Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB – Immobilienbewertung durch zertifizierte Sachverständige
Ein Verkehrswertgutachten der Törteli Immobilienbewertung liefert eine objektive, nachvollziehbare und realistische Einschätzung des Marktwerts Ihrer Immobilie, rechtssicher und nach den Vorgaben der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) erstellt. Unsere zertifizierten und erfahrenen Sachverständigen bewerten in ganz Nordrhein-Westfalen Häuser, Wohnungen und Grundstücke nach anerkannten Bewertungsverfahren und sorgen dafür, dass das Ergebnis fachlich fundiert und transparent ist.
Ein professionell erstelltes Verkehrswertgutachten wird dabei auch von Gerichten, Behörden und Finanzämtern in Zusammenhang mit erbschafts-, schenkungs- oder steuerlichen Sachverhalten anerkannt. Für eine kompakte, außergerichtliche Werteinschätzung bieten wir alternativ ein Kurzgutachten.
1.000+ Bewertungen
pro Jahr
Zertifiziert nach
DIN EN ISO/IEC 17024
Anerkannt
von Finanzamt & Gerichten
~ 99%
ohne Beanstandung anerkannt
Ein Verkehrswertgutachten ermittelt den Marktwert Ihrer Immobilie zu einem festen Stichtag, nach § 194 BauGB und ImmoWertV. Es beruht auf einer Besichtigung vor Ort, wendet eines der drei normierten Bewertungsverfahren an und begründet das Ergebnis nachvollziehbar. Deshalb wird es von Finanzämtern, Gerichten und Banken als rechtsverbindlicher Nachweis anerkannt.
Notwendig ist es immer dann, wenn der Wert gegenüber Dritten nachgewiesen werden muss: bei Erbschaft und Schenkung gegenüber dem Finanzamt (§ 198 BewG), bei Scheidung und Zugewinnausgleich, in der Erbengemeinschaft, vor Nachlass- und Betreuungsgerichten oder als Beleihungswertgutachten für die Bank. Geht es nur um eine Preisorientierung ohne rechtlichen Nachweis, genügt ein Kurzgutachten.
Entscheidend für die Anerkennung ist die Qualifikation des Erstellers. § 198 Abs. 2 BewG nennt dafür ausdrücklich die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024. Ein Teil unseres Teams ist nach dieser Norm durch eine von der DAkkS akkreditierte Stelle zertifiziert. Der Umfang beträgt in der Regel 40 bis 60 Seiten, die Bearbeitungszeit drei bis vier Wochen nach der Besichtigung. Die Kosten vereinbaren wir vorab als verbindlichen Festpreis.
Häufige Fragen zum Verkehrswertgutachten
Was ist ein Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB?
Ein Verkehrswertgutachte ist ein von einem qualifzierten Immobiliengutachter erstelltes Wertgutachten, das den objektiven Marktwert Ihrer Immobilie zu einem bestimmten Stichtag festlegt. Es dient als rechtssichere Grundlage insbesondere bei gerichtlichen und steuerlichen Sachverhalten. Dabei erfolgt die Wertermittlung der Immobilie anhand einer von drei gesetzlich normierten Bewertungsverfahren. Dem Vergleichswertverfahren, dem Sachwertverfahren und dem Ertragswertverfahren. Welches Verfahren angewendet wird, hängt von der Art und Nutzung der Immobilie ab. Ein professionelles Verkehrswertgutachten umfasst in der Regel 40 bis 60 Seiten. Es enthält neben der Wertberechnung auch eine detaillierte Objektbeschreibung, eine Lage- und Markteinschätzung sowie eine Fotodokumentation. Im Gegensatz zum Kurzgutachten wird ein Verkehrswertgutachten gerichtlich anerkannt und kann bei Behörden, Finanzämtern, Banken oder Gerichten als rechtsverbindlicher Nachweis des Immobilienwerts verwendet werden.
Ein Verkehrswertgutachten wird auch als Marktwertgutachten oder Vollgutachten bezeichnet. Gemeint ist immer dasselbe, denn § 194 BauGB setzt Verkehrswert und Marktwert ausdrücklich gleich.
„Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“
Wie kann ich den Verkehrswert meiner Immobilie ermiteln?
Es gibt vier Wege, und sie unterscheiden sich weniger im Preis als in der Frage, ob das Ergebnis von Dritten akzeptiert wird. Online-Rechner und Maklerwerteinschätzungen liefern eine Orientierung. Für einen belastbaren Nachweis kommen nur der Gutachterausschuss oder ein entsprechend qualifizierter Sachverständiger in Betracht.
Welcher Weg der richtige ist, hängt allein davon ab, wofür Sie den Wert brauchen. Geht es um Ihre eigene Einschätzung vor einem Verkauf, genügt oft weniger. Muss der Wert gegenüber dem Finanzamt, einem Gericht, einer Bank oder Miterben standhalten, führt kein Weg an einem Gutachten vorbei.
Die vier Wege im Vergleich:
| Weg | Was Sie bekommen | Kosten | Anerkannt |
|---|---|---|---|
| Online-Rechner | ErgebnisEine Spanne aus Angebotspreisen vergleichbarer Inserate, ohne Besichtigung | KostenKostenlos, meist gegen Ihre Kontaktdaten | AnerkanntNein |
| Werteinschätzung vom Makler | ErgebnisEine Preisempfehlung für den Verkauf, häufig verbunden mit dem Ziel eines Auftrags | KostenMeist kostenlos | AnerkanntNein |
| Gutachterausschuss | ErgebnisEin Verkehrswertgutachten der zuständigen Behörde | KostenNach Gebührensatzung des Landes | AnerkanntJa |
| Zertifizierter Sachverständiger | ErgebnisVerkehrswertgutachten nach § 194 BauGB, mit Besichtigung und vollständigem Rechenweg | KostenVerbindlicher Festpreis, vorab bekannt | AnerkanntJa |
Kann ich den Verkehrswert selbst ermitteln?
Grundsätzlich ja, für eine grobe Orientierung. Sie können den Bodenrichtwert Ihrer Gemeinde beim Gutachterausschuss abfragen, Vergleichsangebote in Portalen sichten und daraus eine Spanne ableiten.
Verlässlich ist das nicht, und zwar aus drei Gründen. Portale zeigen Angebotspreise, nicht die tatsächlich erzielten Kaufpreise, und beide weichen je nach Marktlage deutlich voneinander ab. Der individuelle Zustand Ihrer Immobilie fließt nicht ein, also weder Modernisierungen noch Reparaturstau. Und Rechte wie ein Wohnrecht, ein Nießbrauch oder ein Erbbaurecht bleiben vollständig unberücksichtigt, obwohl sie den Wert erheblich mindern.
Für eine erste Einordnung reicht das. Sobald jemand anderes der Zahl zustimmen oder sie prüfen muss, reicht es nicht mehr.
Kann ein Notar oder ein Makler den Verkehrswert ermitteln?
Nein, beide nicht.
Der Notar beurkundet Kaufverträge und Übertragungen und prüft deren rechtliche Wirksamkeit. Für die Gebührenberechnung setzt er einen Geschäftswert an, das ist aber keine Wertermittlung nach § 194 BauGB und wird von Behörden nicht als Nachweis akzeptiert.
Der Makler erstellt eine Werteinschätzung mit dem Ziel, ein Objekt erfolgreich zu vermarkten. Sie enthält keine begründete Verfahrenswahl und keinen prüfbaren Rechenweg, und sie ist naturgemäß nicht frei von wirtschaftlichem Eigeninteresse.
Auch Banken ermitteln Werte, allerdings den Beleihungswert für ihre eigene Risikobetrachtung. Der liegt in der Regel unter dem Verkehrswert und ist nicht dasselbe.
Was kostet ein Verkehrswertgutachten?
Die Kosten für ein Verkehrswertgutachten richten sich nach Art, Größe, Lage und Komplexität der Immobilie. Bei uns erfahren Sie den Preis vorab: Wir vereinbaren einen verbindlichen Festpreis, und sollte der Aufwand höher ausfallen als erwartet, bleibt dieser Preis für Sie unverändert. Eine konkrete Preiseinschätzung geben wir Ihnen gerne bereits im kostenlosen telefonischen Erstgespräch.
Eine gesetzlich verbindliche Gebührenordnung gibt es nicht, die Wertermittlung ist seit 2013 nicht mehr Teil der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Seriöse Sachverständige kalkulieren nach dem tatsächlichen Aufwand. Ihn bestimmen vor allem Art und Größe des Objekts, das anzuwendende Bewertungsverfahren, die Vollständigkeit der Unterlagen sowie Besonderheiten wie Erbbaurecht, Wohnrecht, Nießbrauch oder Denkmalschutz. Eine Eigentumswohnung mit vollständigen Unterlagen ist deutlich schneller bewertet als ein Mehrfamilienhaus mit zwölf Mietverhältnissen.
Was ist im Festpreis enthalten?
Im Festpreis steckt der gesamte Aufwand: Anfahrt, Besichtigung, Recherche, Erstellung sowie Druck und Versand. Nur kostenpflichtige Behördenauskünfte geben wir nach Aufwand an Sie weiter.
- Die Anfahrt zum Ortstermin
- Die Durchführung der Objektbesichtigung
- Der gesamte Zeitaufwand für Recherchearbeiten und die Gutachtenerstellung
- Die Beschaffung relevanter Unterlagen
- Die Druck- und Versandkosten des Gutachtens
- Die Prüfung durch einen zweiten Sachverständigen im Vier-Augen-Prinzip
Kostenlose Betreuung auch nach der Gutachtenerstellung
Sollte eine Behörde, zum Beispiel das Finanzamt, ausnahmsweise Zweifel zum ermittelten Verkehrswert haben, lassen wir Sie damit nicht allein. Wir erläutern den Behörden die Bewertung gerne und begründen nachvollziehbar, warum der Wert fachlich korrekt und marktgerecht ist. Unsere Erfahrung zeigt: Nahezu alle unsere Gutachten werden ohne Beanstandung anerkannt.
Was kostet ein Verkehrswertgutachten beim Gutachterausschuss?
Der Gutachterausschuss ist eine unabhängige Behörde und erstellt ebenfalls Verkehrswertgutachten. Die Gebühren richten sich nach der jeweiligen Gebührensatzung des Landes und liegen häufig in einer ähnlichen Größenordnung wie bei einem freien Sachverständigenbüro. Der Unterschied liegt selten im Preis, sondern in Wartezeit und Betreuung.
| Gutachterausschuss | Törteli Immobilienbewertung | |
|---|---|---|
| Kosten | GutachterausschussNach Gebührensatzung des Landes, abhängig vom ermittelten Verkehrswert | TörteliVerbindlicher Festpreis, vor Auftragserteilung bekannt |
| Wartezeit | GutachterausschussJe nach Auslastung des Ausschusses, oft mehrere Monate | TörteliKurzfristige Besichtigungstermine, Gutachten in drei bis vier Wochen |
| Ansprechpartner | GutachterausschussBehördliche Bearbeitung, wechselnde Zuständigkeiten | TörteliFester Sachverständiger von der Anfrage bis zum fertigen Gutachten |
| Nach dem Gutachten | GutachterausschussKeine weitergehende Begleitung vorgesehen | TörteliWir erläutern die Bewertung bei Rückfragen des Finanzamts, kostenfrei |
| Datengrundlage | GutachterausschussBodenrichtwerte, Sachwertfaktoren, Liegenschaftszinssätze | TörteliDieselben amtlichen Daten, angewendet auf Ihr konkretes Objekt |

Die Gebühren des Gutachterausschusses können niedriger ausfallen als ein privates Gutachten. Entscheidend ist aber, ob Sie es rechtzeitig bekommen. Je nach Landkreis vergehen zwischen Antrag und fertigem Gutachten häufig mehrere Monate, und der Ausschuss tagt nur zu festen Terminen.
Dazu kommt: Stellt das Finanzamt anschließend Rückfragen, stehen Sie damit allein. Eine Begleitung nach der Auslieferung ist behördlich nicht vorgesehen. Bei einer Einspruchsfrist von nur einem Monat gegen den Feststellungsbescheid entscheidet genau das darüber, ob Ihnen das Gutachten überhaupt noch nützt.
Mein Rat: Rechnen Sie nicht nur den Preis, sondern auch die Frist. Wir liefern in drei bis vier Wochen und erläutern die Bewertung danach gegenüber der Behörde, ohne Zusatzkosten.
Lassen Sie Ihre Immobilie rechtssicher bewerten.
Fordern Sie jetzt Ihr kostenloses Erstgespräch an. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden und beraten Sie gerne.
Wer darf ein Verkehrswertgutachten erstellen?
Entscheidend ist die nachgewiesene Qualifikation des Erstellers. Den höchsten Nachweis liefert die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 durch eine von der DAkkS akkreditierte Stelle. Sie ist die einzige Qualifikation, die das Gesetz in § 198 Abs. 2 BewG namentlich nennt, und der Standard, den Finanzämter, Gerichte und Banken erwarten.
Das ist wichtiger, als viele annehmen. Die Bezeichnung Sachverständiger ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Jeder darf sich so nennen und ein Wertgutachten ausstellen, auch ohne jede Ausbildung in der Immobilienbewertung. Geschützt sind nur die Zusätze „öffentlich bestellt und vereidigt“ sowie „zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024″. Fragen Sie deshalb vor jeder Beauftragung nach dem Nachweis.
Ein abgelehntes Gutachten kostet Sie doppelt. Erkennt das Finanzamt die Bewertung nicht an, weil die Qualifikation des Erstellers nicht ausreicht oder eine Besichtigung fehlt, müssen Sie das Gutachten neu erstellen lassen. Die erste Rechnung bleibt an Ihnen hängen, und im Erbfall laufen die Einspruchsfristen weiter.
Ohne Qualifikationsnachweis
Rechtlich zulässig, weil die Bezeichnung Sachverständiger nicht geschützt ist. Behörden und Gerichte folgen einer solchen Bewertung jedoch praktisch nie.
Praktisch nicht anerkanntNachgewiesene Sachkunde
Sachverständige mit einschlägiger Ausbildung und Berufserfahrung, etwa DEKRA-, EIPOS- oder IHK-Qualifikation, oder öffentlich bestellt und vereidigt.
In der Regel anerkanntZertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024
Personenzertifizierung durch eine von der DAkkS akkreditierte Stelle, regelmäßig überwacht und wiederkehrend geprüft. Der höchste nachweisbare Standard.
In § 198 BewG ausdrücklich genanntBei der Törteli Immobilienbewertung erstellen ausschließlich erfahrene, fachlich qualifizierte Gutachter Ihr Verkehrswertgutachten, mit anerkannten Ausbildungen von DEKRA, EIPOS, IHK und IREBS. Ein Teil unseres Teams ist zusätzlich nach DIN EN ISO/IEC 17024 durch eine von der DAkkS akkreditierte Stelle zertifiziert, und jedes Gutachten wird vor der Auslieferung von einem zweiten Sachverständigen im Vier-Augen-Prinzip geprüft. Damit erfüllen wir die Anforderungen des § 198 Abs. 2 BewG in der höchsten nachweisbaren Stufe.
Ein Gutachten ist Vertrauenssache. Als zertifizierter Sachverständiger stehe ich mit meinem Team persönlich dafür ein, dass Sie eine neutrale, nachvollziehbare und rechtssichere Bewertung erhalten, auf die Sie sich verlassen können.
Wann ist ein Verkehrswertgutachten notwendig?
Ein Verkehrswertgutachten ist immer dann notwendig, wenn Sie den rechtssicheren Nachweis des Immobilienwerts gegenüber Behörden, Gerichten oder Finanzämtern benötigen oder wenn Sie einfach absolute Klarheit über den tatsächlichen Marktwert Ihrer Immobilie wünschen.
Häufig lassen unsere Kunden ein Verkehrswertgutachten im Rahmen von steuerlichen Themen im Zuge einer Erbschaft oder einer Schenkung erstellen, aber auch die Erstellung eines Verkehrswertgutachten bei privaten familiären Auseinandersetzungen z.B. im Rahmen von Pflichtteilsansprüchen ist üblich.
Typische Anlässe für ein Verkehrswertgutachten sind:
Erbschaft oder Schenkung
Zur Vorlage beim Finanzamt zur Senkung der Erbschaft- oder Schenkungsteuer bzw. zur Wertfeststellung vor einem Verkauf.
Scheidung oder Vermögensaufteilung
Zur gerechten Aufteilung des Immobilienwerts im Zugewinnausgleich.
Finanzierung oder Beleihung
Als Beleihungswertgutachten für Banken.
Bilanzierung nach HGB
Zur Bewertung von Immobilien im Anlagevermögen.
Teilverkauf oder Anteilsübertragung
Z. B. bei Immobiliengesellschaften oder Erbengemeinschaften.
Übertragung von Betriebsvermögen
Bei der Überführung von Betriebs- in das Privatvermögen.
Nachlass- & Betreuungsgerichte
Für Verfahren vor Nachlass- oder Betreuungsgerichten.
Zwangsversteigerungen
Auf gerichtliche Anordnung.
Steuerliche Abschreibungen
Zur korrekten Aufteilung von Gebäude- und Bodenwert.
Ein professionell erstelltes Verkehrswertgutachten bietet Ihnen in all diesen Fällen Rechtssicherheit und Transparenz – unabhängig, objektiv und nach den gesetzlich vorgeschriebenen Bewertungsverfahren (ImmoWertV) erstellt.
Ein echter Fall: 76.022 € weniger Erschaftsteuer.
Das Finanzamt setzte eine geerbte Immobilie pauschal mit 1.123.880 € an. Unser Verkehrswertgutachten wies den tatsächlichen Marktwert von 810.000 € nach und senkte die Steuerlast gleich zweifach: über eine niedrigere Bemessungsgrundlage und einen günstigeren Steuersatz.
Zweck: Nachweis des niedrigeren Werts gegenüber dem Finanzamt (§ 198 BewG) – als Grundlage für den Einspruch gegen den Feststellungsbescheid.
| Finanzamt | Mit Gutachten | |
|---|---|---|
| Immobilienwert | 1.123.880 € | 810.000 € |
| – Freibetrag | – 400.000 € | – 400.000 € |
| = Steuerpfl. Erwerb | 723.800 € | 410.000 € |
| Steuersatz (StKl I) | 19 % | 15 % |
| = Erbschaftsteuer | 137.522 € | 61.500 € |
werden 61.500 €
Vereinfachte Beispielrechnung, Steuerklasse I. Keine Steuerberatung. Anonymisierter Referenzfall, Beträge gerundet. Ergebnis ist einzelfallabhängig.
Niedrigere Bemessungsgrundlage
Der ermittelte Marktwert lag 313.880 € unter dem pauschalen Finanzamtswert – der steuerpflichtige Erwerb sinkt entsprechend.
Günstigerer Steuersatz
Der geringere Erwerb fällt innerhalb der Steuerklasse I in eine niedrigere Tarifstufe – der Satz sinkt von 19 % auf 15 %.
Vereinfachte Beispielrechnung auf Basis Steuerklasse I (Freibetrag 400.000 €) unter der Annahme, dass die Immobilie den alleinigen steuerpflichtigen Erwerb darstellt. Keine Steuerberatung. Anonymisierter Referenzfall. Ob eine Steuerersparnis möglich ist, hängt vom Einzelfall ab. Eine bestimmte Wertminderung kann nicht zugesagt werden.
Zahlen Sie nicht mehr Steuer als nötig.
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Was ist der Unterschied zwischen Wertgutachten und Verkehrswertgutachten?
Wertgutachten ist der Oberbegriff, Verkehrswertgutachten die gesetzlich geregelte Form davon. Jedes Verkehrswertgutachten ist ein Wertgutachten, aber nicht jedes Wertgutachten ist ein Verkehrswertgutachten. Genau darin liegt die Unsicherheit: Der Begriff Wertgutachten ist nicht geschützt und wird am Markt uneinheitlich verwendet, häufig auch für eine kompakte Wertermittlung ohne rechtliche Bindung.
Der Unterschied liegt in der Rechtsgrundlage. Ein Verkehrswertgutachten folgt § 194 BauGB und der ImmoWertV, dokumentiert den Rechenweg vollständig und ist deshalb gegenüber Finanzamt, Gericht und Bank belastbar. Ein Wertgutachten ohne diese Bindung kann eine reine Preiseinschätzung sein. In der Praxis begegnen Ihnen vier Begriffe:
| Begriff | Was damit gemeint ist | Anerkannt von Finanzamt und Gericht |
|---|---|---|
| Wertgutachten | BedeutungSammelbegriff für jede schriftliche Wertermittlung, ohne feste Anforderungen an Inhalt und Umfang. Wird am Markt auch als Bezeichnung für kompakte Bewertungen verwendet | AnerkennungNur wenn es zugleich ein Verkehrswertgutachten ist |
| Verkehrswertgutachten | BedeutungVollgutachten nach § 194 BauGB und ImmoWertV, mit Besichtigung, Verfahrenswahl und vollständiger Herleitung, 40 bis 60 Seiten | AnerkennungJa |
| Marktwertgutachten | BedeutungAnderes Wort für dasselbe. § 194 BauGB setzt Verkehrswert und Marktwert ausdrücklich gleich | AnerkennungJa |
| Kurzgutachten | BedeutungKompakte Wertermittlung von 20 bis 30 Seiten, fachlich nach denselben Verfahren, aber ohne vollständige Herleitung | AnerkennungNein |
Wenn Ihnen jemand ein Wertgutachten anbietet, fragen Sie deshalb konkret nach: Wird nach § 194 BauGB und ImmoWertV bewertet, findet eine Besichtigung vor Ort statt, und welche Qualifikation hat der Ersteller? Erst diese drei Punkte machen aus einem Wertgutachten einen belastbaren Nachweis. Lautet die Antwort auf eine der Fragen „Nein“, halten Sie eine Werteinschätzung in der Hand, keinen Nachweis.
Das ist kein Nachteil, solange Sie wissen, was Sie bekommen. Für eine erste Orientierung vor dem Verkauf ist eine kompakte Bewertung die günstigere und völlig ausreichende Wahl. Wir bieten sie als Kurzgutachten an, ausdrücklich mit dem Hinweis, dass es nicht rechtssicher ist. Sobald ein Dritter den Wert prüft, führt am Verkehrswertgutachten kein Weg vorbei.
Welche Unterlagen werden für ein Verkehrswertgutachten benötigt?
Für ein Verkehrswertgutachten benötigen wir im Idealfall Grundbuchauszug, Flurkarte, Bauzeichnungen, Flächenberechnungen und den Energieausweis, bei vermieteten Objekten zusätzlich die Mietverträge, bei Wohnungen die Teilungserklärung und die Hausgeldabrechnungen.
Wichtig: Fehlende Unterlagen sind kein Hindernis. Mit einer Eigentümervollmacht beschaffen wir die Dokumente bereits vor dem Ortstermin bei Grundbuchamt, Katasteramt und Bauamt, damit keine Zeit verloren geht. Originale müssen Sie nie aus der Hand geben, wir fotografieren die Unterlagen beim Termin.
Für die Erstellung eines Immobiliengutachtens werden optimalerweise folgende Unterlagen benötigt:
- Aktueller Flurkartenauszug
- Aktueller Grundbuchauszug
- Baubeschreibung des Gebäudes
- Flächen- und Raumberechnungen
- Bauzeichnungen, Grundrisse, Schnitte und Ansichten
- Baugenehmigungen
- Übersicht über Instandsetzungsmaßnahmen der letzten Jahre
- Übersicht der Modernisierungen der letzten Jahre
- Energieausweis
- Notarielle Beurkundung bei einem Wohnungsrecht, Nießbrauch
- Notarielle Beurkundung bei einem Leitungsrecht oder Wegerecht
- Erbbaurechtsvertrag
- Mietverträge oder aktuelle Aufstellung der Mietzahlungen
- Teilungserklärung bei Wohnungen
- Wirtschaftsplan bei Wohnungen
- Hausgeldabrechnungen bei Wohnungen
- Protokolle aus der Eigentümerversammlung bei Wohnungen
Wer zahlt das Verkehrswertgutachten?
Das Verkehrswertgutachten zahlt grundsätzlich derjenige, der es beauftragt. Wer mehrere Beteiligte hat, kann die Kosten aber aufteilen, und in manchen Konstellationen trägt sie am Ende jemand anderes.
Erbengemeinschaft
Beauftragt die Gemeinschaft gemeinsam, werden die Kosten üblicherweise nach Erbquoten getragen. Beauftragt ein Miterbe allein, zahlt zunächst er.
Scheidung
Wird das Gutachten gemeinsam in Auftrag gegeben, teilen sich beide Seiten die Kosten in der Regel hälftig. Das ist der übliche Weg, um Streit über den Wert von vornherein zu vermeiden.
Gerichtliches Verfahren
Ordnet das Gericht das Gutachten an, leistet zunächst die beweisführende Partei einen Vorschuss. Wer die Kosten endgültig trägt, entscheidet das Gericht mit der Kostenentscheidung.
Finanzierung und Beleihung
Beim Beleihungswertgutachten trägt die Kosten in der Regel der Kreditnehmer, häufig über die Bearbeitungskosten der Bank.
Ist ein Verkehrswertgutachten steuerlich absetzbar?
In vielen Fällen ja. Dient das Gutachten dem Nachweis eines niedrigeren Werts im Erbfall, zählen die Kosten regelmäßig zu den abzugsfähigen Nachlassverbindlichkeiten. Bei vermieteten Objekten kommt ein Abzug als Werbungskosten in Betracht, bei betrieblichen Immobilien als Betriebsausgabe.
Wie sich das konkret bei Ihnen auswirkt, beurteilt Ihr Steuerberater am besten, weil er Ihre gesamte steuerliche Situation im Blick hat. Wir liefern ihm dafür die Grundlage: ein Gutachten mit vollständig dokumentiertem Rechenweg und auf Wunsch eine Rechnung, die den Zweck der Wertermittlung ausdrücklich ausweist. Viele Steuerberater und Rechtsanwälte arbeiten bereits mit uns zusammen und empfehlen uns ihren Mandanten. Gerne stimmen wir uns auch direkt mit Ihrem Berater ab.
Wie läuft die Erstellung ab und was steht im Gutachten?
In drei Schritten: Im telefonischen Erstgespräch klären wir den Hintergrund Ihres Bewertungsanlasses, beraten Sie, welches Gutachten für Ihr Anliegen das richtige ist, und Sie erhalten ein unverbindliches Festpreisangebot samt Checkliste der benötigten Unterlagen. Anschließend besichtigt einer unserer Sachverständigen Ihre Immobilie persönlich vor Ort. Danach erstellen wir das Gutachten und liefern es Ihnen digital per E-Mail und gedruckt per Post.
SCHRITT 1
Telefonisches Erstgespräch & Angebot
Im ersten Schritt klären wir mit Ihnen zusammen alle Hintergründe Ihres Bewertungsanlasses ab und beraten Sie welches Gutachten für Ihr persönliches Anliegen am Besten geeignet ist. Wir erteilen Ihnen Auskunft über die anfallenden Kosten einer Immobilienbewertung und zeigen Ihnen den exakten Ablauf des Bewertungsprozesses auf, damit für Sie keine Fragen mehr offen bleiben. Im Anschluss an das Erstgespräch erhalten Sie von uns ein unverbindliches Angebot sowie eine Checkliste, damit Sie sehen, welche Unterlagen wir für Ihren Bewertungsauftrag benötigen.
SCHRITT 2
Objektbesichtigung vor Ort
Zeitnah vereinbaren wir mit Ihnen einen Ortstermin zur Besichtigung Ihrer Immobilie. Neben der Besichtigung der Immobilie wird der Immobiliengutachter auch die bewertungsrelevanten Unterlagen in Augenschein nehmen. Unsere Immobiliengutachter fertigen Fotos der Unterlagen an. So müssen Sie keine Originaldokumente aus der Hand geben. Fehlende Unterlagen können wir mit einer Eigentümervollmacht bereits vor dem Ortstermin beantragen. So verlieren wir keine Zeit bei der Dokumentenbeschaffung.
SCHRITT 3
Ihr Wertgutachten
Im Anschluss an den Ortstermin wird das Wertgutachten erstellt. Je nach Auftragsumfang werden für die Gutachtenerstellung drei bis vier Wochen benötigt. Das Immobiliengutachten erhalten Sie per Post und digital per E-Mail. Sofern Sie im Anschluss an die Gutachtenerstellung Fragen haben, nehmen wir uns gerne Zeit für Sie. Setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung und wir beantworten Ihnen Ihre Fragen gerne.
Was steht in einem Verkehrswertgutachten?
Ein Verkehrswertgutachten enthält nicht nur den ermittelten Wert, sondern den vollständigen Weg dorthin. Auf 40 bis 60 Seiten folgt es einer festen Gliederung, damit Finanzamt, Gericht und Bank jeden Ansatz nachvollziehen können.
Grundlage ist immer eine Besichtigung vor Ort. Im Einzelnen enthält Ihr Verkehrswertgutachten:
Auftragsgrundlagen, Zweck und Stichtag
Lagebeurteilung von Makro- und Mikrolage
Rechtliche Gegebenheiten und Grundbuch
Beschreibung von Grundstück, Gebäude und Bauzustand
Begründete Wahl des Bewertungsverfahrens
Vollständiger Rechenweg und Bewertungsergebnis
Zertifiziert, gerichtsfest und zum Festpreis.
Wir beraten Sie gerne zu Ihrem Verkehrswertgutachten in unserem kostenlosen Erstgespräch.
Füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus oder melden Sie sich telefonisch bei uns.
Wo Ihr Verkehrswertgutachten anerkannt wird
Im Gegensatz zum Kurzgutachten ist das Verkehrswertgutachten ein rechtsverbindlicher Nachweis des Immobilienwerts. Es wird nach gesetzlich normierten Verfahren erstellt und von allen relevanten Stellen als belastbare Grundlage akzeptiert.
Anerkannt von:
Finanzamt
Zur Senkung der Erbschaft- und Schenkungsteuer nach § 198 BewG und für steuerliche Nachweise.
Gericht
Gerichtsfest bei Scheidung, Zugewinnausgleich sowie Nachlass- und Pflichtteilsverfahren.
Bank
Als Beleihungswertgutachten die Grundlage für Finanzierungen und Kreditentscheidungen.
Notar
Belastbare Wertgrundlage für Übertragungen, Schenkungen und notarielle Verträge.
Behörden
Anerkannter Nachweis für Betreuungs-, Nachlass- und weitere behördliche Verfahren.
Steuerberater
Fundierte Basis für steuerliche Gestaltung, Bilanzierung nach HGB und Abschreibungen.
So ermitteln wir den Verkehrswert Ihrer Immobilie
Ein qualifizierter Sachverständiger nimmt Ihre Immobilie nicht nur oberflächlich auf – er prüft sie sorgfältig und direkt vor Ort. Dabei werden alle wertrelevanten Faktoren betrachtet, unter anderem:
- Zustand von Bausubstanz, Dach, Fassade und Haustechnik
- Innenausstattung wie Böden, Fenster, Türen und Heizung
- Modernisierungen, Schäden und Reparaturstaus
- Lage, Grundstückssituation und rechtliche Rahmenbedingungen
Zusätzlich fließen aktuelle Daten des örtlichen Gutachterausschusses, Marktanalysen sowie Vergleichsdaten aus der Region in die Bewertung ein. So entsteht ein realistischer, marktgerechter Verkehrswert, der sich am tatsächlichen Immobilienmarkt orientiert – nicht an Schätzungen oder Online-Rechnern. Unsere zertifizierten Sachverständigen wählen dabei das gesetzlich vorgeschriebene Bewertungsverfahren, das zum jeweiligen Objekt passt:
Vergleichswertverfahren
Der Wert wird aus den tatsächlichen Verkaufspreisen vergleichbarer Immobilien abgeleitet.
Sachwertverfahren
Der Wert ergibt sich aus Bodenwert und Gebäudesachwert, also den Herstellungskosten abzüglich Alterswertminderung.
Ertragswertverfahren
Der Wert richtet sich nach den nachhaltig erzielbaren Mieterträgen der Immobilie.
Verkehrswertgutachten in Nordrhein-Westfalen: worauf es ankommt
Nordrhein-Westfalen umfasst sehr unterschiedliche Teilmärkte zwischen Rheinschiene und Ruhrgebiet, häufig mit vermieteten Objekten und Erbbaurechten. Für einen belastbaren Nachweis müssen Mietverhältnisse, Restlaufzeiten und Belastungen korrekt einfließen. Unser Verkehrswertgutachten bildet all das nach den gesetzlichen Verfahren ab und wird von Banken, Finanzämtern und Gerichten anerkannt.
Bodenrichtwerte, Sachwertfaktoren und Liegenschaftszinssätze stammen von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte. Der Unterschied liegt nicht in den Daten, sondern darin, dass wir sie auf Ihr konkretes Objekt anwenden statt auf einen typisierten Durchschnitt.
Ihre Vorteile bei der Törteli Immobilienbewertung
Ihre Situation ist so individuell wie Ihre Immobilie. Deshalb hören wir genau hin, verstehen Ihre Ziele und entwickeln Lösungen, die zu Ihnen passen. Dabei handeln wir stets objektiv, transparent und auf Basis klarer gesetzlicher Vorgaben – damit Sie sich auf eine fundierte und verlässliche Bewertung verlassen können.
Umfangreiche Betreuung
Bei uns haben Sie zu jedem Zeitpunkt direkten Kontakt zu unseren Immobilienexperten. Von der ersten Anfrage bis zum Abschluss des Gutachtens sind wir Ihr kompetenter Partner an Ihrer Seite. Aber auch nach Erstellung des Gutachtens begleiten wir Sie bei Rückfragen von Behörden und unterstützen Sie im Austausch mit dem Finanzamt.
Festpreisgarantie
Wir erstellen Ihre Immobilienbewertung zum Festpreis, damit haben Sie maximale Kostentransparenz. Im Erstgespräch klären wir gemeinsam mit Ihnen, welches Gutachten Sie für Ihre Anforderungen benötigen und erstellen anschließend ein transparentes Festpreisangebot. Auf diesen Preis können Sie sich verlassen.
Fachliche Expertise & Anerkennung
Unsere Gutachter verfügen über anerkannte Qualifikationen, darunter DEKRA-, EIPOS-, IHK- und IREBS-Ausbildungen. Ein Teil unseres Teams ist zusätzlich nach der anerkannten DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert, geprüft durch eine von der DAkkS akkreditierte Stelle. Damit erfüllen wir den Standard, den Behörden, Ämter und Gerichte erwarten.
Objektivität & Neutralität
Unsere Wertermittlungen werden sachlich, neutral und unabhängig durchgeführt und sind frei von wirtschaftlichen Interessen. Bei uns erhalten Sie eine realistische, marktgerechte und fachlich fundierte Wertermittlung. Diese dient Ihnen als verlässliche Entscheidungsgrundlage oder belastbares Dokument gegenüber Behörden, Ämtern und Gerichten.
Vier-Augen-Prinzip
Für maximale Qualität und Sicherheit werden unsere Gutachten grundsätzlich von einem zweiten Sachverständigen geprüft. Dieses Prinzip stellt sicher, dass jede Bewertung fachlich fundiert, und nachvollziehbar ist. So erhalten Sie ein Höchstmaß an geprüfter Expertise und Verlässlichkeit.
Kurzfristige Besichtigungstermine
Selbstverständlich besichtigen wir Ihre Immobilie persönlich vor Ort. Nur so lassen sich bauliche Besonderheiten, Ausstattung, Zustand sowie mögliche Mängel erfassen und sachgerecht in der Wertermittlung berücksichtigen. Dabei orientieren wir uns bei der Ortsbesichtigung natürlich an Ihren Terminwünschen.
Vertrauen, das unsere Kunden bestätigen.
Eine Immobilienbewertung ist oft mit weitreichenden Entscheidungen verbunden. Umso wichtiger ist es, einen verlässlichen Ansprechpartner an seiner Seite zu haben. Umso mehr freut es uns, dass uns so viele Kunden ihr Vertrauen schenken und ihre Erfahrungen mit uns teilen:
Weitere Fragen - schnell und einfach erklärt
Wie lange ist ein Verkehrswertgutachten gültig?
Ein Verkehrswertgutachten hat kein gesetzliches Ablaufdatum, denn es bezieht sich immer auf einen bestimmten Stichtag. Für diesen Stichtag bleibt das Ergebnis dauerhaft gültig, etwa im Erbfall, wo der Todestag maßgeblich ist. Soll das Gutachten dagegen den heutigen Wert abbilden, etwa vor einem Verkauf oder für eine Finanzierung, erwarten Banken und Behörden in der Regel eine Bewertung, die nicht älter als etwa ein Jahr ist. Bei stark veränderten Marktbedingungen kann auch früher eine Aktualisierung sinnvoll sein.
Wird mein Immobiliengutachten auch vom Finanzamt anerkannt?
In aller Regel ja, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind. Es muss sich um ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB und ImmoWertV handeln, und der Ersteller muss die Anforderungen des § 198 Abs. 2 BewG erfüllen. Das Gesetz nennt dafür den zuständigen Gutachterausschuss sowie Sachverständige, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle bestellt oder zertifiziert worden sind.
Kommt es doch zu einer Ablehnung, liegt das meist an einem dieser Punkte: Es fand keine Besichtigung vor Ort statt, die Qualifikation des Erstellers ist nicht nachgewiesen, oder die Herleitung des Werts ist für die Behörde nicht nachvollziehbar. Stellt das Finanzamt Rückfragen zu einem Gutachten aus unserem Haus, erläutern wir die Bewertung gegenüber der Behörde, ohne Zusatzkosten für Sie. Nahezu alle unserer Gutachten werden ohne Beanstandung anerkannt.
Ist ein Verkehrswertgutachten gerichtsfest?
Ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB ist so aufgebaut, dass es einer gerichtlichen Prüfung standhält: mit Besichtigung, begründeter Verfahrenswahl und vollständig dokumentiertem Rechenweg.
Wichtig zu wissen: Ordnet ein Gericht im laufenden Verfahren selbst ein Gutachten an, bestellt es dafür einen eigenen Sachverständigen. Ihr Gutachten ist in diesem Fall ein Parteigutachten und wird als qualifizierter Parteivortrag gewertet. Wirkungslos ist es deshalb nicht, im Gegenteil: Es zwingt das Gericht und den gerichtlich bestellten Sachverständigen, sich mit den darin dargelegten Wertansätzen auseinanderzusetzen. Außerhalb eines Verfahrens, etwa bei einer außergerichtlichen Einigung im Zugewinnausgleich oder in der Erbengemeinschaft, ist es die maßgebliche Grundlage.
Kann ich ein Verkehrswertgutachten anfechten?
Ein Gutachten selbst können Sie nicht anfechten, wohl aber die Entscheidung, die darauf beruht, etwa einen Feststellungsbescheid des Finanzamts. Dafür brauchen Sie fachliche Argumente.
Häufige Ansatzpunkte sind ein nicht passendes Bewertungsverfahren, ungeeignete Vergleichsfälle, nicht berücksichtigte Mängel oder ein Reparaturstau sowie übersehene Rechte wie ein Wohnrecht oder ein Nießbrauch. Auch ein falscher Stichtag kommt vor. Liegt Ihnen ein Gutachten vor, an dessen Richtigkeit Sie zweifeln, prüfen wir es und sagen Ihnen offen, ob sich ein Einspruch lohnt. Beachten Sie dabei die Frist von einem Monat ab Bekanntgabe des Bescheids.
Kann das Finanzamt ein Verkehrswertgutachten verlangen?
Das Finanzamt bewertet Ihre Immobilie zunächst selbst, nach den typisierten Verfahren des Bewertungsgesetzes und ohne Besichtigung. Ein Gutachten fordert es von Ihnen grundsätzlich nicht an.
Umgekehrt ist es Ihr Recht: Halten Sie den festgesetzten Wert für zu hoch, können Sie nach § 198 BewG einen niedrigeren Verkehrswert nachweisen. Die Beweislast liegt dabei bei Ihnen, und genau dafür ist das Verkehrswertgutachten gedacht. Bei größeren Abweichungen kann sich die Investition schnell rechnen, weil neben der Bemessungsgrundlage häufig auch der Steuersatz sinkt.
Wie lange dauert die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens?
Die übliche Dauer liegt bei rund 20 Werktagen, also drei bis vier Wochen, nach der Objektbesichtigung. Eine schnellere Erstellung ist möglich, etwa bei Fristen des Finanzamts oder in laufenden Verkaufsprozessen. Nennen Sie uns Ihren Termin einfach im Erstgespräch.
Länger dauert es, wenn Unterlagen fehlen und vom Bauamt beschafft werden müssen, wenn komplexe Konstellationen vorliegen wie ein Erbbaurecht oder ein Nießbrauch, oder wenn mehrere Objekte zu bewerten sind.
Welche Vorteile hat ein Verkehrswertgutachten bei einer Erbauseinandersetzung?
Ein Verkehrswertgutachten sorgt bei einer Erbimmobilie für Klarheit und verhindert Streitigkeiten. Ein neutraler, zertifizierter Sachverständiger bewertet das Objekt unabhängig von persönlichen Interessen oder emotionaler Bindung der Erben.
So entsteht ein objektiver, nachvollziehbarer Immobilienwert, der als Grundlage dient – ganz gleich, ob die Immobilie verkauft, ein Miterbe ausgezahlt oder der Wert gegenüber dem Finanzamt nachgewiesen werden soll. Gerade in einer Erbengemeinschaft ist ein professionelles Gutachten oft unverzichtbar, weil es Diskussionen über „gefühlte“ Werte ersetzt und eine faire, rechtssichere Basis schafft.
Wie wird der Verkehrswert einer Immobilie im Rahmen einer Scheidung ermittelt?
Bei einer Scheidung ist ein neutral ermittelter Immobilienwert besonders wichtig, da er die Basis für eine faire Vermögensaufteilung bildet. Der Sachverständige bewertet die Immobilie so, als würde sie an einen unabhängigen Dritten verkauft – also vollständig objektiv und ohne Einfluss durch Interessen einer der Parteien. In vielen Fällen ist es sinnvoll, das Gutachten gemeinsam zu beauftragen. So wird ein Streit über den Immobilienwert vermieden, und beide Seiten können sich auf eine fachlich anerkannte, neutrale Grundlage stützen – egal ob die Immobilie verkauft, übertragen oder ein Partner ausgezahlt werden soll.
Kann ich den Verkehrswert meiner Immobilie durch Modernisierungen gezielt steigern?
Ja, durch bestimmte Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen lässt sich der Verkehrswert einer Immobilie aktiv erhöhen, jedoch nicht jede Investition führt automatisch zu einem höheren Marktwert. Entscheidend ist, ob die Maßnahme den tatsächlichen Nutzen, die Wohnqualität oder die Wirtschaftlichkeit der Immobilie verbessert – und ob der Markt bereit ist, dafür mehr zu bezahlen.
Maßnahmen mit häufig messbarem Wertzuwachs:
✅ Energetische Sanierung (z. B. neue Heizungsanlage, Dämmung, Fenster) – steigert Energieeffizienz & reduziert Betriebskosten
✅ Bäder & Küche modernisieren
✅ Grundriss-Optimierung (z. B. offene Wohnkonzepte, zusätzliche Zimmer)
✅ Sanierung der Gebäudehülle (Dach, Fassade, Abdichtung)
Maßnahmen mit geringem Einfluss auf den Verkehrswert:
⚠️ Reine Schönheitsreparaturen (Streichen, Bodenbeläge)
⚠️ Maßnahmen, die nur Ihrem persönlichen Geschmack entsprechen
⚠️ Überinvestition in einfache Lagen (Renditeproblem!)
Wir beraten Sie gerne bei Ihrer Immobilienbewertung.
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