Zertifizierte Immobiliengutachter für Immobilienbewertung in Rastatt
Ihr Experte für unabhängige Immobilienbewertungen in Rastatt
Sie wollen Ihre Immobilie in Rastatt durch unsere zertifizierten Immobiliengutachter professionell bewerten lassen?
Dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir klären Ihre Fragen gerne in einem unverbindlichen Erstgespräch:
Unsere Immobiliengutachter verfügen über anerkannte Zertifizierungen, unter anderem nach DIN EN ISO/IEC 17024 sowie durch die DEKRA. Damit garantieren wir Ihnen fachliche Kompetenz, Unabhängigkeit und höchste Qualitätsstandards. Wir ermitteln zuverlässig den Marktwert Ihrer Immobilie und erstellen in diesem Zusammenhang professionelle und rechtssichere Immobiliengutachten, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und von Finanzämtern, Behörden und Gerichten anerkannt sind. Wir führen für alle Immobilienarten unabhängige Bewertungen durch und erstellen in diesem Zusammenhang Verkehrswertgutachten und Kurzgutachten für:
- Erbschaftsauseinandersetzungen
- Schenkungen
- Ehescheidungen
- Finanzamt und steuerliche Zwecke
- Verkauf
- Zwangsversteigerungen
- Bilanzierungszwecke
- Finanzierungen
Törteli Immobilienbewertung:
Objektive Werte für sichere Entscheidungen
Wir sind uns bewusst, dass das Ergebnis unserer Dienstleistung das Fundament für weitreichende finanzielle, steuerliche und wirtschaftliche Entscheidungen bildet. Daher bestimmen die Werte – Kompetenz, Zuverlässigkeit und Qualität- unser tägliches Handeln!
Daniel Törteli
Geschäftsführer und Zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung
Diese Gutachten können Sie bei uns erstellen lassen
Wir erstellen für Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Institutionen professionelle und unabhängige Wertgutachten für alle Immobilienarten. Dabei stehen Ihnen unsere erfahrenen und zertifizierten Immobiliengutachter als verlässlicher Ansprechpartner zur Seite und liefern Ihnen mit einer objektiven und präzisen Immobilienbewertung die nötige Sicherheit, die Sie für Ihr Vorhaben brauchen. Dabei können Sie nachfolgende Gutachten durch unser Haus erstellen lassen.
Kurzgutachten
Mit einem Kurzgutachten erhalten Sie einen ersten Wert Ihrer Immobilie. Das Kurzgutachten entspricht den wesentlichen Anforderungen des BauGB und der ImmoWertV. Es erfüllt aufgrund des Umfangs allerdings nicht die Anforderungen, die an Finanzamt- oder Gerichtskonforme Gutachten gestellt werden. Das Kurzgutachten bietet daher insbesondere bei außergerichtlichen und außerbehördlichen Auseinandersetzungen eine Alternative zum Verkehrswertgutachten. Auch für private Zwecke wie für den Verkauf ist ein Kurzgutachten geeignet.
- Schriftliches Wertgutachten
- umfasst circa 30-40 Seiten
- Ermittlung des Immobilienwertes
-
nach den gesetzlich vorgeschriebenen Wert-
ermittlungsverfahren - Objektbesichtigung
- durch unseren qualifizierten Immobiliengutachter
- Nicht Gerichtlich anerkannt
- nur für private und außergerichtliche Zwecke
- Geeignet für
- Ein- und Zweifamilienhäuser
- Doppelhaushälften & Reihenhäuser
- Eigentumswohnungen
- Grundstücke
- Wohn- und Geschäfshäuser
Verkehrswertgutachten
Wenn Sie ein Wertgutachten zur Vorlage bei einem Finanzamt oder einem Gericht benötigen und es um steuerrelevante Erbschafts- oder Schenkungsthemen oder um gerichtliche Auseinandersetzungen geht, benötigen Sie ein professionelles Verkehrswert-gutachten. Denn mit einem Verkehrswertgutachten erhalten Sie einen verlässlichen und präzisen Marktwert Ihrer Immobilie. Die Anerkennung unserer Verkehrswertgutachten durch Ämter, Behörden und Gerichte ist durch die entsprechende Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 durch eine von der DAkkS akkreditierte Zertifizierungsstelle gewährleistet.
- Schriftliches Wertgutachten
- umfasst circa 40-70 Seiten
- Ermittlung des Immobilienwertes
- nach den gesetzlich vorgeschriebenen Wertermittlungsverfahren
- Finanzamtkonform und Gerichtlich anerkannt
- für gerichtliche Auseinandersetzungen und steuerrelevante Themen
- Objektbesichtigung
- durch unseren qualifizierten Immobiliengutachter
- Geeignet für
- Ein- und Zweifamilienhäuser
- Doppelhaushälften & Reihenhäuser
- Eigentumswohnungen
- Grundstücke
- Mehrfamilienhäuser
- Wohn- und Geschäfshäuser
- Spezial- und Sonderimmobilien
Beleihungswertgutachten
Beleihungswertgutachten werden im Rahmen von Immobilienfinanzierungen erstellt und bilden die Grundlage für die Vergabe von einer Finanzierung durch Ihre Bank. Das Beleihungswertgutachten entspricht dabei den Anforderungen des PfandGB und der BelWertV. Im Unterschied zum Kurz- oder zum Verkehrswertgutachten wird in einem Beleihungswertgutachten nicht der Marktwert, sondern der Beleihungswert Ihrer Immobilie ermittelt.
- Schriftliches Wertgutachten
- umfasst circa 40-70 Seiten
- Ermittlung des Beleihungswertes
-
nach den gesetzlich vorgeschriebenen Wert-
ermittlungsverfahren - Für Finanzierungszwecke
- Grundlage für Finanzierungen bei der Bank
- Objektbesichtigung
- durch unseren qualifizierten Immobiliengutachter
- Geeignet für
- Ein- und Zweifamilienhäuser
- Doppelhaushälften & Reihenhäuser
- Eigentumswohnungen
- Grundstücke
- Mehrfamilienhäuser
- Wohn- und Geschäfshäuser
- Spezial- und Sonderimmobilien
Kurzgutachten
Mit einem Kurzgutachten erhalten Sie einen ersten Wert Ihrer Immobilie. Das Kurzgutachten entspricht den wesentlichen Anforderungen des BauGB und der ImmoWertV. Es erfüllt aufgrund des Umfangs allerdings nicht die Anforderungen, die an Finanzamt- oder Gerichtskonforme Gutachten gestellt werden. Das Kurzgutachten bietet daher insbesondere bei außergerichtlichen und außerbehördlichen Auseinandersetzungen eine Alternative zum Verkehrswertgutachten. Auch für private Zwecke wie für den Verkauf ist ein Kurzgutachten geeignet.
- Schriftliches Wertgutachten
- umfasst circa 30-40 Seiten
- Ermittlung des Immobilienwertes
-
nach den gesetzlich vorgeschriebenen Wert-
ermittlungsverfahren - Objektbesichtigung
- durch unseren qualifizierten Immobiliengutachter
- Nicht Gerichtlich anerkannt
- nur für private und außergerichtliche Zwecke
- Geeignet für
- Ein- und Zweifamilienhäuser
- Doppelhaushälften & Reihenhäuser
- Eigentumswohnungen
- Grundstücke
- Wohn- und Geschäfshäuser
Verkehrswertgutachten
Wenn Sie ein Wertgutachten zur Vorlage bei einem Finanzamt oder einem Gericht benötigten und es um steuerrelevante Erbschafts- oder Schenkungsthemen oder um gerichtliche Auseinandersetzungen geht, benötigen Sie ein professionelles Verkehrswert-gutachten. Denn mit einem Verkehrswertgutachten erhalten Sie einen verlässlichen und präzisen Marktwert Ihrer Immobilie. Die Anerkennung unserer Verkehrswertgutachten durch Ämter, Behörden und Gerichte ist durch die entsprechende Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 durch eine von der DAkkS akkreditierte Zertifizierungsstelle gewährleistet.
- Schriftliches Wertgutachten
- umfasst circa 40-70 Seiten
- Ermittlung des Immobilienwertes
- nach den gesetzlich vorgeschriebenen Wertermittlungsverfahren
- Finanzamtkonform und Gerichtlich anerkannt
- für gerichtliche Auseinandersetzungen und steuerrelevante Themen
- Objektbesichtigung
- durch unseren qualifizierten Immobiliengutachter
- Geeignet für
- Ein- und Zweifamilienhäuser
- Doppelhaushälften & Reihenhäuser
- Eigentumswohnungen
- Grundstücke
- Mehrfamilienhäuser
- Wohn- und Geschäfshäuser
- Spezial- und Sonderimmobilien
Beleihungswertgutachten
Beleihungswertgutachten werden im Rahmen von Immobilienfinanzierungen erstellt und bilden die Grundlage für die Vergabe von einer Finanzierung durch Ihre Bank. Das Beleihungswertgutachten entspricht dabei den Anforderungen des PfandGB und der BelWertV. Im Unterschied zum Kurz- oder zum Verkehrswertgutachten wird in einem Beleihungswertgutachten nicht der Marktwert, sondern der Beleihungswert Ihrer Immobilie ermittelt.
- Schriftliches Wertgutachten
- umfasst circa 40-70 Seiten
- Ermittlung des Beleihungswertes
-
nach den gesetzlich vorgeschriebenen Wert-
ermittlungsverfahren - Für Finanzierungszwecke
- Grundlage für Finanzierungen bei der Bank
- Objektbesichtigung
- durch unseren qualifizierten Immobiliengutachter
- Geeignet für
- Ein- und Zweifamilienhäuser
- Doppelhaushälften & Reihenhäuser
- Eigentumswohnungen
- Grundstücke
- Mehrfamilienhäuser
- Wohn- und Geschäfshäuser
- Spezial- und Sonderimmobilien
Welche Vorteile bietet Ihnen eine Immobilienbewertung bei uns?
Unsere Immobiliengutachter erstellen Gutachten nach den gesetzlichen Vorgaben, welche von Behörden, Ämtern und Gerichten anerkannt werden.
Wir erstellen Ihre Immobilienbewertung zum Festpreis, damit haben Sie maximale Kostentransparenz.
Wir zeichnen uns durch optimale Beratung, vom Erstgespräch bis zum Abschluss des Gutachtes aus, um Ihnen die Wertermittlung so verständlich wie möglich zu machen
Unsere Immobiliengutachter erstellen Gutachten nach den gesetzlichen Vorgaben, welche von Behörden, Ämtern und Gerichten anerkannt werden.
Wir erstellen Ihre Immobilienbewertung zum Festpreis, damit haben Sie maximale Kostentransparenz.
Wir zeichnen uns durch optimale Beratung, vom Erstgespräch bis zum Abschluss des Gutachtes aus, um Ihnen die Wertermittlung so verständlich wie möglich zu machen
Verlässliche Immobilienbewertung
beginnt mit Vertrauen
“Der Immobilienmarkt ist komplex – wir machen ihn für Sie verständlich. Mit Erfahrung, Herz und Sachverstand begleiten wir Sie bei einem der wichtigsten Schritte im Leben: dem Umgang mit Ihrer Immobilie. Unsere zertifizierten Immobiliengutachter nehmen sich Zeit für Ihr Anliegen und bewerten Ihr Objekt objektiv, unabhängig und nachvollziehbar – ganz gleich ob Wohnung, Haus oder Grundstück.”
– Diana Törteli
Ihr Partner für professionelle Wertermittlung in Rastatt
Gegründet im Jahr 2019 verzeichnen wir seither kontinuierliches Wachstum. Dies gelingt uns vor allem dadurch, weil wir bei der Durchführung unserer Dienstleistung höchsten Qualitätsansprüchen gerecht werden. Im Fokus unserer Tätigkeit steht die Besichtigung, Begutachtung und Bewertung von Immobilien. Vom Einfamilienhaus bis zum Industriepark. Wir bewerten Immobilien zeitnah, präzise und transparent und bilden damit die gesamte Wertschöpfungskette der Gutachtenerstellung ab. Mit einem von uns erstellten Gutachten erhalten Sie eine fundierte und belastbare Wertermittlung Ihrer Immobilie. Dabei ist es unser Ziel, für Sie als vertrauenswürdiger Experte zu agieren und Ihnen mit einem von uns erstellten Gutachten die notwendige Sicherheit zu geben, die Sie für Ihr Vorhaben brauchen. Sichergestellt wird dies durch unsere zertifizierten Immobiliengutachter.
Unsere Gutachter sind von verschiedenen Organisationen zertifiziert. Darunter neben DEKRA Zertifizierungen auch nach der allgemein anerkannten DIN EN ISO/IEC 17024. Durch dieses weltweit gültige Qualitätssiegel, wird die Anerkennung unserer Gutachten bei Behörden, Gerichten und Finanzämtern gewährleistet.
Immobilienbewertung in Rastatt unverbindlich anfragen
Füllen Sie einfach die nachfolgenden Felder aus und wir melden uns in Kürze bei Ihnen zu einem unverbindlichen Erstgespräch.
Hier gehts zur Datenschutzerklärung
- Kurzfristige Besichtigungstermine
Wir bieten Ihnen kundenfreundliche Besichtigungstermine – auch am Wochenende, dadurch gewährleisten wir Ihnen eine schnelle und professionelle Auftragsabwicklung.
- DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert
Der Maßstab für Qualität und Anerkennung: Wir sind nach der allgemein anerkannten DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. Durch dieses international gültige Qualitätssiegel wird gewährleistet, dass unsere Gutachten von Behörden, Ämtern und Gerichten anerkannt werden.
- Schritt-für-Schritt Anleitung zu Ihrem Gutachten
Sie erhalten in Ihrem Angebot eine Checkliste, welche Unterlagen für Ihr Gutachten benötigt werden und haben den gesamten Prozess immer im Blick.
- Hohe Expertise & Marktkenntnisse
Unsere Immobiliengutachter sind Bewertungsexperten für Rastatt und Umland und verfügen über ganzheitliche überregionale Marktkenntnisse und ein hohes Maß an Expertise.
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- Kurzfristige Besichtigungstermine
Wir bieten Ihnen kundenfreundliche Besichtigungstermine – auch am Wochenende, dadurch gewährleisten wir Ihnen eine schnelle und professionelle Auftragsabwicklung.
- DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert
Der Maßstab für Qualität und Anerkennung: Wir sind nach der allgemein anerkannten DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. Durch dieses international gültige Qualitätssiegel wird gewährleistet, dass unsere Gutachten von Behörden, Ämtern und Gerichten anerkannt werden.
- Schritt-für-Schritt Anleitung zu Ihrem Gutachten
Sie erhalten in Ihrem Angebot eine Checkliste, welche Unterlagen für Ihr Gutachten benötigt werden und haben den gesamten Prozess immer im Blick.
- Hohe Expertise & Marktkenntnisse
Unsere Immobiliengutachter sind Bewertungsexperten für [stadtname] und Umland und verfügen über ganzheitliche überregionale Marktkenntnisse und ein hohes Maß an Expertise.
Wann brauche ich eine Immobilienbewertung?
Ziel einer Immobilienbewertung ist es, durch die Anwendung betriebswirtschaftlicher, juristischer und bautechnischer Sachkenntnisse einen Marktwert für ein Grundstück, ein Haus oder eine Wohnung zu ermitteln. Daher ist die Erstellung eines Immobiliengutachtens immer dann sinnvoll, wenn Sie eine rein objektive Herangehensweise eines Experten für die Wertermittlung einer Immobilie haben möchten, welche frei von unrealistischen oder subjektiven Preisvorstellungen ist. Es gibt allerdings auch viele Bewertungsanlässe, die ein Verkehrswertgutachten zwingend notwendig machen. Dies ist immer dann der Fall, wenn eine Wertermittlung zur Vorlage bei einer Behörde, einem Amt oder einem Gericht verwendet wird und damit den Anforderungen an den § 194 BauGB gerecht werden soll.






Die Finanzämter ermitteln im Erbfall den Wert einer Immobilie in der Regel anhand vereinfachter standardisierter Berechnungsformeln. Diese pauschalen Verfahren berücksichtigen lediglich allgemeine Faktoren wie Baujahr, Wohn- oder Nutzfläche und Bodenrichtwerte. Der so ermittelte Gebäudewert dient dem Finanzamt als Grundlage für die Festsetzung der Erbschaft- bzw. Schenkungssteuer. Eine für eine fundierte Wertermittlung sonst zwingend notwendige Objektbesichtigung vor Ort wird dabei von den Finanzbehörden nicht durchgeführt.
Dadurch bleiben zahlreiche objektspezifische Merkmale unberücksichtigt, die den tatsächlichen Verkehrswert einer Immobilie erheblich beeinflussen können. Dazu zählen unter anderem:
Abweichungen vom amtlich festgesetzten Bodenrichtwert,
vorhandene Baumängel oder Sanierungsrückstände,
wertmindernde Dienstbarkeiten, Nießbrauchrechte oder Wohnrechte,
besondere Lagenachteile oder Einschränkungen der Bebaubarkeit.
In vielen Fällen liegt der vom Finanzamt angesetzte Wert deshalb deutlich über dem realen Marktwert der Immobilie. Für Erben oder Beschenkte bedeutet dies eine höhere Steuerlast, die nicht den tatsächlichen Wertverhältnissen entspricht.
Um gegen diese Überbewertung vorzugehen, können Sie ein verkehrsfähiges Verkehrswertgutachten vorlegen. Dieses Gutachten muss jedoch den strengen gesetzlichen Anforderungen entsprechen, damit es von den Finanzämtern anerkannt wird. Besonders wichtig:
Ein Gutachten durch einen nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Immobiliengutachter besitzt eine hohe rechtliche und fachliche Anerkennung. Nur solche Sachverständige sind nachweislich unabhängig, fachlich geprüft und erfüllen die Qualitätsstandards, die Gerichte und Finanzbehörden für die Bewertung von Immobilien verlangen.
Mit einem solchen Gutachten haben Sie die Möglichkeit, den vom Finanzamt ermittelten Wert erfolgreich anzufechten und dadurch Ihre Erbschafts- oder Schenkungssteuer erheblich zu reduzieren.
Gerade im Erbfall treten häufig komplexe Fragen zur Aufteilung des Nachlasses auf. Wenn mehrere Erben beteiligt sind oder Pflichtteilsansprüche geltend gemacht werden, ist die Immobilienbewertung ein entscheidender Faktor. Eine Immobilie stellt oftmals den größten Vermögenswert innerhalb des Nachlasses dar und bildet somit die Grundlage für die Verteilung oder den Ausgleich zwischen den Beteiligten.
Ein Kurzgutachten oder ein ausführliches Verkehrswertgutachten durch einen unabhängigen, zertifizierten Immobiliengutachter sorgt in dieser Situation für Transparenz und Nachvollziehbarkeit. Es liefert eine objektive und rechtssichere Einschätzung des Immobilienwertes und vermeidet damit Streitigkeiten, die bei unterschiedlichen Wertvorstellungen der Erben schnell entstehen können.
Die Vorteile eines professionellen Gutachtens in der Erbauseinandersetzung:
Objektive Basis für die Ermittlung des Immobilienvermögens
Nachvollziehbarkeit für alle Beteiligten – auch vor Gericht oder beim Notar anerkannt
Klare Entscheidungsgrundlage für Verkauf, Auszahlung einzelner Erben oder Übernahme durch einen Miterben
Vermeidung von Konflikten, da der Wert durch einen neutralen Sachverständigen festgelegt wird
So wird das Gutachten zu einem wichtigen Instrument, um eine faire und einvernehmliche Vermögensaufteilung innerhalb einer Erbengemeinschaft zu erreichen und mögliche Rechtsstreitigkeiten zu verhindern.
In den letzten Jahren sind die Immobilienpreise sowohl in Ballungsgebieten als auch in vielen Kleinstädten und ländlichen Regionen erheblich gestiegen. Diese Entwicklung wirkt sich im Erbfall oft nachteilig auf die Erben aus: Die hohen Verkehrswerte führen dazu, dass die Begünstigten für die vererbte Immobilie unter Umständen erhebliche liquide Mittel zur Begleichung der Erbschaftssteuer aufbringen müssen. Häufig entsteht dadurch ein finanzieller Druck, der sogar einen Verkauf der Immobilie notwendig machen kann – auch wenn dies gar nicht im Interesse der Familie liegt.
Eine sinnvolle Möglichkeit, dieser Situation vorzubeugen, ist die vorweggenommene Schenkung von Immobilien. Durch rechtzeitige Übertragung zu Lebzeiten lassen sich Freibeträge optimal nutzen und die spätere Steuerlast für die Nachkommen deutlich reduzieren oder sogar ganz vermeiden.
Ein professionelles Verkehrswertgutachten spielt hierbei eine zentrale Rolle:
Es schafft Transparenz über den aktuellen Wert des Immobilienvermögens.
Es dient als rechtssichere Grundlage für Schenkungen und steuerliche Gestaltungen.
Es unterstützt dabei, die Steuerlast frühzeitig zu planen und zu optimieren, sodass Ihre Nachkommen entlastet werden.
Mit einem Gutachten durch einen unabhängigen und zertifizierten Immobiliengutachter behalten Sie den Überblick über Ihr Immobilienvermögen, können fundierte Entscheidungen treffen und dafür sorgen, dass Ihr Nachlass so gestaltet wird, wie Sie es sich wünschen – sicher, fair und steuerlich optimiert.
Löst sich eine Ehegemeinschaft auf, muss das während der Ehe erworbene gemeinsame Vermögen im Rahmen des Zugewinnausgleichs aufgeteilt werden. Befindet sich eine Immobilie im gemeinsamen Eigentum, stellt sich häufig die Frage nach deren aktuellem Marktwert. Da Immobilienpreise im Laufe der Zeit erheblichen Schwankungen unterliegen können – abhängig von Lage, Bauzustand, Nachfrage und rechtlichen Gegebenheiten – sind Schätzungen ohne fundierte Bewertung oft ungenau und führen nicht selten zu Konflikten.
Ein von uns erstelltes Kurzgutachten oder ein umfassendes Verkehrswertgutachten durch einen unabhängigen, zertifizierten Immobiliengutachter bietet hier die notwendige Transparenz und Rechtssicherheit.
Die Vorteile eines Gutachtens bei Scheidung und Zugewinnausgleich:
Objektive Wertermittlung der Immobilie als Basis für faire Verhandlungen
Rechtssichere Grundlage für den Zugewinnausgleich und gerichtliche Verfahren
Vermeidung von Streitigkeiten, da ein neutraler Immobiliengutachter den Wert festlegt
Klarheit für alle Beteiligten, ob eine Immobilie verkauft, übertragen oder durch Ausgleichszahlungen geregelt werden soll
So trägt das Gutachten entscheidend dazu bei, eine faire und einvernehmliche Vermögensaufteilung sicherzustellen und langwierige Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen und haben sich schon gefragt: „Wie viel ist mein Haus tatsächlich wert?“ In diesem Fall liefert Ihnen ein unabhängiges Wertgutachten die notwendige Klarheit. Es stellt sicher, dass Sie den marktgerechten Preis kennen und Ihre Immobilie weder unter Wert veräußern noch mit einer unrealistischen Preisvorstellung auf den Markt gehen. So haben Sie eine fundierte Grundlage für Verhandlungen mit Kaufinteressenten und Maklern.
Auch wenn Sie eine Immobilie kaufen möchten, ist eine professionelle Immobilienbewertung durch einen unabhängigen Gutachter von großem Vorteil. Sie erhalten eine objektive Einschätzung darüber, ob der angebotene Kaufpreis angemessen ist, und können so fundiert entscheiden, ob sich die Investition lohnt. Zudem lassen sich mögliche Risiken oder versteckte Mängel, die den Wert mindern könnten, frühzeitig erkennen.
Ein von uns erstelltes Kurzgutachten oder Verkehrswertgutachten gibt Ihnen in beiden Situationen die Sicherheit, den tatsächlichen Wert der Immobilie zu kennen – ob beim Verkauf, beim Kauf oder zur Absicherung Ihrer Investition.
Das betriebsinterne Immobilienvermögen wird in Unternehmen heute nicht mehr ausschließlich als „statische“ Bilanzposition betrachtet, sondern zunehmend als strategischer Bestandteil der Unternehmensausrichtung betrachtet. Immobilienwerte beeinflussen maßgeblich die Bilanzstruktur, die Eigenkapitalquote und damit auch die Wahrnehmung durch Banken, Investoren und Geschäftspartner.
Ganz gleich, ob es sich um die Zugangs- oder Folgebewertung von Betriebs- oder Geschäftsimmobilien handelt – Immobilien sind sowohl im Anlagevermögen als auch im Umlaufvermögen von zentraler Bedeutung. Eine präzise und nachvollziehbare Wertermittlung ist nicht nur für die ordnungsgemäße Bilanzierung erforderlich, sondern spielt auch für die Steuerplanung sowie für die Attraktivität gegenüber potenziellen Investoren und Anteilseignern eine entscheidende Rolle.
Ein Kurzgutachten oder ein ausführliches Verkehrswertgutachten durch einen zertifizierten Immobiliengutachter liefert die notwendige objektive Bewertungsgrundlage. Dadurch schaffen Sie die Voraussetzung für:
eine korrekte Abbildung Ihrer Immobilienwerte in der Unternehmensbilanz,
die transparente Kommunikation gegenüber Banken, Investoren und Gesellschaftern,
eine rechtssichere Grundlage für die steuerliche Behandlung von Immobilien,
sowie die langfristige planbare Abschreibung Ihres Immobilienvermögens.
So wird die Immobilienbewertung zu einem wichtigen Instrument der Unternehmensführung, das nicht nur rechtliche und steuerliche Anforderungen erfüllt, sondern auch die strategische Positionierung Ihres Unternehmens stärkt.
Immer dann, wenn Sie eine Immobilie kaufen oder finanzieren möchten, erwarten Banken, Versicherungen oder Finanzvermittler zur Absicherung der Kredite werthaltige Sicherheiten. Wird eine Immobilie als Sicherheit für ein Darlehen herangezogen, ist die entscheidende Frage, welcher Wert langfristig und nachhaltig mit dieser Immobilie erzielt werden kann.
Gerade für Banken ist dies von großer Bedeutung: Sollte der Kreditnehmer das Darlehen nicht zurückzahlen können, dient die Immobilie als Sicherheit für die Rückführung der offenen Forderung. Deshalb legen Kreditinstitute besonderen Wert auf eine vorsichtige und objektive Bewertung, die nicht allein den aktuellen Marktwert, sondern vor allem die dauerhafte Werthaltigkeit berücksichtigt.
Ein von uns erstelltes professionelles Beleihungswertgutachten durch einen unabhängigen, zertifizierten Immobiliengutachter liefert Ihrer finanzierenden Bank genau diese Grundlage. Dabei wird der sogenannte Beleihungswert ermittelt – also jener Wert, den die Immobilie bei einer langfristigen, nachhaltigen Betrachtung auch unter konservativen Annahmen mindestens erzielen kann. Dieser Wert liegt in der Regel unter dem aktuellen Verkehrswert und ist für Banken die zentrale Größe bei der Kreditvergabe und Beleihungsprüfung.
Mit einem Beleihungswertgutachten erhalten Sie:
eine rechtssichere Grundlage für die Kreditentscheidung Ihrer Bank,
eine objektive Einschätzung des nachhaltigen Immobilienwertes,
und eine solide Basis, um Ihre Finanzierungsgespräche erfolgreich zu führen.
So schaffen Sie sowohl für sich selbst als auch für Ihre Bank maximale Sicherheit bei der Immobilienfinanzierung.
Wenn ein Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann und ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, kommt es häufig zur Zwangsversteigerung der betroffenen Immobilie. Damit das zuständige Amtsgericht den Ablauf der Versteigerung rechtssicher vorbereiten kann, ist die Festlegung des Verkehrswerts der Immobilie zwingend erforderlich.
Zur Ermittlung dieses Verkehrswerts ordnet das Gericht die Erstellung eines unabhängigen Verkehrswertgutachtens an. Dieses Gutachten bildet die Grundlage für die Festsetzung des sogenannten Verkehrswertes im Zwangsversteigerungsverfahren. Es bestimmt nicht nur den Startpreis der Versteigerung, sondern ist auch ein maßgeblicher Faktor für die Einschätzung von Bietinteressenten und Gläubigern.
Unsere zertifizierten Immobiliengutachter – unter anderem nach DIN EN ISO/IEC 17024 – erstellen für das betroffene Objekt ein gerichtsfestes Verkehrswertgutachten. Dabei werden alle objektspezifischen Merkmale, wie z. B. Bauzustand, Ausstattung, Lage, Rechte und Belastungen, sowie aktuelle Marktdaten berücksichtigt. Das Ergebnis ist ein objektiver und fairer Immobilienwert, der sowohl den rechtlichen Anforderungen entspricht als auch von Gerichten, Gläubigern und potenziellen Käufern akzeptiert wird.
Ein solches Gutachten sorgt für Transparenz und Nachvollziehbarkeit im gesamten Zwangsversteigerungsverfahren und trägt dazu bei, dass der Prozess für alle Beteiligten auf einer verlässlichen Grundlage abläuft.
Ihnen liegt bereits ein Kurzgutachten oder ein ausführliches Verkehrswertgutachten vor, doch Sie haben Zweifel an der Richtigkeit der enthaltenen Daten, Methoden oder Bewertungen? In diesem Fall ist es sinnvoll, das vorhandene Gutachten durch einen unabhängigen, zertifizierten Immobiliengutachter prüfen zu lassen.
Im Rahmen der sogenannten Plausibilisierung eines Gutachtens kontrollieren wir, ob die im Gutachten getroffenen Annahmen, Berechnungen und Bewertungen nachvollziehbar, methodisch korrekt und sachlich richtig sind. Dabei werden unter anderem geprüft:
die zugrunde gelegten Objektdaten (z. B. Flächenangaben, Baujahr, Modernisierungen),
die verwendeten Marktdaten (Bodenrichtwerte, Vergleichsfälle, Mieten),
die angewandten Bewertungsverfahren (Ertragswert-, Sachwert- oder Vergleichswertverfahren),
sowie die Schlussfolgerungen und Wertansätze des ursprünglichen Gutachters.
Das Ergebnis unserer Prüfung dokumentieren wir in einer fachlichen Stellungnahme, die aufzeigt, ob das vorliegende Gutachten sachgerecht erstellt wurde oder ob es Widersprüche, Fehler oder Unstimmigkeiten enthält.
Eine Plausibilisierung bietet Ihnen damit die Sicherheit, ein Immobiliengutachten richtig einordnen zu können – sei es zur Absicherung bei Kauf- oder Verkaufsentscheidungen, im steuerlichen Kontext, bei Erbauseinandersetzungen oder in gerichtlichen Verfahren.
Wie läuft eine Immobilienbewertung ab?
SCHRITT 1
Telefonisches Erstgespräch & Angebot
Im ersten Schritt klären wir mit Ihnen zusammen alle Hintergründe Ihres Bewertungsanlasses ab und beraten Sie welches Gutachten für Ihr persönliches Anliegen am Besten geeignet ist. Wir erteilen Ihnen Auskunft über die anfallenden Kosten einer Immobilienbewertung und zeigen Ihnen den exakten Ablauf des Bewertungsprozesses auf, damit für Sie keine Fragen mehr offen bleiben. Im Anschluss an das Erstgespräch erhalten Sie von uns ein unverbindliches Angebot sowie eine Checkliste, damit Sie sehen, welche Unterlagen wir für Ihren Bewertungsauftrag benötigen.
SCHRITT 2
Objektbesichtigung vor Ort
Zeitnah vereinbaren wir mit Ihnen einen Ortstermin zur Besichtigung Ihrer Immobilie. Neben der Besichtigung der Immobilie wird der Immobiliengutachter auch die bewertungsrelevanten Unterlagen in Augenschein nehmen. Unsere Immobiliengutachter fertigen Fotos der Unterlagen an. So müssen Sie keine Originaldokumente aus der Hand geben. Fehlende Unterlagen können wir mit einer Eigentümervollmacht bereits vor dem Ortstermin beantragen. So verlieren wir keine Zeit bei der Dokumentenbeschaffung.
SCHRITT 3
Ihr Wertgutachten
Im Anschluss an den Ortstermin wird das Wertgutachten erstellt. Je nach Auftragsumfang werden für die Gutachtenerstellung drei bis vier Wochen benötigt. Das Immobiliengutachten erhalten Sie per Post und digital per E-Mail. Sofern Sie im Anschluss an die Gutachtenerstellung Fragen haben, nehmen wir uns gerne Zeit für Sie. Setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung und wir beantworten Ihnen Ihre Fragen gerne.
SCHRITT 1
Telefonisches Erstgespräch & Angebot
Im ersten Schritt klären wir mit Ihnen zusammen alle Hintergründe Ihres Bewertungsanlasses ab und beraten Sie welches Gutachten für Ihr persönliches Anliegen am Besten geeignet ist. Wir erteilen Ihnen Auskunft über die anfallenden Kosten einer Immobilienbewertung und zeigen Ihnen den exakten Ablauf des Bewertungsprozesses auf, damit für Sie keine Fragen mehr offen bleiben. Im Anschluss an das Erstgespräch erhalten Sie von uns ein unverbindliches Angebot sowie eine Checkliste, damit Sie sehen, welche Unterlagen wir für Ihren Bewertungsauftrag benötigen.
SCHRITT 2
Objektbesichtigung vor Ort
Zeitnah vereinbaren wir mit Ihnen einen Ortstermin zur Besichtigung Ihrer Immobilie. Neben der Besichtigung der Immobilie wird der Immobiliengutachter auch die bewertungsrelevanten Unterlagen in Augenschein nehmen. Unsere Immobiliengutachter fertigen Fotos der Unterlagen an. So müssen Sie keine Originaldokumente aus der Hand geben. Fehlende Unterlagen können wir mit einer Eigentümervollmacht bereits vor dem Ortstermin beantragen. So verlieren wir keine Zeit bei der Dokumentenbeschaffung.
SCHRITT 3
Ihr Wertgutachten
Im Anschluss an den Ortstermin wird das Wertgutachten erstellt. Je nach Auftragsumfang werden für die Gutachtenerstellung drei bis vier Wochen benötigt. Das Immobiliengutachten erhalten Sie per Post und digital per E-Mail. Sofern Sie im Anschluss an die Gutachtenerstellung Fragen haben, nehmen wir uns gerne Zeit für Sie. Setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung und wir beantworten Ihnen Ihre Fragen gerne.
Ihre Zufriedenheit liegt uns am Herzen
Sie möchten Ihre Immobilie in Rastatt bewerten lassen?
Wir zeichnen uns durch einen hohen Dienstleistungsgedanken aus und begegnen unseren Kunden auf Augenhöhe. Dabei ist es unser Anspruch, unseren Kunden vom Erstgespräch bis zum Abschluss des Gutachtens eine optimale telefonische und persönliche Beratung zu bieten und die Wertermittlung so verständlich wie möglich zu machen. Wir bilden unsere Immobiliengutachter stetig weiter, um Sie als vertrauenswürdiger Partner bestmöglich beraten und unterstützen zu können. Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit bei der Wahrnehmung unserer Termine steht dabei an erster Stelle. Die Ausarbeitung unserer Immobiliengutachten erfolgt mit hoher Genauigkeit und Präzision. Das Ergebnis ist ein Gutachten höchster Qualität in kurzer Zeit. Das ist unser Versprechen!
Lassen Sie sich gerne unverbindlich von uns in einem kostenlosen Erstgespräch beraten.
Ihre Zufriedenheit
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Wichtige Fragen zur Immobilienbewertung
in Rastatt
Welche Faktoren können einen Einfluss auf den Verkehrswert meiner Immobilie haben?
Der Verkehrswert einer Immobilie, also der Marktwert, kann durch verschiedene Faktoren beeinflusst werden. Diese können sowohl objektiver als auch subjektiver Natur sein. Hier sind die wichtigsten Faktoren, die den Verkehrswert beeinflussen können:
- Lage der Immobilie: Die geographische Lage der Immobilie, etwa die Stadt oder die Region in der sich die Immobilie befindet hat großen Einfluss auf den Verkehrswert. Beliebte Städte oder Regionen mit guter Infrastruktur, Wirtschaftskraft und einer niedrigen Arbeitslosenquote sind oft beliebter und damit teurer. Zudem spielt die unmittelbare Umgebung der Immobilie ebenfalls eine Rolle. Faktoren wie Nähe zu öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Einkaufsmöglichkeiten oder Grünflächen können den Wert der Immobilie beeinflussen.
- Größe und Zuschnitt der Immobilie: Größere Immobilien sind in der Regel mehr wert, allerdings spielt auch der Zuschnitt eine Rolle. Gut geschnittene Räume erhöhen den Wert. Neben der Gesamtfläche sind auch die Anzahl der Zimmer relevant.
- Baujahr und Zustand der Immobilie: Ältere Immobilien können je nach Zustand und Sanierungsbedarf im Preis variieren. Ein neu gebautes oder modernisiertes Haus hat einen höheren Wert als eines, das stark renovierungsbedürftig ist. Damit ist eine gut gepflegte Immobilie, die regelmäßig modernisiert wurde, in der Regel mehr wert als eine Immobilie die vernachlässigt wurde. Auch eine hohe Energieeffizienz wird sich positiv auf den Wert aus.
- Ausstattung und Qualität: Hochwertige Baumaterialien, wie edle Fußböden, moderne Küchen, Bäder oder eine gute technische Ausstattung steigern den Wert. Zudem wird eine Immobilie mit einer guten Energiebilanz oft als wertvoller eingeschätzt, da die Betriebskosten geringer sind.
- Marktentwicklung und Nachfrage: Der Immobilienmarkt und dessen Entwicklung beeinflusst den Verkehrswert einer Immobilie stark. In einem Markt mit einer hohen Nachfrage steigen die Preise, während sie in einem Käufermarkt tendenziell sinken. Ebenfalls spielt das allgemeine Zinsniveau eine bedeutende Rolle. Niedrige Zinsen fördern die Nachfrage nach Immobilien, was zu steigenden Preisen führen kann.
- Rechtliche und behördliche Aspekte: Ob es Einschränkungen durch Bebauungspläne oder Denkmalschutz gibt, kann den Wert eine Immobilie zudem erheblich beeinflussen. Wenn Erweiterungen nicht möglich sind, kann dies den Wert mindern. Zudem können rechtliche Eigentumsverhältnisse, wie etwa bestehende Belastungen (Wegerechte, Wohnrechte, Nießbrauch) den Wert mindern.
- Wirtschaftliche Faktoren: Eine starke wirtschaftliche Entwicklung in der Region, z.B. durch Ansiedlung von Unternehmen, erhöhen die Attraktivität und damit den Wert von Immobilien.
Kann eine Immobilie auch rückwirkend bewertet werden?
Ja, eine Immobilien kann sowohl in einem Verkehrswertgutachten als auch in einem Kurzgutachten rückwirkend bewertet werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Wert zu einem früheren Zeitpunkt ermittelt werden muss, etwa für Erbangelegenheiten (zum Todeszeitpunkt des Erblassers), Scheidungen (zum Zeitpunkt der Trennung oder Eheschließung) oder steuerliche Zwecke. Um rückwirkend einen Verkehrswert ermitteln zu können, muss sich der Immobiliengutachter auf die Marktsituation und die Bewertungsmethoden beziehen, die zum Bewertungsstichtag gültig gewesen wären. Die Immobilienwertermittlungsverordnung gibt dabei die grundlegenden Bewertungsverfahren vor. Der Gutachter greift dann auf historische Marktdaten zurück, um eine realistische Einschätzung des Verkehrswertes zum gewünschten Zeitpunkt vornehmen zu können. Dies umfasst unter anderem die damals üblichen Marktpreise und Vergleichswerte, die wirtschaftliche Lage und die Marktentwicklung in der Region, das Zinsniveau und die Inflation zum Bewertungszeitpunkt sowie den Zustand und etwaige Modernisierungen oder Umbauten der Immobilie im Zeitraum der Bewertung.
Werden auch Schäden an meiner Immobilie begutachtet?
Im Rahmen einer Wertermittlung werden von uns natürlich auch Schäden und Mängel bei der Ortsbesichtigung aufgenommen und in der Wertermittlung berücksichtigt. Allerdings erstellen wir in diesem Zusammenhang keine Schadensgutachten. Hierzu benötigen Sie einen Gutachten für Bauschäden und Baumängel.
Wird mein Immobiliengutachten auch vom Finanzamt anerkannt?
Ja, dabei ist die Grundvoraussetzung, dass Ihr Gutachten beim Finanzamt anerkannt wird, dass es sich bei dem erstellten Gutachten um ein Verkehrswertgutachten handelt, das von einem nach DIN ISO/IEC 17024 zertifizierten Gutachter erstellt worden ist. Dies schreibt der § 198 des Bewertungsgesetzes vor.
Wie läuft die Aufnahme meiner Immobilie ab?
Ihr Gutachten basiert sowohl auf Basis diverser Objektunterlagen als auch auf Basis einer detaillierten Vor-Ort-Besichtigung. Die Terminvereinbarung erfolgt unmittelbar nach Auftragserteilung Ihrerseits. Den Besichtigungstermin erhalten Sie dann innerhalb von 2-Wochen. Dabei dauert der Ortstermin in der Regel ca. 1 – 1,5 Stunden. Bei der Ortsbesichtigung werden zudem sämtliche von Ihnen bereitgestellte Unterlagen der Immobilie eingesehen.
Sind die Immobiliengutachter der Törteli Immobilienbewertung öffentlich bestellt und vereidigt?
Unsere Immobiliengutachter sind nach der allgemein anerkannten DIN EN ISO/IEC 17024 von einer akkreditierten Stelle zertifiziert. Diese Zertifizierung ist der öffentlichen Bestellung und Vereidigung durch die IHK gleichgestellt. Diese Zertifizierung stellt daher sicher, dass unsere Gutachten bundesweit von Behörden, Ämtern, und Gerichten anerkannt werden.
Warum sollte ich ein unabhängiges Immobiliengutachten beauftragen und nicht nur eine Maklerbewertung nutzen?
Eine Maklerbewertung dient in erster Linie der Vermarktung und hat häufig keine rechtliche Relevanz. Ein unabhängiges Immobiliengutachten durch einen zertifizierten Sachverständigen (z. B. nach DIN EN ISO/IEC 17024) ist dagegen objektiv, neutral und nachvollziehbar erstellt. Es erfüllt die gesetzlichen Anforderungen und wird von Finanzämtern, Gerichten und Banken anerkannt. Damit bietet es Ihnen eine verlässliche Grundlage – sei es beim Kauf, Verkauf, bei Erbschaften oder in rechtlichen Auseinandersetzungen.
Kann ein Immobiliengutachten auch in einem Gerichtsverfahren verwendet werden?
Ja. Ein professionelles Verkehrswertgutachten entspricht den formalen und fachlichen Standards, die für die gerichtliche Verwertbarkeit erforderlich sind. Gerade bei Erbstreitigkeiten, Scheidungen oder Zwangsversteigerungen werden Gutachten als Beweismittel herangezogen. Unsere Gutachten sind so erstellt, dass sie auch vor Gericht rechtssicher verwertet werden können und die Interessen unserer Auftraggeber fachlich fundiert unterstützen.
Welche Faktoren beeinflussen den Verkehrswert meiner Immobilie?
Der Verkehrswert wird durch viele Merkmale bestimmt: Lage, Grundstücksgröße, Baujahr, Ausstattung, Modernisierungen, baulicher Zustand sowie Rechte und Belastungen (z. B. Wohnrechte, Nießbrauch). Auch die aktuelle Marktsituation und Vergleichswerte aus der Region spielen eine entscheidende Rolle.
Werden bei der Bewertung auch Schäden an der Immobilie berücksichtigt?
Ja. Bauschäden, Sanierungsstau oder Modernisierungsbedarf mindern den Wert der Immobilie und werden in die Bewertung einbezogen.
Worin unterscheidet sich ein Kurzgutachten von einem Verkehrswertgutachten?
Ein Kurzgutachten ist kompakter und dient zur schnellen Orientierung (z. B. beim Verkauf). Ein Verkehrswertgutachten ist ausführlicher, rechtssicher und wird von Gerichten, Banken und Finanzämtern anerkannt.
Was bedeutet Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024?
Diese internationale Norm bescheinigt, dass unsere Gutachter unabhängig geprüft, qualifiziert und regelmäßig überwacht werden. Gutachten nach diesem Standard genießen bei Finanzämtern, Banken und Gerichten ein hohes Maß an Anerkennung.
Der Immobilienmarkt in Rastatt
Rastatt als barocke Residenzstadt profitiert wirtschaftlich vom Mercedes-Benz-Werk, das tausende Arbeitsplätze bietet. Das Rastatter Schloss und die Nähe zu Karlsruhe und Baden-Baden machen Rastatt attraktiv. Beliebte Lagen sind Niederbühl und Rauental. Die Murgtal-Region bietet Naherholung im Schwarzwald. Eine professionelle Immobilienbewertung in Rastatt schafft Klarheit bei Erbschaft, Scheidung und steuerlicher Bewertung. Unsere zertifizierten Sachverständigen kennen den Rastatter Markt und bewerten Ihre Immobilie rechtssicher.
