Zertifiziert nach DIN ISO/IEC 17024 · anerkannt von Finanzämtern ·
fundiert begründet

Gutachten für das Finanzamt – rechtssicherer Grundstückswert statt pauschaler Steuerberechnung

Gutachten für das Finanzamt – rechtssicherer Grundstückswert
statt pauschaler Steuerberechnung

Bei einer Erbschaft, Schenkung oder Übertragung einer Immobilie setzt das Finanzamt den Immobilienwert häufig pauschal an – oft deutlich höher als der tatsächliche Marktwert. Mit einem rechtssicheren Verkehrswertgutachten können Sie diesen Steuerwert anfechten und so die steuerliche Belastung spürbar reduzieren.

Wir erstellen Gutachten, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und vom Finanzamt als Nachweis akzeptiert werden – unabhängig, nachvollziehbar und nach anerkannten Bewertungsverfahren.

Hinweis: 
„Ob eine Steuerersparnis möglich ist, hängt vom Einzelfall ab. Ein Gutachten kann Klarheit schaffen. Eine Garantie, dass der ermittelte Verkehrswert unter dem steuerlichen Ansatz des Finanzamts liegt, gibt es allerdings nicht, da die Bewertung immer vom individuellen Objekt, dem Stichtag und der Marktsituation abhängt.“

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Wir bieten Ihnen kundenfreundliche Besichtigungstermine – auch am Wochenende, dadurch gewährleisten wir Ihnen eine schnelle und professionelle Auftragsabwicklung.

Der Maßstab für Qualität und Anerkennung: Wir sind nach der allgemein anerkannten DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. Durch dieses international gültige Qualitätssiegel wird gewährleistet, dass unsere Gutachten von Behörden, Ämtern und Gerichten anerkannt werden.

Sie erhalten in Ihrem Angebot eine Checkliste, welche Unterlagen für Ihr Gutachten benötigt werden und haben den gesamten Prozess immer im Blick

Unsere Immobiliengutachter sind Bewertungsexperten verfügen über ganzheitliche überregionale Marktkenntnisse und ein hohes Maß an Expertise. 

Warum ein Gutachten für das Finanzamt notwendig ist

Wenn eine Immobilie vererbt, verschenkt oder innerhalb der Familie übertragen wird, setzt das Finanzamt den steuerlich relevanten Immobilienwert in der Regel nicht anhand des tatsächlichen Marktwerts fest. Stattdessen erfolgt die Bewertung anhand eines standardisierten, pauschalen Berechnungsverfahrens nach dem Bewertungsgesetz (BewG). Diese Werte weichen häufig vom real erzielbaren Marktpreis ab – nicht selten zu Ungunsten des Steuerpflichtigen. Ein professionelles Verkehrswertgutachten kann hier entscheidend sein: Es ermöglicht, den vom Finanzamt festgesetzten Wert zu prüfen und zu widerlegen, wenn dieser zu hoch angesetzt wurde. Dadurch kann die Bemessungsgrundlage für die Erbschaft- oder Schenkungsteuer reduziert werden – und damit auch die Steuerlast.

Warum das Finanzamt oft höhere Werte ansetzt:

Die LösungEin unabhängiges Verkehrswertgutachten nach ImmoWertV kann genau diese Faktoren sichtbar machen – und damit steuerlich relevant machen.

Wann verlangt das Finanzamt ein Gutachten?

Grundsätzlich bewertet das Finanzamt Immobilien für steuerliche Zwecke nach gesetzlichen Standardverfahren. Diese pauschalen Modelle berücksichtigen den individuellen Objektzustand und besondere Rechte/Belastungen nur eingeschränkt. Daher kann ein Gutachten auch dann sinnvoll sein, wenn es das Finanzamt nicht aktiv fordert, um einen realistischeren – häufig niedrigeren – Marktwert nachzuweisen. 

Im Folgenden die wichtigsten Anlässe aus der Praxis:

Welche Gutachtenart wird vom Finanzamt akzeptiert?

Für steuerliche Zwecke ist in der Regel ein stichtagsbezogenes Verkehrswertgutachten von einem DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Gutachter erforderlich. Kurzgutachten sind nicht prüffähig und werden in der Praxis regelmäßig nicht anerkannt. Die Törteli Immobilienbewertung beschäftigt DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Gutachter.

Qualitätsmerkmal:
Die Zertifizierung nach DIN ISO/IEC 17024 belegt die fachliche Eignung und methodische Qualität des Sachverständigen und stellt damit einen wichtigen Vertrauens- und Anerkennungsfaktor gegenüber Finanzbehörden dar.

Wichtiger Hinweis zur Erwartungshaltung: 
Ein Gutachten kann dazu beitragen, den vom Finanzamt angesetzten Wert zu überprüfen und ggf. zu senken. Eine Garantie, dass der ermittelte Verkehrswert unter dem Steuerwert liegt, gibt es nicht. Die Bewertung hängt stets vom konkreten Objekt, dem Stichtag und der Marktlage ab.

 

anerkanntes Gutachten gemäß DIN 172024 Zertifizierung

Welche Gutachtenart wird vom Finanzamt akzeptiert?

Für steuerliche Zwecke ist in der Regel ein stichtagsbezogenes Verkehrswertgutachten von einem DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Gutachter erforderlich. Kurzgutachten sind nicht prüffähig und werden in der Praxis regelmäßig nicht anerkannt. Die Törteli Immobilienbewertung beschäftigt DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Gutachter.

Qualitätsmerkmal:
Die Zertifizierung nach DIN ISO/IEC 17024 belegt die fachliche Eignung und methodische Qualität des Sachverständigen und stellt damit einen wichtigen Vertrauens- und Anerkennungsfaktor gegenüber Finanzbehörden dar.

Wichtiger Hinweis zur Erwartungshaltung: 
Ein Gutachten kann dazu beitragen, den vom Finanzamt angesetzten Wert zu überprüfen und ggf. zu senken. Eine Garantie, dass der ermittelte Verkehrswert unter dem Steuerwert liegt, gibt es nicht. Die Bewertung hängt stets vom konkreten Objekt, dem Stichtag und der Marktlage ab.

 

anerkanntes Gutachten gemäß DIN 172024 Zertifizierung

Warum ein Maklerwert oder eine Online-Bewertung nicht ausreicht

Viele Steuerpflichtige denken, ein Immobilienmakler oder ein Online-Rechner reiche aus, um dem Finanzamt einen abweichenden Wert zu übermitteln. Das ist ein häufiger Irrtum, denn das Finanzamt akzeptiert nur ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten eines zertifizierten Sachverständigen, das nach gesetzlich anerkannten Bewertungsverfahren erstellt wurde.

Wie unsere Gutachten Ihre
Steuerlast reduzieren können

Ein korrektes Verkehrswertgutachten kann dazu führen, dass:

  • der steuerlich festgesetzte Wert gesenkt wird
  • der Freibetrag (z. B. bei Kindern 400.000 €) besser genutzt wird
  • nachgewiesen werden kann, dass der Wert niedriger ist als der pauschale Steuerwert

Beispiel:
Wenn das Finanzamt den Wert eines Hauses mit 900.000 € festsetzt, der tatsächliche Wert aber 720.000 € beträgt, kann das die Erbschafts- oder Schenkungsteuer je nach Steuersatz um zehntausende Euro reduzieren.

Fazit: 
Ein Gutachten für das Finanzamt ist immer dann notwendig, wenn die Immobilie nicht einfach nur geschätzt, sondern rechtssicher bewertet werden muss, insbesondere, wenn Steuern gesenkt, Streit vermieden oder Werte gegenüber Behörden belegt werden sollen. Wer ohne Gutachten arbeitet, akzeptiert oft ungeprüft den Steuerwert – und zahlt möglicherweise mehr Steuer, als rechtlich erforderlich wäre.

Wie unsere Gutachten Ihre Steuerlast reduzieren können

Ein korrektes Verkehrswertgutachten kann dazu führen, dass:

  • der steuerlich festgesetzte Wert gesenkt wird
  • der Freibetrag (z. B. bei Kindern 400.000 €) besser genutzt wird
  • nachgewiesen werden kann, dass der Wert niedriger ist als der pauschale Steuerwert

Beispiel:
Wenn das Finanzamt den Wert eines Hauses mit 900.000 € festsetzt, der tatsächliche Wert aber 720.000 € beträgt, kann das die Erbschafts- oder Schenkungsteuer je nach Steuersatz um zehntausende Euro reduzieren.

Fazit: 
Ein Gutachten für das Finanzamt ist immer dann notwendig, wenn die Immobilie nicht einfach nur geschätzt, sondern rechtssicher bewertet werden muss, insbesondere, wenn Steuern gesenkt, Streit vermieden oder Werte gegenüber Behörden belegt werden sollen. Wer ohne Gutachten arbeitet, akzeptiert oft ungeprüft den Steuerwert – und zahlt möglicherweise mehr Steuer, als rechtlich erforderlich wäre.

Törteli Immobilienbewertung Gutachten

Unterschied:
Steuerliche Bewertung vs. Verkehrswertgutachten

Wenn Immobilien im Zusammenhang mit Erbschaft, Schenkung, Übertragung oder Verkauf bewertet werden, begegnen sich zwei Welten: die steuerliche Bewertung (Finanzamt) und das Verkehrswertgutachten (Gutachter). Beide haben unterschiedliche Ziele, Methoden und Einsatzbereiche – und führen deshalb nicht selten zu abweichenden Werten.

Warum weichen die Werte oft voneinander ab?

  • Zustand & Sanierungsbedarf: Energetik, Instandhaltungsstau, Schäden oder besondere Ausstattungen schlagen sich im Gutachten deutlich nieder, in der Steuerbewertung oft unzureichend
  • Nutzungs- und Mietverhältnisse: Leerstand, Staffelmieten, Indexierungen und kurze Restlaufzeiten sind im Gutachten wertrelevant aber in der Steuerlogik häufig pauschal bewertet
  • Rechte/Belastungen: Nießbrauch oder Wohnrechte führen im Gutachten zu konkreten Abschlägen, steuerlich werden die Effekte teils anders oder nur pauschal bewertet

Wann genügt die steuerliche Bewertung – und wann braucht es ein Verkehrswertgutachten?

Die steuerliche Bewertung ist ausreichend, wenn

  • Sie den Steuerwert akzeptieren und keine Anzeichen für eine klare Überhöhung sehen.
  • Keine Auseinandersetzungen (Erbengemeinschaft/Pflichtteil) bestehen.

Ein Verkehrswertgutachten ist sinnvoll, wenn

  • der angesetzte Steuerwert offensichtlich zu hoch erscheint
  • eine Auszahlung in der Erbengemeinschaft ansteht
  • Rechte/Belastungen bestehen (Nießbrauch, Wohnrecht, Erbbaurecht)

Ablauf einer Immobilienbewertung - So gehen wir vor

SCHRITT 1

Telefonisches Erstgespräch & Angebot 

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Im ersten Schritt klären wir mit Ihnen zusammen alle Hintergründe Ihres Bewertungsanlasses ab und beraten Sie welches Gutachten für Ihr persönliches Anliegen am Besten geeignet ist. Wir erteilen Ihnen Auskunft über die anfallenden Kosten einer Immobilienbewertung und zeigen Ihnen den exakten Ablauf des Bewertungsprozesses auf, damit für Sie keine Fragen mehr offen bleiben. Im Anschluss an das Erstgespräch erhalten Sie von uns ein unverbindliches Angebot sowie eine Checkliste, damit Sie sehen, welche Unterlagen wir für Ihren Bewertungsauftrag benötigen.

SCHRITT 2

Objektbesichtigung vor Ort 

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Zeitnah vereinbaren wir mit Ihnen einen Ortstermin zur Besichtigung Ihrer Immobilie. Neben der Besichtigung der Immobilie wird der Immobiliengutachter auch die bewertungsrelevanten Unterlagen in Augenschein nehmen. Unsere Immobiliengutachter fertigen Fotos der Unterlagen an. So müssen Sie keine Originaldokumente aus der Hand geben. Fehlende Unterlagen können wir mit einer Eigentümervollmacht bereits vor dem Ortstermin beantragen. So verlieren wir keine Zeit bei der Dokumentenbeschaffung.

SCHRITT 3

Ihr Wertgutachten

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Im Anschluss an den Ortstermin wird das Wertgutachten erstellt. Je nach Auftragsumfang werden für die Gutachtenerstellung drei bis vier Wochen benötigt. Das Immobiliengutachten erhalten Sie per Post und digital per E-Mail. Sofern Sie im Anschluss an die Gutachtenerstellung Fragen haben, nehmen wir uns gerne Zeit für Sie. Setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung und wir beantworten Ihnen Ihre Fragen gerne.

SCHRITT 1

Telefonisches Erstgespräch & Angebot 

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Im ersten Schritt klären wir mit Ihnen zusammen alle Hintergründe Ihres Bewertungsanlasses ab und beraten Sie welches Gutachten für Ihr persönliches Anliegen am Besten geeignet ist. Wir erteilen Ihnen Auskunft über die anfallenden Kosten einer Immobilienbewertung und zeigen Ihnen den exakten Ablauf des Bewertungsprozesses auf, damit für Sie keine Fragen mehr offen bleiben. Im Anschluss an das Erstgespräch erhalten Sie von uns ein unverbindliches Angebot sowie eine Checkliste, damit Sie sehen, welche Unterlagen wir für Ihren Bewertungsauftrag benötigen.

SCHRITT 2

Objektbesichtigung vor Ort 

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Zeitnah vereinbaren wir mit Ihnen einen Ortstermin zur Besichtigung Ihrer Immobilie. Neben der Besichtigung der Immobilie wird der Immobiliengutachter auch die bewertungsrelevanten Unterlagen in Augenschein nehmen. Unsere Immobiliengutachter fertigen Fotos der Unterlagen an. So müssen Sie keine Originaldokumente aus der Hand geben. Fehlende Unterlagen können wir mit einer Eigentümervollmacht bereits vor dem Ortstermin beantragen. So verlieren wir keine Zeit bei der Dokumentenbeschaffung.

SCHRITT 3

Ihr Wertgutachten

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Im Anschluss an den Ortstermin wird das Wertgutachten erstellt. Je nach Auftragsumfang werden für die Gutachtenerstellung drei bis vier Wochen benötigt. Das Immobiliengutachten erhalten Sie per Post und digital per E-Mail. Sofern Sie im Anschluss an die Gutachtenerstellung Fragen haben, nehmen wir uns gerne Zeit für Sie. Setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung und wir beantworten Ihnen Ihre Fragen gerne.

Was Sie bei Törteli Immobilienbewertung erhalten

Kostenloses Erstgespräch vor Beauftragung

um den Bewertungszweck, den erforderlichen Gutachtentyp und den Ablauf zu klären.

Immobilienbewertung

Schriftliches 

Verkehrswertgutachten

mit Stichtagsbezug, Bewertungsansatz, Rechenwegen und Begründung sowie Dokumentation der Objektmerkmale, Fotos, Karten und Pläne (soweit verfügbar).

anerkanntes Gutachten gemäß DIN 172024 Zertifizierung

Weitere Unterstützung bei Rückfragen

durch Anwälte oder andere Beteiligte.

Unterstützung bei Rückfragen

Ihre Vorteile bei Törteli Immobilienbewertung

Ihre Situation ist so individuell wie Ihre Immobilie. Deshalb hören wir genau hin, verstehen Ihre Ziele und entwickeln Lösungen, die zu Ihnen passen. 
Dabei handeln wir stets objektiv, transparent und auf Basis klarer gesetzlicher Vorgaben, damit Sie sich auf eine fundierte und verlässliche Bewertung verlassen können.

Kostenlose Erstberatung

Wir bieten Ihnen eine kostenlose telefonische Erstberatung. Schildern Sie uns dabei gerne Ihren Sachverhalt. Wir helfen Ihnen gerne.

Transparenter Festpreis

Sie wissen vorab genau, welche Kosten auf Sie zukommen und haben Planungssicherheit.

Kurzfristige Besichtigungstermine

Wir bieten Ihnen kundenfreundliche Besichtigungstermine, auch am Wochenende, dadurch gewährleisten wir Ihnen eine schnelle und professionelle Auftragsabwicklung.

Schritt-für-Schritt Anleitung

Sie erhalten in Ihrem Angebot eine Checkliste, welche Unterlagen für Ihr Gutachten benötigt werden und haben den gesamten Prozess immer im Blick.

Zertifizierte Gutachten

Unsere Wertgutachten werden von zertifizierten Gutachtern nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben der ImmoWertV und dem BauGB erstellt.

Hohe Expertise &  Marktkenntnisse

Unsere Immobiliengutachter sind Bewertungsexperten und verfügen über ganzheitliche überregionale Marktkenntnisse und ein hohes Maß an Expertise.

Vertrauen, das sich in Bewertungen widerspiegelt

Eine professionelle Immobilienbewertung basiert nicht nur auf Fachwissen und Zertifizierungen, sondern auch auf klarer Kommunikation und einem fairen, respektvollen Umgang. Die positiven Rückmeldungen unserer Kunden zeigen, dass wir diesen Anspruch täglich leben.

Welche Immobilien können Sie bei uns bewerten lassen?

Wir erstellen für Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Institutionen professionelle und unabhängige Wertgutachten für alle Immobilienarten. Dabei stehen Ihnen unsere erfahrenen und zertifizierten Immobiliengutachter als verlässlicher Ansprechpartner zur Seite und liefern Ihnen mit einer objektiven und präzisen Immobilienbewertung die nötige Sicherheit, die Sie für Ihr Vorhaben brauchen. Dabei können Sie nachfolgende Gutachten durch unser Haus erstellen lassen.

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Wohnungsimmobilien

  • Ein- und Zweifamilienhäuser
  • Doppel- und Reihenhäuser
  • Eigentumswohnungen
  • Mehrfamilienhäuser
  • Wohn- und Geschäftshäuser
  • Wohnbaugrundstücke
Immobiliengutachten Verkauf scaled

Gewerbeimmobilien

  • Bürogebäude
  • Betriebs- und Produktionshallen
  • Einzelhandels- und Gewerbegrundstücke
  • Kauf- und Warenhäuser
  • Lager- und Logistikimmobilien
  • Gastronomie- und Handelsimmobilien
  • Autohaus- und Spezialgewerbeflächen
  • Einkaufs- und Fachmärkte
Sonderimmobilien

Spezialimmobilien

  • Sport- und Mehrzweckhallen
  • Krankenhäuser, Kliniken- und Pflegeeinrichtungen
  • Kindergärten, Schulen und Bildungseinrichtungen
  • Veranstaltungs- und Versammlungsgebäude
  • Wohn- und Altenheime
  • Freizeit- und Hotelimmobilien
Rechte und Belastungen

Rechte & Belastungen

  • Wohnungs- und Wohnrechte
  • Nießbrauch
  • Wegerechte
  • Leitungsrechte
  • Erbbaurechte
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Wohnungsimmobilien

  • Ein- und Zweifamilienhäuser
  • Doppel- und Reihenhäuser
  • Eigentumswohnungen
  • Mehrfamilienhäuser
  • Wohn- und Geschäftshäuser
  • Wohnbaugrundstücke
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Gewerbeimmobilien

  • Bürogebäude
  • Betriebs- und Produktionshallen
  • Einzelhandels- und Gewerbegrundstücke
  • Kauf- und Warenhäuser
  • Lager- und Logistikimmobilien
  • Gastronomie- und Handelsimmobilien
  • Autohaus- und Spezialgewerbeflächen
  • Einkaufs- und Fachmärkte
Sonderimmobilien

Spezialimmobilien

  • Sport- und Mehrzweckhallen
  • Krankenhäuser, Kliniken- und Pflegeeinrichtungen
  • Kindergärten, Schulen und Bildungseinrichtungen
  • Veranstaltungs- und Versammlungsgebäude
  • Wohn- und Altenheime
  • Freizeit- und Hotelimmobilien
Rechte und Belastungen

Rechte & Belastungen

  • Wohnungs- und Wohnrechte
  • Nießbrauch
  • Wegerechte
  • Leitungsrechte
  • Erbbaurechte

Zertifizierte Qualität und geprüfte Fachkompetenz

Immobiliengutachter

Die Törteli Immobilienbewertung steht für objektive, qualitätsgesicherte Wertermittlungen durch erfahrene und geprüfte Sachverständige. Unsere Gutachter verfügen über anerkannte Qualifikationen, darunter DEKRA- und EIPOS-Zertifizierungen, sowie fundierte Ausbildungen im Bereich der Immobilienbewertung. Ein Teil unseres Teams ist zusätzlich nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert – einem international anerkannten Qualitätsstandard. Diese Kombination aus Praxiserfahrung, Ausbildung und Zertifizierung gewährleistet, dass Sie bei uns fachlich fundierte und nachvollziehbare Bewertungen erhalten, die bundesweit Anerkennung finden.

Immobiliengutachter

Ihre Zufriedenheit
liegt uns am Herzen

Sie möchten Ihre Immobilie in Wiesbaden bewerten lassen?

Wir zeichnen uns durch einen hohen Dienstleistungsgedanken aus und begegnen unseren Kunden auf Augenhöhe. Dabei ist es unser Anspruch, unseren Kunden vom Erstgespräch bis zum Abschluss des Gutachtens eine optimale telefonische und persönliche Beratung zu bieten und die Wertermittlung so verständlich wie möglich zu machen. Wir bilden unsere Immobiliengutachter stetig weiter, um Sie als vertrauenswürdiger Partner bestmöglich beraten und unterstützen zu können. Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit bei der Wahrnehmung unserer Termine steht dabei an erster Stelle. Die Ausarbeitung unserer Immobiliengutachten erfolgt mit hoher Genauigkeit und Präzision. Das Ergebnis ist ein Gutachten höchster Qualität in kurzer Zeit. Das ist unser Versprechen!

Lassen Sie sich gerne unverbindlich von uns in einem kostenlosen Erstgespräch beraten. 

Uberschrift hinzufugen

Was kostet ein Verkehrswertgutachten?

Der exakte Preis richtet sich nach Art, Größe und Lage der Immobilie. Wir vereinbaren mit Ihnen vorab einen verbindlichen Festpreis – sollte der Aufwand höher ausfallen als erwartet, bleibt der vereinbarte Preis für Sie unverändert. Gerne können wir Ihnen bereits beim telefonischen Erstgespräch eine konkrete Preiseinschätzung geben.

Kostenlose Betreuung auch nach der Gutachtenerstellung
Sollte eine Behörde – zum Beispiel das Finanzamt – ausnahmsweise Zweifel zum ermittelten Verkehrswert haben, lassen wir Sie damit nicht allein. Wir erläutern den Behörden die Bewertung gerne und begründen nachvollziehbar, warum der Wert fachlich korrekt und marktgerecht ist. Unsere Erfahrung zeigt: Nahezu alle unsere Gutachten werden ohne Beanstandung anerkannt.

Mit mehr als 1.000 erfolgreich abgeschlossenen Bewertungen pro Jahr und einer hohen Kundenzufriedenheit steht die Törteli Immobilienbewertung für Zuverlässigkeit, Qualität und Fachkompetenz. Unsere Gutachten gelten bundesweit als verlässlicher Maßstab in der Immobilienbewertung und werden regelmäßig von Gerichten, Behörden und Steuerberatern als fundierte Entscheidungsgrundlage herangezogen.

Jetzt unverbindlich eine Immobilienbewertung anfragen

Sie benötigen eine verlässliche Einschätzung zum Wert Ihrer Immobilie? Senden Sie uns einfach Ihre Anfrage. Wir setzen uns dann zeitnah mit Ihnen in Verbindung und erstellen Ihnen ein individuelles, transparentes Angebot für ein professionelles Verkehrswertgutachten.

Häufig gestellte Fragen – Gutachten für das Finanzamt

Die übliche Dauer liegt bei 20 Werktagen nach der Objektbesichtigung.
Schnellere Erstellung ist möglich – z. B. bei Fristen des Finanzamts oder in Verkaufsprozessen.
Länger dauert es, wenn:

  • Unterlagen fehlen oder vom Bauamt beschafft werden müssen
  • komplexe Situationen vorliegen (Erbbaurecht etc.)
  • mehrere Objekte bewertet werden sollen

Ja, Einträge wie ein Wohnrecht oder ein Nießbrauch wirken sich wertmindernd auf die Immobilie aus, da diese die Nutzbarkeit der Immobilie einschränken. Rechte und Belastungen in Abteilung II des Grundbuchs werden von uns sachlich analysiert und entsprechend werttechnisch in der Verkehrswertermittlung berücksichtigt.

Ja, eine Immobilie kann sowohl in einem Verkehrswertgutachten als auch in einem Kurzgutachten rückwirkend bewertet werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Wert zu einem früheren Zeitpunkt ermittelt werden muss, etwa für Erbangelegenheiten (zum Todeszeitpunkt des Erblassers) oder steuerliche Zwecke. Um rückwirkend einen Verkehrswert ermitteln zu können, muss sich der Immobiliengutachter auf die Marktsituation und die Bewertungsmethoden beziehen, die zum Bewertungsstichtag gültig gewesen wären. Die Immobilienwertermittlungsverordnung gibt dabei die grundlegenden Bewertungsverfahren vor. Der Gutachter greift dann auf historische Marktdaten zurück, um eine realistische Einschätzung des Verkehrswertes zum gewünschten Zeitpunkt vornehmen zu können. Dies umfasst unter anderem die damals üblichen Marktpreise und Vergleichswerte, die wirtschaftliche Lage und die Marktentwicklung in der Region, das Zinsniveau und die Inflation zum Bewertungszeitpunkt sowie den Zustand und etwaige Modernisierungen oder Umbauten der Immobilie im Zeitraum der Bewertung

Im Rahmen einer Wertermittlung werden von uns natürlich auch Schäden und Mängel bei der Ortsbesichtigung aufgenommen und in der Wertermittlung berücksichtigt. Allerdings erstellen wir in diesem Zusammenhang keine Schadensgutachten. Hierzu benötigen Sie einen Gutachten für Bauschäden und Baumängel. 

Ja, dabei ist die Grundvoraussetzung, dass Ihr Gutachten beim Finanzamt anerkannt wird, dass es sich bei dem erstellten Gutachten um ein Verkehrswertgutachten handelt, das von einem nach DIN ISO/IEC 17024 zertifizierten Gutachter erstellt worden ist. Dies schreibt der § 198 des Bewertungsgesetzes vor. 

Der Verkehrswert einer Immobilie, also der Marktwert, kann durch verschiedene Faktoren beeinflusst werden. Diese können sowohl objektiver als auch subjektiver Natur sein. Hier sind die wichtigsten Faktoren, die den Verkehrswert beeinflussen können:

 

Lage der Immobilie: Die geographische Lage der Immobilie, etwa die Stadt oder die Region in der sich die Immobilie befindet hat großen Einfluss auf den Verkehrswert. Beliebte Städte oder Regionen mit guter Infrastruktur, Wirtschaftskraft und einer niedrigen Arbeitslosenquote sind oft beliebter und damit teurer. Zudem spielt die unmittelbare Umgebung der Immobilie ebenfalls eine Rolle. Faktoren wie Nähe zu öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Einkaufsmöglichkeiten oder Grünflächen können den Wert der Immobilie beeinflussen. 

Größe und Zuschnitt der Immobilie: Größere Immobilien sind in der Regel mehr wert, allerdings spielt auch der Zuschnitt eine Rolle. Gut geschnittene Räume erhöhen den Wert. Neben der Gesamtfläche sind auch die Anzahl der Zimmer relevant. 

Baujahr und Zustand der Immobilie: Ältere Immobilien können je nach Zustand und Sanierungsbedarf im Preis variieren. Ein neu gebautes oder modernisiertes Haus hat einen höheren Wert als eines, das stark renovierungsbedürftig ist. Damit ist eine gut gepflegte Immobilie, die regelmäßig modernisiert wurde, in der Regel mehr wert als eine Immobilie die vernachlässigt wurde. Auch eine hohe Energieeffizienz wird sich positiv auf den Wert aus.

 

Ausstattung und Qualität: Hochwertige Baumaterialien, wie edle Fußböden, moderne Küchen, Bäder oder eine gute technische Ausstattung steigern den Wert. Zudem wird eine Immobilie mit einer guten Energiebilanz oft als wertvoller eingeschätzt, da die Betriebskosten geringer sind.

Marktentwicklung und Nachfrage: Der Immobilienmarkt und dessen Entwicklung beeinflusst den Verkehrswert einer Immobilie stark. In einem Markt mit einer hohen Nachfrage steigen die Preise, während sie in einem Käufermarkt tendenziell sinken. Ebenfalls spielt das allgemeine Zinsniveau eine bedeutende Rolle. Niedrige Zinsen fördern die Nachfrage nach Immobilien, was zu steigenden Preisen führen kann.

 

Rechtliche und behördliche Aspekte: Ob es Einschränkungen durch Bebauungspläne oder Denkmalschutz gibt, kann den Wert eine Immobilie zudem erheblich beeinflussen. Wenn Erweiterungen nicht möglich sind, kann dies den Wert mindern. Zudem können rechtliche Eigentumsverhältnisse, wie etwa bestehende Belastungen (Wegerechte, Wohnrechte, Nießbrauch) den Wert mindern.

 

Wirtschaftliche Faktoren: Eine starke wirtschaftliche Entwicklung in der Region, z.B. durch Ansiedlung von Unternehmen, erhöhen die Attraktivität und damit den Wert von Immobilien.