten Jahre
- Übersicht der Modernisierungsmaßnahmen der letzten Jahre
- Übersicht über vorhandene Mängel
- Energieausweis
- Mietverträge oder aktuelle Aufstellung der Mietzahlungen
- Teilungserklärung bei Wohnungen
- Wirtschaftsplan bei Wohnungen
- Hausgeldabrechnungen bei Wohnungen
- Protokolle aus der Eigentümerversammlung bei Wohnungen
Welche Unterlagen werden für die Erstellung eines Mietwertgutachtens benötigt?
Für die Erstellung eines Mietwertgutachtens werden folgende Unterlagen benötigt:
- Aktueller Grundbuchauszug
- Aktueller Flurkartenauszug
- Baubeschreibung des Gebäudes
- Wohn- und Nutzflächenberechnungen des Gebäudes
- Bauzeichnungen, Grundrisse, Schnitte und Ansichten
- Zeitpunkt der letzten Mieterhöhung
- Höhe der bisher gezahlten Miete
- Übersicht der Instandsetzungsmaßnahmen der letzten Jahre
- Übersicht der Modernisierungsmaßnahmen der letzten Jahre
- Übersicht über vorhandene Mängel
- Energieausweis
- Mietverträge oder aktuelle Aufstellung der Mietzahlungen
- Teilungserklärung bei Wohnungen
- Wirtschaftsplan bei Wohnungen
- Hausgeldabrechnungen bei Wohnungen
- Protokolle aus der Eigentümerversammlung bei Wohnungen
Wie wird die Miethöhe berechnet?
Vergleichsmietverfahren
Beim Vergleichsmietverfahren wird die ortsübliche Vergleichsmiete der Immobilie anhand von Vergleichsobjekten ermittelt, welche mit den Eigenschaften der Immobilie weitgehend übereinstimmen. Entscheidend für die Ermittlung der Vergleichsmiete für eine Eigentumswohnung oder ein Haus ist, dass die für den Vergleich herangezogenen Immobilien in der Art, der Größe, der Ausstattung, der Beschaffenheit und der Lage vergleichbar sind.
Dabei gibt die ortsübliche Vergleichsmiete an, welche Entgelte für Mietwohnungen oder Häuser in der betreffenden Gemeinde, der betreffenden Stadt oder dem betreffenden Stadtteil in der Gegenwart gezahlt werden. Die ortsübliche Vergleichsmiete entspricht dem Mittelwert der bezahlten Entgelte.
Das Mietspiegelverfahren
Beim Mietspiegelverfahren wird die Wohnraummiete direkt aus dem qualifizierten Mietspiegel einer Gemeinde bzw. der Stadt abgeleitet. Dabei stützt sich der Mietspiegel einer Gemeinde auf eine breite Datenbasis und bietet deshalb die größtmögliche Sicherheit, das Mietniveau objektiv einschätzen zu können.
Auch in dem Fall, dass für die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete einer Eigentumswohnung oder eines Hauses der Mietspiegel herangezogen wird, erfolgt die Ableitung der ortsüblichen Vergleichsmiete unter Berücksichtigung der Art der Immobilie, der Größe, der Ausstattung, der Beschaffenheit und der Lage.
Wie wird die Miethöhe berechnet?
Vergleichsmietverfahren
Beim Vergleichsmietverfahren wird die ortsübliche Vergleichsmiete der Immobilie anhand von Vergleichsobjekten ermittelt, welche mit den Eigenschaften der Immobilie weitgehend übereinstimmen. Entscheidend für die Ermittlung der Vergleichsmiete für eine Eigentumswohnung oder ein Haus ist, dass die für den Vergleich herangezogenen Immobilien in der Art, der Größe, der Ausstattung, der Beschaffenheit und der Lage vergleichbar sind.
Dabei gibt die ortsübliche Vergleichsmiete an, welche Entgelte für Mietwohnungen oder Häuser in der betreffenden Gemeinde, der betreffenden Stadt oder dem betreffenden Stadtteil in der Gegenwart gezahlt werden. Die ortsübliche Vergleichsmiete entspricht dem Mittelwert der bezahlten Entgelte.
Das Mietspiegelverfahren
Beim Mietspiegelverfahren wird die Wohnraummiete direkt aus dem qualifizierten Mietspiegel einer Gemeinde bzw. der Stadt abgeleitet. Dabei stützt sich der Mietspiegel einer Gemeinde auf eine breite Datenbasis und bietet deshalb die größtmögliche Sicherheit, das Mietniveau objektiv einschätzen zu können.
Auch in dem Fall, dass für die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete einer Eigentumswohnung oder eines Hauses der Mietspiegel herangezogen wird, erfolgt die Ableitung der ortsüblichen Vergleichsmiete unter Berücksichtigung der Art der Immobilie, der Größe, der Ausstattung, der Beschaffenheit und der Lage.
Sie wollen die Miethöhe Ihrer Wohnung professionell ermitteln lassen?
Lassen Sie sich jetzt kostenlos von den Sachverständigen der Törteli Immobilienbewertungs GmbH beraten.
Wir erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot.
Welche Faktoren wirken sich auf die Miethöhe aus?
Grundsätzlich wird die Miethöhe bei einer Immobilie durch folgende Faktoren beeinflusst:
- Wohnlage der Immobilie
- Größe der Wohnung oder des Hauses
- Ausstattungsmerkmale der Wohnung oder des Hauses (Fußbodenbelag, Küchenausstattung, Sanitärbereich etc.)
- Terrassen- oder Balkonfläche
- Zustand der Wohnung oder des Gebäudes
Welche Faktoren wirken sich auf die Miethöhe aus?
Grundsätzlich wird die Miethöhe bei einer Immobilie durch folgende Faktoren beeinflusst:
- Wohnlage der Immobilie
- Größe der Wohnung oder des Hauses
- Ausstattungsmerkmale der Wohnung oder des Hauses (Fußbodenbelag, Küchenausstattung, Sanitärbereich etc.)
- Terrassen- oder Balkonfläche
- Zustand der Wohnung oder des Gebäudes
Welche Kosten fallen bei einem Mietwertgutachten an?
Grundsätzlich richten sich die Kosten für die Erstellung eines Mietwertgutachtens nach Art der Immobilie und Umfang des Auftrags. Dabei beginnen die Kosten für die Erstellung eines Mietwertgutachten für eine Eigentumswohnung im Regelfall bei 1.290 €.
Um unseren Kunden die größtmögliche Transparenz bei der Erstellung eines Mietwertgutachtens zu gewährleisten erstellen wir Ihnen das Mietwertgutachten ausschließlich auf Angebotsbasis zum Festpreis. Damit Sie jederzeit wissen, mit welchen Kosten Sie rechnen können.
Welche Kosten fallen bei einem Mietwertgutachten an?
Grundsätzlich richten sich die Kosten für die Erstellung eines Mietwertgutachtens nach Art der Immobilie und Umfang des Auftrags. Dabei beginnen die Kosten für die Erstellung eines Mietwertgutachten für eine Eigentumswohnung im Regelfall bei 1.290 €.
Um unseren Kunden die größtmögliche Transparenz bei der Erstellung eines Mietwertgutachtens zu gewährleisten erstellen wir Ihnen das Mietwertgutachten ausschließlich auf Angebotsbasis zum Festpreis. Damit Sie jederzeit wissen, mit welchen Kosten Sie rechnen können.