Immobilienbewertung bei Scheidung und Zugewinnausgleich: neutral und gerichtsfest
Eine Scheidung ist emotional belastend, umso wichtiger ist es, bei der Aufteilung des gemeinsamen Vermögens objektive und klare Werte zu haben. Besonders bei Immobilien entscheidet ein professionelles Wertgutachten über Fairness, Gerechtigkeit und oft auch über den weiteren Verlauf des Verfahrens.
Wir erstellen in ganz Nordrhein-Westfalen sowohl unabhängige Kurzgutachten als auch gerichtsfeste Verkehrswertgutachten, die von Gerichten und Anwälten gleichermaßen anerkannt werden. Unsere zertifizierten Sachverständigen ermitteln den Verkehrswert Ihrer Immobilie nach den geltenden Bewertungsrichtlinien des BauGB und der ImmoWertV. Dabei arbeiten wir neutral und diskret, damit Sie in dieser sensiblen Lebensphase auf eine sachliche Grundlage für Ihre Entscheidungen vertrauen können.
1.000+ Bewertungen
pro Jahr
Stichtagsgenaue
Bewertung
Neutrale
Werteinschätzung
Persönliche
Ansprechpartner
Gehört eine Immobilie zum gemeinsamen Vermögen, hängt fast jede Entscheidung an ihrem Wert: die Höhe des Zugewinnausgleichs, die Auszahlung, wenn eine Seite übernimmt, und der Preis bei einem Verkauf. Solange dieser Wert geschätzt statt ermittelt wird, verhandelt jede Seite gegen die Einschätzung der anderen.
Beim Zugewinnausgleich kommt es zudem nicht auf den heutigen Wert an, sondern auf zwei Stichtage: den Tag der Eheschließung und den Tag der Zustellung des Scheidungsantrags. Ausgeglichen wird nur der Wertzuwachs dazwischen. Ein Verkehrswertgutachten ermittelt beide Werte rückwirkend zum jeweiligen Stichtag.
Wir bewerten neutral, unabhängig und diskret, im Auftrag beider Seiten oder einer einzelnen, und liefern eine nachvollziehbare Zahl, die vor Gericht wie am Verhandlungstisch Bestand hat. Gern beraten wir Sie dazu in einem kostenlosen Erstgespräch.
Häufige Fragen zur Immobilienbewertung bei Scheidung
Wann brauche ich bei einer Scheidung ein Gutachten?
Ein Gutachten brauchen Sie immer dann, wenn der Immobilienwert zur Grundlage einer Entscheidung wird, die sich nicht rückgängig machen lässt: beim Zugewinnausgleich, bei der Auszahlung einer Seite, bei einer Bankfinanzierung oder im gerichtlichen Verfahren.
Für eine erste Orientierung reicht oft weniger. Sobald aber die Gegenseite, ein Anwalt, eine Bank oder ein Gericht der Zahl zustimmen oder sie prüfen muss, zahlt sich ein dokumentiertes Gutachten aus.
Beide Seiten auf einer Grundlage
Online-Schätzwerte und Makler-Spannen sind für eine Vermögensaufteilung zu ungenau. Ein neutrales Gutachten nimmt die Zahl aus der Diskussion und macht sie zur gemeinsamen Basis.
Stichtagsgenau statt heute
Beim Zugewinnausgleich zählen die Werte zu zwei festen Stichtagen. Nur eine rückwirkende Bewertung bildet sie korrekt ab.
Gerichtsfest dokumentiert
Gerichte und Anwälte stützen sich auf normgerechte Verkehrswertgutachten mit begründeter Verfahrenswahl und prüfbarem Rechenweg.
Grundlage für die Finanzierung
Wer die Immobilie übernimmt und die andere Seite auszahlt, braucht für das Bankgespräch eine dokumentierte Wertermittlung.
Ein Wertgutachten ist in der Scheidung die Schlüsselgrundlage für Fairness, Rechtssicherheit und kluge finanzielle Entscheidungen. Es schützt beide Seiten vor Fehlurteilen, reduziert Konflikte und macht Ergebnisse belastbar.
Wie wird die Immobilie beim Zugewinnausgleich bewertet?
Maßgeblich ist der Verkehrswert nach § 194 BauGB, also der Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbar wäre. Nicht der Kaufpreis von damals, nicht der Wunschpreis einer Seite und auch nicht der Betrag, den eine Bank als Beleihungswert ansetzt.
Ermittelt wird er nach einem der drei normierten Verfahren, und welches zum Einsatz kommt, hängt von der Art der Immobilie ab. Bei einem selbst genutzten Einfamilienhaus ist das in der Regel das Vergleichswertverfahren, bei einem vermieteten Mehrfamilienhaus das Ertragswertverfahren.
Entscheidend ist, dass beide Stichtagswerte nach derselben Methodik ermittelt werden. Nur dann bildet die Differenz tatsächlich den Wertzuwachs ab und nicht einen Methodenwechsel.
Wer ermittelt den Wert bei einer Scheidung?
Einigen sich beide Seiten, können sie gemeinsam einen Sachverständigen beauftragen. Das ist der schnellste und günstigste Weg, und ein gemeinsam beauftragtes Gutachten wird anschließend von beiden schwerer in Frage gestellt.
Kommt keine Einigung zustande, kann jede Seite ein eigenes Gutachten einholen. Im gerichtlichen Verfahren bestellt das Familiengericht dagegen selbst einen Sachverständigen. Ein von Ihnen beauftragtes Gutachten ist dann ein Parteigutachten, es bleibt aber wirkungsvoll, weil sich Gericht und gerichtlicher Sachverständiger mit den darin dargelegten Wertansätzen auseinandersetzen müssen.
Ein Makler kann den Wert nicht rechtssicher ermitteln. Seine Einschätzung dient der Vermarktung, enthält keine begründete Verfahrenswahl und keinen prüfbaren Rechenweg.
Welcher Stichtag gilt bei einer Scheidung?
Für den Zugewinnausgleich gelten zwei Stichtage: der Tag der Eheschließung für das Anfangsvermögen nach § 1374 BGB und der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags für das Endvermögen nach § 1384 BGB. Ausgeglichen wird nur der Wertzuwachs dazwischen.
Wichtig ist die Abgrenzung zum Trennungszeitpunkt. Für die Berechnung des Zugewinns zählt die Zustellung des Antrags, nicht der Tag des Auszugs. Der Trennungszeitpunkt spielt an anderer Stelle eine Rolle, etwa bei der Nutzungsentschädigung.
Warum die stichtagsgenaue Bewertung entscheidet:
Ausgeglichen wird nur der Wertzuwachs während der Ehe, hier 200.000 €. Wird der Wert zu einem der beiden Stichtage falsch angesetzt, verschiebt sich der gesamte Ausgleich, zum Nachteil einer Seite. Ein Verkehrswertgutachten ermittelt beide Werte rückwirkend zum jeweiligen Stichtag und ist vor Gericht wie am Verhandlungstisch belastbar.
Kann rückwirkend bewertet werden?
Ja, und im Scheidungsfall ist das der Regelfall. Liegt die Eheschließung zwanzig Jahre zurück, wird der Wert zu diesem Stichtag anhand der damaligen Marktdaten ermittelt: Bodenrichtwerte, Vergleichsdaten und Zinsniveau von damals, dazu der damalige Zustand der Immobilie.
Modernisierungen, die erst später erfolgt sind, dürfen den Anfangswert nicht erhöhen. Ebenso wenig darf ein zwischenzeitlich entstandener Schaden den Endwert verzerren, ohne dass er sachgerecht zugeordnet wird. Genau diese saubere Trennung macht die rückwirkende Bewertung anspruchsvoll und ist der Grund, warum Faustformeln hier regelmäßig zu falschen Ergebnissen führen
Wie hoch ist die Auszahlung, wenn einer die Immobilie übernimmt?
Wer die Immobilie übernimmt, zahlt der anderen Seite in der Regel den hälftigen Verkehrswert abzüglich der hälftigen Restschuld aus, sofern beide zu gleichen Teilen im Grundbuch stehen. Maßgeblich ist dabei der aktuelle Verkehrswert, nicht der Kaufpreis von damals und nicht der Stichtagswert aus dem Zugewinnausgleich.
Beispielrechnung Auszahlung:
Zwei Punkte werden dabei häufig übersehen. Erstens ist die Restschuld kein Automatismus: Wer im Darlehen bleibt, haftet weiter, und die Bank muss der Entlassung des ausscheidenden Partners zustimmen. Zweitens kann die übernehmende Seite die Auszahlung nur leisten, wenn die Finanzierung steht, und dafür verlangt die Bank eine dokumentierte Wertermittlung.
Zur rechtlichen Ausgestaltung, also zur Übertragung des Miteigentumsanteils und zur Schuldhaftentlassung, beraten Notar und Fachanwalt für Familienrecht. Wir liefern den Wert, auf dem die Rechnung aufbaut.
Wie wird die Nutzungsentschädigung für ein Haus berechnet?
Grundlage ist die ortsübliche Miete für die Immobilie. Zieht eine Seite aus und die andere bleibt im gemeinsamen Haus wohnen, kann die ausgezogene Seite eine Nutzungsentschädigung für die Nutzung ihres Miteigentumsanteils verlangen. Bemessen wird sie regelmäßig am hälftigen Mietwert, häufig gemindert um die vom Verbleibenden getragenen Lasten wie Zins und Tilgung.
Der Mietwert lässt sich nicht aus einem Mietspiegel ablesen, wenn es um ein konkretes Objekt geht. Ein Sachverständiger ermittelt ihn objektbezogen, also unter Berücksichtigung von Lage, Größe, Ausstattung, Zustand und Baujahr. Genau darüber entsteht in der Praxis der meiste Streit.
So setzt sich die Nutzungsentschädigung zusammen:
Ortsüblicher Mietwert
Was die Immobilie am Markt an Miete erzielen würde, objektbezogen ermittelt nach Lage, Größe, Ausstattung und Zustand.
Anteil der ausgezogenen Seite
In der Regel der hälftige Mietwert, sofern beide zu gleichen Teilen Miteigentümer sind.
Abzüge für getragene Lasten
Zins und Tilgung sowie weitere Lasten, die der Verbleibende allein trägt, werden häufig gegengerechnet.
Ob und ab wann eine Nutzungsentschädigung verlangt werden kann und wie die Abzüge im Einzelnen anzusetzen sind, beurteilt ein Fachanwalt für Familienrecht. Wir ermitteln den Mietwert, der die Grundlage dieser Rechnung bildet, und dokumentieren ihn nachvollziehbar.
Kurzgutachten oder Verkehrswertgutachten: Was brauche ich?
Ob ein Kurzgutachten genügt oder ein vollwertiges Verkehrswertgutachten notwendig ist, hängt bei einer Scheidung vor allem davon ab, ob Sie sich einig sind. Solange beide Seiten gemeinsam nach einer fairen Lösung suchen, reicht eine kompakte Werteinschätzung als Grundlage. Sobald der Wert einer Prüfung standhalten muss, vor Gericht, gegenüber der Gegenseite oder bei der Bank, brauchen Sie ein Gutachten nach gesetzlichen Standards.
Typische Einsatzfälle im Überblick:
Kurzgutachten
- Erste Orientierung vor den Gesprächen
- Einvernehmliche Einigung ohne gerichtliches Verfahren
- Vorabklärung, ob eine Übernahme finanziell tragbar ist
- Vorbesprechung mit dem Anwalt
- Vermögensübersicht für die Trennungsvereinbarung
Verkehrswertgutachten
- Berechnung des Zugewinnausgleichs mit beiden Stichtagswerten
- Anwaltliche oder gerichtliche Auseinandersetzungen
- Auszahlung eines Ehepartners und Finanzierung durch die Bank
- Rückwirkende Bewertung auf den Tag der Eheschließung
- Wohnrecht, Nießbrauch oder Belastungen im Grundbuch
Hinweis: Für den Zugewinnausgleich zählen die Werte zu zwei festen Stichtagen, dem Tag der Eheschließung und dem Tag der Zustellung des Scheidungsantrags. Beide lassen sich nur in einem Verkehrswertgutachten nachvollziehbar herleiten.
Während ein Kurzgutachten also vor allem zur internen Orientierung dient, ist ein Verkehrswertgutachten immer dann nötig, wenn es um Rechtssicherheit, steuerliche Anerkennung oder verbindliche Entscheidungen geht.
Was ist ein Verkehrswertgutachten?
Ein Verkehrswertgutachten ermittelt den Marktwert Ihrer Immobilie zu einem festen Stichtag, nach § 194 BauGB und ImmoWertV. Es beruht auf einer Besichtigung vor Ort, begründet die Wahl des Bewertungsverfahrens und dokumentiert den Rechenweg vollständig. Auf 40 bis 60 Seiten entsteht so ein Nachweis, den Gerichte, Banken und Behörden anerkennen.
Bei einer Scheidung brauchen Sie ihn überall dort, wo der Wert einer Prüfung standhalten muss: im gerichtlichen Verfahren, gegenüber der Gegenseite und ihrem Anwalt, bei einer Bankfinanzierung und für die rückwirkende Bewertung zum Stichtag.
Was ist ein Kurzgutachten?
Ein Kurzgutachten bewertet nach denselben normierten Verfahren, verzichtet aber auf die vollständige Herleitung. Es umfasst 20 bis 30 Seiten statt 40 bis 60 und ist entsprechend günstiger und schneller.
Der Unterschied liegt nicht in der fachlichen Sorgfalt, sondern im Zweck: Ein Kurzgutachten ist nicht rechtssicher und wird von Behörden und Gerichten nicht anerkannt. Für die interne Orientierung vor einer geplanten Übertragung, für die Vorbesprechung mit Steuerberater oder Notar und für die Vermögensplanung ist es die passende und wirtschaftlichere Wahl.
Treffen Sie Ihre Entscheidungen
auf einer objektiven Grundlage.
Fordern Sie jetzt Ihr kostenloses Erstgespräch an. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden und beraten Sie gerne.
Was kostet ein Gutachten bei einer Scheidung?
Der exakte Preis richtet sich nach Art, Größe und Lage der Immobilie. Wir vereinbaren mit Ihnen vorab einen verbindlichen Festpreis und sollte der Aufwand höher ausfallen als erwartet, bleibt der vereinbarte Preis für Sie unverändert. Gerne können wir Ihnen bereits beim telefonischen Erstgespräch eine konkrete Preiseinschätzung geben.
- Die Anfahrt zum Ortstermin
- Die Durchführung der Objektbesichtigung
- Der gesamte Zeitaufwand für Recherchearbeiten und die Gutachtenerstellung
- Die Beschaffung relevanter Unterlagen
- Die Druck- und Versandkosten des Gutachtens
Kostenlose Betreuung auch nach der Gutachtenerstellung
Sollte eine Behörde – zum Beispiel das Finanzamt – ausnahmsweise Zweifel zum ermittelten Verkehrswert haben, lassen wir Sie damit nicht allein. Wir erläutern den Behörden die Bewertung gerne und begründen nachvollziehbar, warum der Wert fachlich korrekt und marktgerecht ist. Unsere Erfahrung zeigt: Nahezu alle unsere Gutachten werden ohne Beanstandung anerkannt.
Wer zahlt das Gutachten bei einer Scheidung?
Beauftragen beide Seiten gemeinsam, teilen sie sich die Kosten üblicherweise hälftig. Das ist der übliche Weg, wenn eine einvernehmliche Lösung angestrebt wird, und er verhindert von vornherein den Streit über die Neutralität des Gutachtens.
Beauftragt eine Seite allein, trägt sie zunächst die Kosten. Ordnet das Gericht ein Gutachten an, leistet die beweisführende Partei einen Vorschuss, über die endgültige Kostentragung entscheidet das Gericht.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Im Idealfall Grundbuchauszug, Flurkarte, Bauzeichnungen, Flächenberechnungen und Energieausweis, bei vermieteten Objekten zusätzlich die Mietverträge, bei Wohnungen Teilungserklärung und Hausgeldabrechnungen.
Bei einer Scheidung kommen zwei Dinge hinzu, die oft übersehen werden: der Kaufvertrag und Belege zu Modernisierungen. Beide brauchen wir für die rückwirkende Bewertung zum Stichtag der Eheschließung, weil sich daraus ergibt, welcher Zustand damals vorlag und welche Wertsteigerung erst später entstanden ist.
Fehlende Unterlagen sind kein Hindernis. Mit einer Eigentümervollmacht beschaffen wir die Dokumente bereits vor dem Ortstermin. Originale müssen Sie nie aus der Hand geben.
- Aktueller Flurkartenauszug
- Aktueller Grundbuchauszug
- Baubeschreibung des Gebäudes
- Flächen- und Raumberechnungen
- Bauzeichnungen, Grundrisse, Schnitte und Ansichten
- Baugenehmigungen
- Übersicht über Instandsetzungsmaßnahmen der letzten Jahre
- Übersicht der Modernisierungen der letzten Jahre
- Energieausweis
- Notarielle Beurkundung bei einem Wohnungsrecht, Nießbrauch
- Notarielle Beurkundung bei einem Leitungsrecht oder Wegerecht
- Erbbaurechtsvertrag
- Mietverträge oder aktuelle Aufstellung der Mietzahlungen
- Teilungserklärung bei Wohnungen
- Wirtschaftsplan bei Wohnungen
- Hausgeldabrechnungen bei Wohnungen
- Protokolle aus der Eigentümerversammlung bei Wohnungen
Schaffen Sie eine faire Grundlage
für die Vermögensaufteilung
Wir beraten Sie gerne zu Ihrem Gutachten für die Scheidung in unserem kostenlosen Erstgespräch.
Füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus oder melden Sie sich telefonisch bei uns.
Was bei einer Scheidung in Nordrhein-Westfalen besonders zählt
In Nordrhein-Westfalen gehören zum gemeinsamen Vermögen häufig Eigentumswohnungen oder Mehrfamilienhäuser, teils vermietet. Bei vermieteten Objekten bestimmen Bestandsmieten, Restlaufzeiten und Modernisierungsstand den Wert maßgeblich mit, Faktoren, die eine Online-Schätzung nicht erfasst.
Steht eine Auszahlung des Partners oder ein Verkauf im Raum, braucht es eine dokumentierte Wertermittlung, die auch die finanzierende Bank akzeptiert. Ein gerichtsfestes Gutachten schafft hier die neutrale, für beide Seiten akzeptable Basis.
Bodenrichtwerte, Sachwertfaktoren und Liegenschaftszinssätze stammen von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte. Der Unterschied liegt nicht in den Daten, sondern darin, dass wir sie auf Ihr konkretes Objekt anwenden statt auf einen typisierten Durchschnitt.
Wie läuft eine professionelle Immobilienbewertung ab?
SCHRITT 1
Telefonisches Erstgespräch & Angebot
Im ersten Schritt klären wir mit Ihnen zusammen alle Hintergründe Ihres Bewertungsanlasses ab und beraten Sie welches Gutachten für Ihr persönliches Anliegen am Besten geeignet ist. Wir erteilen Ihnen Auskunft über die anfallenden Kosten einer Immobilienbewertung und zeigen Ihnen den exakten Ablauf des Bewertungsprozesses auf, damit für Sie keine Fragen mehr offen bleiben. Im Anschluss an das Erstgespräch erhalten Sie von uns ein unverbindliches Angebot sowie eine Checkliste, damit Sie sehen, welche Unterlagen wir für Ihren Bewertungsauftrag benötigen.
SCHRITT 2
Objektbesichtigung vor Ort
Zeitnah vereinbaren wir mit Ihnen einen Ortstermin zur Besichtigung Ihrer Immobilie. Neben der Besichtigung der Immobilie wird der Immobiliengutachter auch die bewertungsrelevanten Unterlagen in Augenschein nehmen. Unsere Immobiliengutachter fertigen Fotos der Unterlagen an. So müssen Sie keine Originaldokumente aus der Hand geben. Fehlende Unterlagen können wir mit einer Eigentümervollmacht bereits vor dem Ortstermin beantragen. So verlieren wir keine Zeit bei der Dokumentenbeschaffung.
SCHRITT 3
Ihr Wertgutachten
Im Anschluss an den Ortstermin wird das Wertgutachten erstellt. Je nach Auftragsumfang werden für die Gutachtenerstellung drei bis vier Wochen benötigt. Das Immobiliengutachten erhalten Sie per Post und digital per E-Mail. Sofern Sie im Anschluss an die Gutachtenerstellung Fragen haben, nehmen wir uns gerne Zeit für Sie. Setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung und wir beantworten Ihnen Ihre Fragen gerne.
Ihre Vorteile bei der Törteli Immobilienbewertung
Ihre Situation ist so individuell wie Ihre Immobilie. Deshalb hören wir genau hin, verstehen Ihre Ziele und entwickeln Lösungen, die zu Ihnen passen. Dabei handeln wir stets objektiv, transparent und auf Basis klarer gesetzlicher Vorgaben – damit Sie sich auf eine fundierte und verlässliche Bewertung verlassen können.
Umfangreiche Betreuung
Bei uns haben Sie zu jedem Zeitpunkt direkten Kontakt zu unseren Immobilienexperten. Von der ersten Anfrage bis zum Abschluss des Gutachtens sind wir Ihr kompetenter Partner an Ihrer Seite. Aber auch nach Erstellung des Gutachtens begleiten wir Sie bei Rückfragen von Behörden und unterstützen Sie im Austausch mit dem Finanzamt.
Festpreisgarantie
Wir erstellen Ihre Immobilienbewertung zum Festpreis, damit haben Sie maximale Kostentransparenz. Im Erstgespräch klären wir gemeinsam mit Ihnen, welches Gutachten Sie für Ihre Anforderungen benötigen und erstellen anschließend ein transparentes Festpreisangebot. Auf diesen Preis können Sie sich verlassen.
Fachliche Expertise & Anerkennung
Wir sind nach der allgemein anerkannten DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. Durch dieses Qualitätssiegel wird gewährleistet, dass unsere Gutachten von Behörden, Ämtern und Gerichten anerkannt werden. Unsere Immobiliengutachter verfügen über ganzheitliche überregionale Marktkenntnisse und ein hohes Maß an Expertise.
Objektivität & Neutralität
Unsere Wertermittlungen werden sachlich, neutral und unabhängig durchgeführt und sind frei von wirtschaftlichen Interessen. Bei uns erhalten Sie eine realistische, marktgerechte und fachlich fundierte Wertermittlung. Diese dient Ihnen als verlässliche Entscheidungsgrundlage oder belastbares Dokument gegenüber Behörden, Ämtern und Gerichten.
Vier-Augen-Prinzip
Für maximale Qualität und Sicherheit werden unsere Gutachten grundsätzlich von einem zweiten Sachverständigen geprüft. Dieses Prinzip stellt sicher, dass jede Bewertung fachlich fundiert, und nachvollziehbar ist. So erhalten Sie ein Höchstmaß an geprüfter Expertise und Verlässlichkeit.
Kurzfristige Besichtigungstermine
Selbstverständlich besichtigen wir Ihre Immobilie persönlich vor Ort. Nur so lassen sich bauliche Besonderheiten, Ausstattung, Zustand sowie mögliche Mängel erfassen und sachgerecht in der Wertermittlung berücksichtigen. Dabei orientieren wir uns bei der Ortsbesichtigung natürlich an Ihren Terminwünschen.
Zertifizierte Qualität und geprüfte Fachkompetenz.
Die Törteli Immobilienbewertung steht für objektive, qualitätsgesicherte Wertermittlungen durch erfahrene und geprüfte Sachverständige. Unsere Gutachter verfügen über anerkannte Qualifikationen, darunter DEKRA- und EIPOS-Zertifizierungen, sowie fundierte Ausbildungen im Bereich der Immobilienbewertung. Ein Teil unseres Teams ist zusätzlich nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert, einem international anerkannten Qualitätsstandard. Die Kombination aus Praxiserfahrung, Ausbildung und Zertifizierung gewährleistet, dass Sie bei uns fachlich fundierte und nachvollziehbare Bewertungen erhalten, die bundesweit Anerkennung finden.
Vertrauen, das unsere Kunden bestätigen.
Eine Immobilienbewertung ist oft mit weitreichenden Entscheidungen verbunden. Umso wichtiger ist es, einen verlässlichen Ansprechpartner an seiner Seite zu haben. Umso mehr freut es uns, dass uns so viele Kunden ihr Vertrauen schenken und ihre Erfahrungen mit uns teilen:
Welche Immobilien wir im Rahmen einer Scheidung bewerten.
WOHNEN
Ein- & Zweifamilienhäuser
Doppel- & Reihenhäuser Eigentumswohnungen Mehrfamilienhäuser Wohnbaugrundstücke
GEWERBE
Bürogebäude
Hallen & Produktion Einzelhandel
Logistikimmobilien
Fachmärkte
SPEZIAL
Pflege & Kliniken
Schulen & Kitas
Hotels
Sporthallen Veranstaltungsgebäude
RECHTE & BELASTUNGEN
Wohnrechte
Nießbrauch
Wegerechte
Leitungsrechte
Erbbaurechte
Weitere Fragen - schnell und einfach erklärt
Was ist der Unterschied zwischen Verfahrenswert und Verkehrswert?
Der Verkehrswert ist der Marktwert Ihrer Immobilie nach § 194 BauGB. Er bestimmt, wie hoch der Zugewinnausgleich ausfällt und wie viel bei einer Übernahme auszuzahlen ist.
Der Verfahrenswert ist etwas völlig anderes. Er ist der Streitwert des Scheidungsverfahrens und dient allein der Berechnung von Gerichts- und Anwaltskosten nach dem FamGKG. In ihn fließen unter anderem die Einkommen beider Ehegatten ein. Ein Immobiliengutachten hat darauf keinen Einfluss, und umgekehrt sagt der Verfahrenswert nichts über den Wert Ihrer Immobilie aus. Zum Verfahrenswert berät Sie Ihr Fachanwalt für Familienrecht.
Wie wirkt sich eine Immobilie aus, wenn nur einer im Grundbuch steht?
Für das Eigentum ist der Grundbucheintrag maßgeblich, die Immobilie gehört also allein der eingetragenen Person. Für den Zugewinnausgleich zählt sie trotzdem: Sie fließt in das Anfangs- und Endvermögen dieser Person ein, und der während der Ehe entstandene Wertzuwachs wird im Ausgleich berücksichtigt.
Deshalb ist auch in dieser Konstellation eine stichtagsgenaue Bewertung nötig, und zwar für beide Stichtage. Wie sich das rechtlich im Einzelnen auswirkt, insbesondere bei Immobilien, die vor der Ehe erworben oder während der Ehe geerbt oder geschenkt wurden, beurteilt ein Fachanwalt für Familienrecht.
Erhöht eine Renovierung während der Ehe den Zugewinn?
In der Regel ja, wenn sie den Verkehrswert erhöht hat. Genau deshalb müssen Anfangs- und Endwert sauber getrennt werden: Der Anfangswert bildet den Zustand zum Tag der Eheschließung ab, spätere Modernisierungen dürfen ihn nicht erhöhen.
Für die Bewertung heißt das, dass wir Belege zu Modernisierungen und Instandsetzungen brauchen. Sie zeigen, welcher Zustand zu welchem Zeitpunkt vorlag. Ohne diese Abgrenzung entsteht schnell ein verzerrter Zugewinn, zum Nachteil einer Seite.
Wer zahlt das Gutachten bei einer Scheidung?
Beauftragen beide Seiten gemeinsam, teilen sie sich die Kosten üblicherweise hälftig. Das ist der übliche Weg bei einer einvernehmlichen Lösung und verhindert von vornherein den Streit über die Neutralität des Gutachtens.
Beauftragt eine Seite allein, trägt sie zunächst die Kosten. Ordnet das Gericht ein Gutachten an, leistet die beweisführende Partei einen Vorschuss, über die endgültige Kostentragung entscheidet das Gericht. Wir bewerten unabhängig davon, wer uns beauftragt.
Was passiert, wenn sich beide Seiten nicht auf einen Wert einigen?
Zunächst lohnt der Versuch, gemeinsam einen Sachverständigen zu beauftragen. Ein Gutachten, das beide mit in Auftrag gegeben haben, wird anschließend von beiden schwerer in Frage gestellt, und es ist der schnellste und günstigste Weg.
Kommt keine Einigung zustande, kann jede Seite ein eigenes Gutachten einholen. Im gerichtlichen Verfahren bestellt das Familiengericht dagegen selbst einen Sachverständigen. Ihr eigenes Gutachten ist dann ein Parteigutachten, bleibt aber wirkungsvoll, weil sich Gericht und gerichtlicher Sachverständiger mit den darin dargelegten Wertansätzen auseinandersetzen müssen.
Welches Gutachten wird bei einer Teilungsversteigerung erstellt?
Ordnet das Gericht die Teilungsversteigerung an, beauftragt es selbst einen Sachverständigen mit einem Verkehrswertgutachten. Daran bemisst sich der vom Gericht festgesetzte Verkehrswert und damit die Wertgrenzen im Verfahren. Auf die Auswahl des Sachverständigen haben die Beteiligten keinen Einfluss.
Davon zu unterscheiden ist ein Gutachten, das Sie selbst in Auftrag geben, meist bevor es überhaupt so weit kommt. Es zeigt Ihnen, was die Immobilie wert ist, bevor Sie sich auf ein Verfahren einlassen, das erfahrungsgemäß unter Marktwert endet und zusätzliche Kosten verursacht.
Wie lange dauert die Erstellung eines Gutachtens?
Die übliche Dauer liegt bei rund 20 Werktagen, also drei bis vier Wochen, nach der Objektbesichtigung. Eine schnellere Erstellung ist möglich, etwa wenn ein Gerichtstermin ansteht oder eine Finanzierungszusage befristet ist. Nennen Sie uns Ihren Termin einfach im Erstgespräch.
Länger dauert es, wenn Unterlagen fehlen und vom Bauamt beschafft werden müssen, wenn zwei Stichtagswerte rückwirkend zu ermitteln sind, oder wenn mehrere Objekte bewertet werden.
Beeinflussen Rechte und Belastungen im Grundbuch den Verkehrswert?
Ja. Einträge wie ein Wohnrecht oder ein Nießbrauch wirken sich wertmindernd aus, weil sie die Nutzbarkeit einschränken. Auch Wege- und Leitungsrechte, Baulasten oder ein Erbbaurecht beeinflussen den Wert.
Rechte und Belastungen in Abteilung II des Grundbuchs analysieren wir sachlich und berücksichtigen sie entsprechend in der Wertermittlung. Grundschulden aus Abteilung III sind davon zu unterscheiden: Sie mindern nicht den Verkehrswert, sondern werden bei der Auszahlungsrechnung als Restschuld berücksichtigt.
Wird mein Gutachten auch vom Finanzamt anerkannt?
In aller Regel ja, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind. Es muss sich um ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB und ImmoWertV handeln, und der Ersteller muss die Anforderungen des § 198 Abs. 2 BewG erfüllen. Das Gesetz nennt dafür den zuständigen Gutachterausschuss sowie Sachverständige, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle bestellt oder zertifiziert wurden.
Ein Teil unseres Teams ist nach DIN EN ISO/IEC 17024 durch eine von der DAkkS akkreditierte Stelle zertifiziert. Stellt eine Behörde Rückfragen, erläutern wir die Bewertung für Sie, ohne Zusatzkosten.
Wir beraten Sie gerne bei Ihrer Immobilienbewertung.
Fordern Sie jetzt Ihr kostenloses Erstgespräch an. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden und beraten Sie gerne.
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