Professionelle und rechtssichere Wertermittlung

Immobilienbewertung bei Erbschaft: neutral und rechtssicher

Ein Wertgutachten schafft Klarheit, wenn eine Immobilie vererbt wurde und unterschiedliche Interessen oder Fragen zu ihrem tatsächlichen Marktwert bestehen. Wir ermitteln den Verkehrswert der Immobilie in ganz Nordrhein-Westfalen vollständig unabhängig und auf Basis der geltenden gesetzlichen Bewertungsstandards – darunter die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) sowie § 194 BauGB.

Das Ergebnis ist ein nachvollziehbares, dokumentiertes und rechtlich belastbares Gutachten, das als Grundlage dient – z. B. für:

  • den Verkauf der Erbimmobilie
  • die Auszahlung von Miterben innerhalb einer Erbengemeinschaft
  • den steuerlichen Nachweis gegenüber dem Finanzamt (Erbschaft- oder Schenkungsteuer)
  • gerichtliche oder außergerichtliche Auseinandersetzungen
  • eine Vermögensübersicht im Rahmen der Nachlassregelung

Objektive Bewertung für faire Entscheidungen Neutral und rechtssicher Zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024

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1.000+ Bewertungen
pro Jahr

§198 BewG
konformer Nachweis

~ 99%
ohne Beanstandung anerkannt

Persönliche
Ansprechpartner

Das Wichtigste in Kürze

Wird eine Immobilie vererbt, hängen fast alle weiteren Entscheidungen an einer einzigen Zahl: dem Verkehrswert. Er bestimmt, wie hoch die Auszahlung an Miterben ausfällt, was beim Verkauf ein realistischer Preis ist und welchen Wert das Finanzamt ansetzt. Solange dieser Wert nur geschätzt wird, streiten Beteiligte über jeden Euro.

Welches Gutachten Sie brauchen, hängt vom Anlass ab. Für eine interne Orientierung, etwa vor dem Verkauf oder für die Nachlassübersicht, genügt in der Regel ein Kurzgutachten. Sobald der Wert gegenüber Dritten belastbar sein muss, gegenüber dem Finanzamt, einem Gericht oder zerstrittenen Miterben, brauchen Sie ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB.

Bewertet wird immer auf den Todestag als Stichtag, auch wenn der Erbfall länger zurückliegt. Wir bewerten unabhängig und neutral, im Auftrag aller Beteiligten oder eines Einzelnen, und liefern eine nachvollziehbare Zahl, die alle akzeptieren können. Gern beraten wir Sie dazu in einem kostenlosen Erstgespräch.

Wann brauche ich im Erbfall ein Gutachten?

Ein Gutachten brauchen Sie immer dann, wenn der Immobilienwert zur Grundlage einer Entscheidung wird, die sich nicht mehr rückgängig machen lässt: eine Auszahlung an Miterben, ein Verkauf, ein Nachweis gegenüber dem Finanzamt oder eine gerichtliche Auseinandersetzung.

Für die reine Orientierung genügt oft eine kompaktere Bewertung. Sobald aber jemand anderes der Zahl zustimmen oder sie prüfen muss, zahlt sich ein dokumentiertes Gutachten aus.

Typische Einsatzfälle im Überblick:

01

Verkauf der geerbten Immobilie

Wenn die Immobilie nach dem Erbfall veräußert werden soll, dient ein Gutachten als neutrale Grundlage für die Preisfindung. Es verhindert unrealistische Preisvorstellungen, erleichtert die Vermarktung und sorgt dafür, dass kein Verkauf „unter Wert“ oder aufgrund falscher Einschätzungen erfolgt. Ein Kurzgutachten reicht für diesen Fall in der Regel aus.

Ihr VorteilEin Kurzgutachten bildet eine sichere Verhandlungsposition gegenüber Käufern und Maklern
02

Auszahlung innerhalb der Erbengemeinschaft

Möchte ein Erbe die Immobilie übernehmen und die anderen auszahlen oder wird Einigkeit über die Aufteilung gesucht, ist ein objektiver Wert unverzichtbar. Ein Gutachten verhindert Streit über subjektive Einschätzungen der einzelnen Erben. Dabei kann sowohl ein Kurzgutachten als auch ein rechtssicheres Verkehrswertgutachten in Frage kommen.

Ihr VorteilEin Kurz- oder Verkehrswertgutachten bildet eine verbindliche und nachvollziehbare Grundlage für interne Ausgleichszahlungen
03

Nachweis gegenüber dem Finanzamt (Erbschaft- oder Schenkungsteuer)

Das Finanzamt setzt Immobilienwerte oft pauschal nach dem Bewertungsgesetz fest. Ein Gutachten kann diese Werte, sofern sie zu hoch festgelegt wurden, widerlegen und somit zu einer niedrigeren Steuerlast führen. Für die Vorlage eines Gutachtens beim Finanzamt ist zwingend ein Gutachten eines zertifizierten Gutachters erforderlich.

Ihr VorteilEin Verkehrswertgutachten sorgt für eine realistische Bewertung und verringert möglicherweise Ihre Erbschaftsteuerlast.
04

Auseinandersetzungen, Pflichtteilsstreit oder juristische Verfahren

Kommt es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Erben oder Anspruchsberechtigten, wird ein gerichtsfestes Verkehrswertgutachten benötigt. Es dokumentiert den Wert transparent, begründet ihn nachvollziehbar und ist vor Gericht verwertbar.

Ihr VorteilEin Verkehrswertgutachten bildet eine rechtssichere Grundlage und vermeidet Diskussion über „Schätzungen“ oder Online-Werte.
05

Vermögensaufstellung & Nachlassplanung

Auch ohne akuten Konflikt kann der Wert benötigt werden, z. B. um den Nachlass vollständig zu dokumentieren, Entscheidungen zu planen oder eine Immobilie in die langfristige Vermögensstrategie einzubetten. In der Regel reicht für eine Vermögensaufstellung und für eine Nachlassplanung ein Kurzgutachten aus.

Ihr VorteilEin Kurzgutachten vermittelt Ihnen Klarheit über den Immobilienanteil am Gesamtvermögen des Erblassers oder der Erben.

Geht es konkret um die Erbschaft- oder Schenkungsteuer? Wie Sie mit einem Gutachten einen zu hohen Steuerbescheid anfechten und Ihre Steuerlast senken, erfahren Sie auf unserer Seite Gutachten für das Finanzamt.

REFERENZFALL - ERBSCHAFTSTEUER

Ein echter Fall: 76.022 € weniger Erschaftsteuer.

Das Finanzamt setzte eine geerbte Immobilie pauschal mit 1.123.880 € an. Unser Verkehrswertgutachten wies den tatsächlichen Marktwert von 810.000 € nach und senkte die Steuerlast gleich zweifach: über eine niedrigere Bemessungsgrundlage und einen günstigeren Steuersatz.

Reihenendhaus, Referenzfall Erbschaftsteuer
Objektbeschreibung
ObjektartReihenendhaus mit Garage
Baujahr1956
Grundstück224 m²
Wohnflächerund 130 m²
Wohnlagegut, Großstadt
Nutzungvermietet

Zweck: Nachweis des niedrigeren Werts gegenüber dem Finanzamt (§ 198 BewG) – als Grundlage für den Einspruch gegen den Feststellungsbescheid.

Der Wertunterschied im Überblick
Grundbesitzwert Finanzamt1.123.880€
Marktwert lt. Verkehrswertgutachten810.000€
Niedrigere Bemessungsgrundlage: − 313.880 € · − 28 %
FinanzamtMit Gutachten
Immobilienwert1.123.880 €810.000 €
– Freibetrag– 400.000 €– 400.000 €
= Steuerpfl. Erwerb723.800 €410.000 €
Steuersatz (StKl I)19 %15 %
= Erbschaftsteuer137.522 €61.500 €
Steuerersparnis durch das Gutachten
Aus 137.522 €
werden 61.500 €
-76.022 €
rund 55 % weniger Erbschaftsteuer

Vereinfachte Beispielrechnung, Steuerklasse I. Keine Steuerberatung. Anonymisierter Referenzfall, Beträge gerundet. Ergebnis ist einzelfallabhängig.

01

Niedrigere Bemessungsgrundlage

Der ermittelte Marktwert lag 313.880 € unter dem pauschalen Finanzamtswert – der steuerpflichtige Erwerb sinkt entsprechend.

− 313.880 €
02

Günstigerer Steuersatz

Der geringere Erwerb fällt innerhalb der Steuerklasse I in eine niedrigere Tarifstufe – der Satz sinkt von 19 % auf 15 %.

19 % → 15 %

Vereinfachte Beispielrechnung auf Basis Steuerklasse I (Freibetrag 400.000 €) unter der Annahme, dass die Immobilie den alleinigen steuerpflichtigen Erwerb darstellt. Keine Steuerberatung. Anonymisierter Referenzfall. Ob eine Steuerersparnis möglich ist, hängt vom Einzelfall ab. Eine bestimmte Wertminderung kann nicht zugesagt werden.

Senken Sie Ihre Erbschaftsteuer.

Wir beraten Sie gerne zu Ihrem Gutachten für die Erbschaft  in unserem kostenlosen Erstgespräch.
Füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus oder melden Sie sich telefonisch bei uns. 

ERBENGEMEINSCHAFT

Ist ein Wertgutachten in der Erbengemeinschaft sinnvoll?

In den meisten Fällen ja, und zwar nicht wegen der Zahl, sondern wegen der Wirkung. Solange der Wert nur geschätzt wird, verhandelt jeder Miterbe gegen die Einschätzung der anderen. Ein neutrales Gutachten nimmt die Zahl aus der Diskussion heraus und macht sie zur gemeinsamen Grundlage. 

Wirtschaftlich fällt die Entscheidung meist leicht. Bei einer Immobilie im Wert von 600.000 Euro und drei Erben geht es je Anteil um 200.000 Euro. Schon eine Abweichung von fünf Prozent bedeutet 10.000 Euro pro Person, ein Vielfaches der Gutachtenkosten.

Wann ein Gutachten den Unterschied macht:

Einvernehmliche Erbengemeinschaft

Alle sind sich einig, es geht nur um eine faire Zahl.

  • Eine kompakte Bewertung reicht als gemeinsame Grundlage aus
  • Günstiger und schneller als das Vollgutachten
  • Geeignet für die interne Aufteilung und die Nachlassübersicht
Kurzgutachten genügt meist
Angespannte Erbengemeinschaft

Es gibt Zweifel, Vorwürfe oder bereits anwaltliche Vertretung.

  • Der Wert muss auch dann tragen, wenn ihn jemand angreift
  • Vollständig dokumentierter Rechenweg, für Dritte prüfbar
  • Verwendbar gegenüber Gericht, Notar und Finanzamt
Verkehrswertgutachten erforderlich

Wer beauftragt und wer zahlt das Gutachten?

Beauftragen kann grundsätzlich jeder Miterbe, auch allein. Er trägt dann zunächst die Kosten. Beauftragt die Erbengemeinschaft gemeinsam, werden die Kosten üblicherweise nach Erbquoten getragen.

In der Praxis empfiehlt sich die gemeinsame Beauftragung, weil ein Gutachten, das alle mit in Auftrag gegeben haben, von allen schwerer in Frage gestellt wird. Wir arbeiten in beiden Konstellationen und bewerten unabhängig davon, wer uns beauftragt hat.

ERBENGEMEINSCHAFT

Wie wird die Auszahlung an Miterben berechnet?

Die Auszahlung berechnet sich aus dem Verkehrswert der Immobilie multipliziert mit der Erbquote der auszuzahlenden Miterben. Wer die Immobilie übernimmt, zahlt also den Wert der Anteile aus, die er nicht selbst geerbt hat.

Abzuziehen sind bestehende Belastungen wie ein noch laufendes Darlehen oder ein eingetragenes Wohnrecht, hinzu kommen gegebenenfalls weitere Nachlasswerte. Deshalb hängt alles am Verkehrswert, und deshalb entsteht genau darüber der meiste Streit.

Verkehrswert
600.000 €neutral ermittelt
Der objektive Marktwert der geerbten Immobilie zum Stichtag.
3 Erben zu gleichen Teilen
je 200.000 €= 1/3 Anteil
Jeder Miterbe hält rechnerisch ein Drittel des Immobilienwerts.
Übernahme & Auszahlung
400.000 €an die 2 Miterben
Wer übernimmt, zahlt die anderen zwei Anteile aus, hier 2 × 200.000 €.
Schematisches Rechenbeispiel, Beträge und Erbquote frei gewählt. Die tatsächlichen Anteile richten sich nach Erbquote, Nachlasswert und etwaigen Belastungen.

Warum die neutrale Bewertung entscheidet:

Solange der Wert nur geschätzt wird, streiten Miterben über jeden Euro, denn er wirkt sich direkt auf die Auszahlung aus. Ein unabhängiges Gutachten liefert eine nachvollziehbare Zahl, die alle Beteiligten akzeptieren können, und ist zugleich die Grundlage, falls es doch zur Teilungsversteigerung oder vor Gericht geht.

Kann ein Miterbe die Auszahlung verlangen?

Ein einzelner Miterbe kann nicht einfach die Auszahlung seines Anteils fordern, denn der Nachlass gehört der Erbengemeinschaft gemeinsam. Möglich ist aber die Auseinandersetzung, also die Aufteilung des Nachlasses, und dafür braucht es einen Wert. Alternativ kann ein Miterbe seinen Erbteil verkaufen, wobei den übrigen Miterben ein Vorkaufsrecht zusteht. Auch dafür ist der Verkehrswert die Verhandlungsgrundlage.

Zu den rechtlichen Möglichkeiten berät Sie ein Fachanwalt für Erbrecht. Wir liefern die Zahl, auf der diese Entscheidungen aufbauen.

DIE RICHTIGE WAHL: KURZ- ODER VERKEHRSWERTGUTACHTEN?

Kurzgutachten oder Verkehrswertgutachten: Was brauche ich?

Ob ein Kurzgutachten oder ein vollwertiges Verkehrswertgutachten notwendig ist, hängt vom konkreten Anlass im Erbfall ab. Während ein Kurzgutachten eine kompakte, nicht rechtsverbindliche Werteinschätzung liefert, wird ein Verkehrswertgutachten nach gesetzlichen Standards erstellt und dient als belastbare Grundlage gegenüber Behörden, Gerichten oder Miterben.

Typische Einsatzfälle im Überblick:

Geeignet für
Kurzgutachten
Verkauf- oder Kauf einer Immobilie
Auszahlung von Miterben in der Erbengemeinschaft, sofern das Verhältnis innerhalb der Erbengemeinschaft gut ist
Vermögensaufstellung & Nachlassplanung
Erforderlich bei
Verkehrswertgutachten
Auszahlung von Miterben in der Erbengemeinschaft, bei einem angespannten Verhältnis zu den Miterben
Nachweis gegenüber dem Finanzamt bei der Erbschaft- oder Schenkungsteuer
Pflichtteilsansprüchen oder Auseinandersetzungen zwischen Erben
Anwaltlichen oder gerichtlichen Verfahren

Während ein Kurzgutachten also vor allem zur internen Orientierung dient, ist ein Verkehrswertgutachten immer dann nötig, wenn es um Rechtssicherheit, steuerliche Anerkennung oder verbindliche Entscheidungen geht.

DIE RECHTSSICHERE WAHL

Was ist ein Verkehrswertgutachten?

Ein Verkehrswertgutachten ermittelt den Marktwert Ihrer Immobilie zu einem festen Stichtag, nach § 194 BauGB und ImmoWertV. Es beruht auf einer Besichtigung vor Ort, begründet die Wahl des Bewertungsverfahrens und dokumentiert den Rechenweg vollständig. Auf 40 bis 60 Seiten entsteht so ein Nachweis, den Finanzämter, Gerichte und Banken anerkennen.

Im Erbfall brauchen Sie ihn überall dort, wo der Wert einer Prüfung standhalten muss: gegenüber dem Finanzamt, bei Pflichtteilsansprüchen und in einer Erbengemeinschaft, in der nicht alle einer Meinung sind.

Rechtliche Grundlagen: § 194 BauGB (Verkehrswert) und ImmoWertV (Bundesministerium der Justiz)
DIE KOMPAKTE WAHL

Was ist ein Kurzgutachten?

Ein Kurzgutachten bewertet nach denselben normierten Verfahren, verzichtet aber auf die vollständige Herleitung. Es umfasst 20 bis 30 Seiten statt 40 bis 60 und ist entsprechend günstiger und schneller.

Der Unterschied liegt nicht in der fachlichen Sorgfalt, sondern im Zweck: Ein Kurzgutachten ist nicht rechtssicher und wird von Gerichten nicht anerkannt. Für die Preisfindung vor einem Verkauf, für die Nachlassübersicht oder für eine einvernehmliche Aufteilung unter Miterben ist es die passende und wirtschaftlichere Wahl.

Verschaffen Sie sich Sicherheit im Erbfall.

Fordern Sie jetzt Ihr kostenloses Erstgespräch an. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden und beraten Sie gerne.

TEILUNGSVERSTEIGERUNG

Welches Gutachten wird bei einer Teilungsversteigerung erstellt?

Ordnet das Gericht die Teilungsversteigerung an, beauftragt es selbst einen Sachverständigen mit einem Verkehrswertgutachten. Dieses gerichtliche Gutachten ist die Grundlage für den vom Gericht festgesetzten Verkehrswert, und daran bemessen sich anschließend die Wertgrenzen im Verfahren.

Die Kosten dafür trägt zunächst derjenige, der die Teilungsversteigerung beantragt hat, sie werden später aus dem Erlös beglichen. Auf die Auswahl des Sachverständigen haben die Beteiligten keinen Einfluss.

Im Verfahren

Das gerichtliche Gutachten

Wird vom Vollstreckungsgericht beauftragt, sobald die Teilungsversteigerung läuft. Es legt den Verkehrswert fest, den das Gericht anschließend festsetzt.

AuftragDurch das Gericht, ohne Einfluss der Beteiligten
KostenZunächst vom Antragsteller, später aus dem Erlös
ZweckFestsetzung des Verkehrswerts im Verfahren
Vorher oder parallel

Ihr eigenes Gutachten

Sie beauftragen es selbst, meist bevor es überhaupt zur Versteigerung kommt. Es zeigt Ihnen, was die Immobilie wert ist, bevor Sie sich auf ein Verfahren einlassen.

AuftragDurch Sie oder die Erbengemeinschaft
KostenVerbindlicher Festpreis, vorab bekannt
ZweckEntscheidungsgrundlage für Einigung, Übernahme oder Gebot

Eine Teilungsversteigerung endet häufig unter dem Marktwert und verursacht Verfahrenskosten. Wer vorher weiß, was die Immobilie tatsächlich wert ist, kann realistisch einschätzen, ob eine Einigung unter den Miterben die bessere Lösung ist. Zum Verfahren selbst berät Sie ein Fachanwalt für Erbrecht.

WICHTIGE DOKUMENTE

Welche Unterlagen werden für das Gutachten benötigt?

Im Idealfall Grundbuchauszug, Flurkarte, Bauzeichnungen, Flächenberechnungen und Energieausweis, bei vermieteten Objekten zusätzlich die Mietverträge, bei Wohnungen Teilungserklärung und Hausgeldabrechnungen.

Im Erbfall liegt vieles davon erfahrungsgemäß nicht vor. Das ist kein Hindernis: Mit einer Vollmacht beschaffen wir die Dokumente bereits vor dem Ortstermin bei Grundbuchamt, Katasteramt und Bauamt. Originale müssen Sie nie aus der Hand geben, wir fotografieren die Unterlagen beim Termin.

Für die Erstellung eines Immobiliengutachtens werden optimalerweise folgende Unterlagen benötigt:

  • Aktueller Flurkartenauszug
  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Baubeschreibung des Gebäudes
  • Flächen- und Raumberechnungen
  • Bauzeichnungen, Grundrisse, Schnitte und Ansichten
  • Baugenehmigungen
  • Übersicht über Instandsetzungsmaßnahmen der letzten Jahre
  • Übersicht der Modernisierungen der letzten Jahre
  • Energieausweis
  • Notarielle Beurkundung bei einem Wohnungsrecht, Nießbrauch
  • Notarielle Beurkundung bei einem Leitungsrecht oder Wegerecht
  • Erbbaurechtsvertrag
  • Mietverträge oder aktuelle Aufstellung der Mietzahlungen
  • Teilungserklärung bei Wohnungen
  • Wirtschaftsplan bei Wohnungen
  • Hausgeldabrechnungen bei Wohnungen
  • Protokolle aus der Eigentümerversammlung bei Wohnungen

Was im Erbfall in Nordrhein-Westfalen besonders zählt

In Nordrhein-Westfalen befinden sich besonders häufig vermietete Objekte im Nachlass – vom Mehrfamilienhaus im Ruhrgebiet bis zur Eigentumswohnung entlang der Rheinschiene. Bei vermieteten Immobilien reicht ein Blick auf Vergleichspreise nicht aus: Bestandsmieten, Leerstand, Restlaufzeiten und der Modernisierungsstand bestimmen den erzielbaren Preis maßgeblich mit.

Verbreitet sind zudem Erbbaurechtsgrundstücke, bei denen Erbbauzins und Restlaufzeit den Wert erheblich beeinflussen. Wer in einer Erbengemeinschaft übernehmen oder ausgezahlt werden möchte, braucht deshalb eine Bewertung, die diese Faktoren rechnerisch abbildet – sonst wird über Beträge verhandelt, die mit dem tatsächlichen Marktwert wenig zu tun haben.

Wir rechnen mit denselben amtlichen Daten wie das Finanzamt

Bodenrichtwerte, Sachwertfaktoren und Liegenschaftszinssätze stammen von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte. Der Unterschied liegt nicht in den Daten, sondern darin, dass wir sie auf Ihr konkretes Objekt anwenden statt auf einen typisierten Durchschnitt.

Wie läuft eine professionelle Immobilienbewertung ab?

SCHRITT 1

Telefonisches Erstgespräch & Angebot 

Kostenloses Erstgespräch

Im ersten Schritt klären wir mit Ihnen zusammen alle Hintergründe Ihres Bewertungsanlasses ab und beraten Sie welches Gutachten für Ihr persönliches Anliegen am Besten geeignet ist. Wir erteilen Ihnen Auskunft über die anfallenden Kosten einer Immobilienbewertung und zeigen Ihnen den exakten Ablauf des Bewertungsprozesses auf, damit für Sie keine Fragen mehr offen bleiben. Im Anschluss an das Erstgespräch erhalten Sie von uns ein unverbindliches Angebot sowie eine Checkliste, damit Sie sehen, welche Unterlagen wir für Ihren Bewertungsauftrag benötigen.

SCHRITT 2

Objektbesichtigung vor Ort 

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Zeitnah vereinbaren wir mit Ihnen einen Ortstermin zur Besichtigung Ihrer Immobilie. Neben der Besichtigung der Immobilie wird der Immobiliengutachter auch die bewertungsrelevanten Unterlagen in Augenschein nehmen. Unsere Immobiliengutachter fertigen Fotos der Unterlagen an. So müssen Sie keine Originaldokumente aus der Hand geben. Fehlende Unterlagen können wir mit einer Eigentümervollmacht bereits vor dem Ortstermin beantragen. So verlieren wir keine Zeit bei der Dokumentenbeschaffung.

SCHRITT 3

Ihr Wertgutachten

Professionelles Verkehrswertgutachten nach $194 BauGB

Im Anschluss an den Ortstermin wird das Wertgutachten erstellt. Je nach Auftragsumfang werden für die Gutachtenerstellung drei bis vier Wochen benötigt. Das Immobiliengutachten erhalten Sie per Post und digital per E-Mail. Sofern Sie im Anschluss an die Gutachtenerstellung Fragen haben, nehmen wir uns gerne Zeit für Sie. Setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung und wir beantworten Ihnen Ihre Fragen gerne.

DAS ZEICHNET UNS AUS

Ihre Vorteile bei der Törteli Immobilienbewertung

Ihre Situation ist so individuell wie Ihre Immobilie. Deshalb hören wir genau hin, verstehen Ihre Ziele und entwickeln Lösungen, die zu Ihnen passen. Dabei handeln wir stets objektiv, transparent und auf Basis klarer gesetzlicher Vorgaben – damit Sie sich auf eine fundierte und verlässliche Bewertung verlassen können.

Umfangreiche Betreuung

Bei uns haben Sie zu jedem Zeitpunkt direkten Kontakt zu unseren Immobilienexperten. Von der ersten Anfrage bis zum Abschluss des Gutachtens sind wir Ihr kompetenter Partner an Ihrer Seite. Aber auch nach Erstellung des Gutachtens begleiten wir Sie bei Rückfragen von Behörden und unterstützen Sie im Austausch mit dem Finanzamt.

Festpreisgarantie

Wir erstellen Ihre Immobilienbewertung zum Festpreis, damit haben Sie maximale KostentransparenzIm Erstgespräch klären wir gemeinsam mit Ihnen, welches Gutachten Sie für Ihre Anforderungen benötigen und erstellen anschließend ein transparentes Festpreisangebot. Auf diesen Preis können Sie sich verlassen.

Fachliche Expertise & Anerkennung

Wir sind nach der allgemein anerkannten DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. Durch dieses Qualitätssiegel wird gewährleistet, dass unsere Gutachten von Behörden, Ämtern und Gerichten anerkannt werden. Unsere Immobiliengutachter verfügen über ganzheitliche überregionale Marktkenntnisse und ein hohes Maß an Expertise.

Objektivität & Neutralität

Unsere Wertermittlungen werden sachlich, neutral und unabhängig durchgeführt und sind frei von wirtschaftlichen Interessen. Bei uns erhalten Sie eine realistische, marktgerechte und fachlich fundierte Wertermittlung. Diese dient Ihnen als verlässliche Entscheidungsgrundlage oder belastbares Dokument gegenüber Behörden, Ämtern und Gerichten.

Vier-Augen-Prinzip

Für maximale Qualität und Sicherheit werden unsere Gutachten grundsätzlich von einem zweiten Sachverständigen geprüft. Dieses Prinzip stellt sicher, dass jede Bewertung fachlich fundiert, und nachvollziehbar ist. So erhalten Sie ein Höchstmaß an geprüfter Expertise und Verlässlichkeit.

Kurzfristige Besichtigungstermine

Selbstverständlich besichtigen wir Ihre Immobilie persönlich vor Ort. Nur so lassen sich bauliche Besonderheiten, Ausstattung, Zustand sowie mögliche Mängel erfassen und sachgerecht in der Wertermittlung berücksichtigen. Dabei orientieren wir uns bei der Ortsbesichtigung natürlich an Ihren Terminwünschen. 

IMMOBILIENBEWERTUNG IST VERTRAUENSSACHE

Vertrauen, das unsere Kunden bestätigen.

Eine Immobilienbewertung ist oft mit weitreichenden Entscheidungen verbunden. Umso wichtiger ist es, einen verlässlichen Ansprechpartner an seiner Seite zu haben. Umso mehr freut es uns, dass uns so viele Kunden ihr Vertrauen schenken und ihre Erfahrungen mit uns teilen:

IMMOBILIENARTEN

Welche Immobilien wir im Rahmen eines Erbfalls bewerten.

WOHNEN

Ein- & Zweifamilienhäuser
Doppel- & Reihenhäuser Eigentumswohnungen Mehrfamilienhäuser Wohnbaugrundstücke

GEWERBE

Bürogebäude
Hallen & Produktion Einzelhandel
Logistikimmobilien
Fachmärkte

SPEZIAL

Pflege & Kliniken
Schulen & Kitas
Hotels
Sporthallen Veranstaltungsgebäude

RECHTE & BELASTUNGEN

Wohnrechte
Nießbrauch
Wegerechte
Leitungsrechte
Erbbaurechte

DER MASSTAB FÜR ANERKENNUNG

Zertifizierte Qualität und geprüfte Fachkompetenz.

Die Törteli Immobilienbewertung steht für objektive, qualitätsgesicherte Wertermittlungen durch erfahrene und geprüfte Sachverständige. Unsere Gutachter verfügen über anerkannte Qualifikationen, darunter DEKRA- und EIPOS-Zertifizierungen, sowie fundierte Ausbildungen im Bereich der Immobilienbewertung. Ein Teil unseres Teams ist zusätzlich nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert,  einem international anerkannten Qualitätsstandard. Die Kombination aus Praxiserfahrung, Ausbildung und Zertifizierung gewährleistet, dass Sie bei uns fachlich fundierte und nachvollziehbare Bewertungen erhalten, die bundesweit Anerkennung finden.

KOSTEN & NACHBETREUUNG

Was kostet ein Kurz- oder Verkehrswertgutachten?

Der exakte Preis richtet sich nach Art, Größe und Lage der Immobilie. Wir vereinbaren mit Ihnen vorab einen verbindlichen Festpreis und sollte der Aufwand höher ausfallen als erwartet, bleibt der vereinbarte Preis für Sie unverändert. Gerne können wir Ihnen bereits beim telefonischen Erstgespräch eine konkrete Preiseinschätzung geben.

Kostenlose Betreuung auch nach der Gutachtenerstellung

Sollte eine Behörde – zum Beispiel das Finanzamt – ausnahmsweise Zweifel zum ermittelten Verkehrswert haben, lassen wir Sie damit nicht allein. Wir erläutern den Behörden die Bewertung gerne und begründen nachvollziehbar, warum der Wert fachlich korrekt und marktgerecht ist. Unsere Erfahrung zeigt: Nahezu alle unsere Gutachten werden ohne Beanstandung anerkannt.

Mit mehr als 1.000 erfolgreich abgeschlossenen Bewertungen pro Jahr und einer hohen Kundenzufriedenheit steht die Törteli Immobilienbewertung für Zuverlässigkeit, Qualität und Fachkompetenz. Unsere Gutachten gelten bundesweit als verlässlicher Maßstab in der Immobilienbewertung und werden regelmäßig von Gerichten, Behörden und Steuerberatern als fundierte Entscheidungsgrundlage herangezogen.

Weitere Fragen - schnell und einfach erklärt

Maßgeblich ist der Todestag des Erblassers, nicht der Tag der Besichtigung. Das gilt auch dann, wenn der Erbfall Jahre zurückliegt. Für eine rückwirkende Bewertung greifen wir auf die Marktdaten zurück, die zum damaligen Stichtag galten, also Bodenrichtwerte, Vergleichsdaten und das Zinsniveau von damals.

Geht es dagegen um die Auszahlung unter Miterben, wird häufig der aktuelle Wert herangezogen, weil sich die Beteiligten heute einigen. Welcher Stichtag für Ihren Fall gilt, klären wir vorab.

Erben mehrere Personen gemeinsam, werden sie als Erbengemeinschaft in ungeteilter Erbengemeinschaft ins Grundbuch eingetragen. Niemandem gehört ein bestimmter Teil der Immobilie, allen gehört das Ganze gemeinsam. Verkaufen, belasten oder übertragen lässt sich die Immobilie deshalb nur einvernehmlich.

Für die Bewertung ändert das nichts: Ermittelt wird der Verkehrswert der gesamten Immobilie. Die Anteile ergeben sich anschließend rechnerisch aus den Erbquoten. Zur Umschreibung im Grundbuch und zur Auseinandersetzung berät Sie ein Notar oder ein Fachanwalt für Erbrecht.

Beauftragt die Erbengemeinschaft gemeinsam, werden die Kosten üblicherweise nach Erbquoten getragen. Beauftragt ein Miterbe allein, zahlt zunächst er. Ob sich die Kosten später ausgleichen lassen, hängt von der Auseinandersetzungsvereinbarung ab.

Wir bewerten unabhängig davon, wer uns beauftragt. In der Praxis empfiehlt sich die gemeinsame Beauftragung, weil ein Gutachten, das alle mit in Auftrag gegeben haben, von allen schwerer in Frage gestellt wird.

Das gerichtliche Gutachten beauftragt das Vollstreckungsgericht. Die Kosten trägt zunächst derjenige, der die Teilungsversteigerung beantragt hat, sie werden später aus dem Versteigerungserlös beglichen.

Davon zu unterscheiden ist ein Gutachten, das Sie selbst in Auftrag geben, meist bevor es überhaupt zur Versteigerung kommt. Dafür gilt unser Festpreis, und Sie erfahren vorab, was die Immobilie wert ist, bevor Sie sich auf ein Verfahren einlassen. 

Ja, aber nur gemeinsam. Alle Miterben müssen dem Verkauf zustimmen, denn die Immobilie gehört der Gemeinschaft ungeteilt. Einigt sich die Gemeinschaft nicht, bleibt als letztes Mittel die Teilungsversteigerung, die in der Regel unter dem Marktwert endet.

Für den Verkauf selbst ist ein neutral ermittelter Wert die beste Grundlage: Er verhindert, dass unter Wert verkauft wird, und nimmt der Preisdiskussion innerhalb der Gemeinschaft die Schärfe.

Die Auszahlung berechnet sich aus dem Verkehrswert der Immobilie multipliziert mit den Erbquoten der übrigen Miterben. Abzuziehen sind bestehende Belastungen wie ein laufendes Darlehen oder ein eingetragenes Wohnrecht.

Wichtig ist die Reihenfolge: erst der Wert, dann das Gespräch. Wer mit einer neutral ermittelten Zahl in die Verhandlung geht, diskutiert über die Finanzierung statt über die Bewertung. Zur rechtlichen Umsetzung, also Auseinandersetzungsvereinbarung und notarieller Übertragung, beraten Notar und Fachanwalt.

Die übliche Dauer liegt bei rund 20 Werktagen, also drei bis vier Wochen, nach der Objektbesichtigung. Eine schnellere Erstellung ist möglich, etwa bei Fristen des Finanzamts oder in laufenden Verkaufsprozessen. Nennen Sie uns Ihren Termin einfach im Erstgespräch.

Länger dauert es, wenn Unterlagen fehlen und vom Bauamt beschafft werden müssen, wenn komplexe Konstellationen vorliegen wie ein Erbbaurecht oder ein Nießbrauch, oder wenn mehrere Objekte zu bewerten sind.

Ja. Einträge wie ein Wohnrecht oder ein Nießbrauch wirken sich wertmindernd aus, weil sie die Nutzbarkeit der Immobilie einschränken. Gerade im Erbfall ist das häufig, etwa wenn eine Immobilie zu Lebzeiten übertragen und dem Übergeber ein lebenslanges Wohnrecht eingeräumt wurde.

Rechte und Belastungen in Abteilung II des Grundbuchs analysieren wir sachlich und berücksichtigen sie entsprechend in der Wertermittlung. Wie stark die Minderung ausfällt, hängt unter anderem vom Umfang des Rechts und von der statistischen Lebenserwartung des Berechtigten ab.

In aller Regel ja, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: Es muss sich um ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB und ImmoWertV handeln, und der Ersteller muss die Anforderungen des § 198 Abs. 2 BewG erfüllen. Das Gesetz nennt dafür den zuständigen Gutachterausschuss sowie Sachverständige, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle bestellt oder zertifiziert wurden.

Mehr dazu auf unserer Seite Gutachten für das Finanzamt.

Wir beraten Sie gerne bei Ihrer Immobilienbewertung.

Fordern Sie jetzt Ihr kostenloses Erstgespräch an. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden und beraten Sie gerne.

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