Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB
für Immobilien

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Verkehrswertgutachten gem. § 194 BauGB für Immobilien

Sie möchten Ihren Immobilienwert schätzen lassen? Immer dann, wenn Sie ein Wertgutachten zur Vorlage bei einer Behörde benötigen oder wenn es eine gerichtliche oder außergerichtliche Auseinandersetzung über den Wert einer Immobilie gibt, ist ein Verkehrswertgutachten sinnvoll. Denn mit einem professionellen Verkehrswertgutachten erhalten Sie einen verlässlichen Marktwert Ihrer Immobilie.

Was ist ein Verkehrswertgutachten?

Ein Verkehrswertgutachten, auch Marktwertgutachten genannt, ist ein von einem Immobiliengutachter erstelltes Wertgutachten, in welchem der Marktwert einer Immobilie festgelegt wird. Dabei erfolgt die Wertermittlung der Immobilie anhand von drei definierten Wertermittlungsverfahren:

  • das Vergleichswertverfahren
  • das Sachwertverfahren
  • das Ertragswertverfahren

Welches Wertermittlungsverfahren der Immobilienbewertung zugrunde gelegt wird, ist abhängig von der Art der Immobilie. Das Verkehrswertgutachten gibt eine sehr präzise Einschätzung zum Wert und den baulichen Gegebenheiten zur Immobilie ab. Aus diesem Grund ist ein Verkehrswertgutachten, im Gegensatz zum Kurzgutachten gerichtlich anerkannt und daher elementar für rechtliche und gerichtliche Auseinandersetzungen. Ein Verkehrswertgutachten umfasst mit Anlagen rund 30 bis 40 Seiten. 

Wann wird ein Verkehrswertgutachten benötigt?

Anlässe für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens sind:

  • Immobilienbewertung für das Gericht
  • Immobilienbewertung für das Finanzamt
  • Immobilienbewertung bei einer Zwangsversteigerung
  • Immobilienbewertung für das Betreuungsgericht
  • Immobilienbewertung für das Nachlassgericht
  • Immobilienbewertung zu Bilanzierungszwecken
  • Immobilienbewertung bei einer Scheidung
  • Immobilienbewertung bei einer Schenkung
  • Immobilienbewertung beim Kauf oder Verkauf
  • Immobilienbewertung bei einem Nießbrauch
  • Immobilienbewertung bei einem Wohnrecht
  • Immobilienbewertung bei einem Erbbaurecht
  • Immobilienbewertung bei einem Wegerecht

Verkehrswertgutachten gem. § 194 BauGB für Immobilien

Sie möchten Ihren Immobilienwert schätzen lassen? Immer dann, wenn Sie ein Wertgutachten zur Vorlage bei einer Behörde benötigen oder wenn es eine gerichtliche oder außergerichtliche Auseinandersetzung über den Wert einer Immobilie gibt, ist ein Verkehrswertgutachten sinnvoll. Denn mit einem professionellen Verkehrswertgutachten erhalten Sie einen verlässlichen Marktwert Ihrer Immobilie.

Was ist ein Verkehrswertgutachten?

Ein Verkehrswertgutachten, auch Marktwertgutachten genannt, ist ein von einem Immobiliengutachter erstelltes Wertgutachten, in welchem der Marktwert einer Immobilie festgelegt wird. Dabei erfolgt die Wertermittlung der Immobilie anhand von drei definierten Wertermittlungsverfahren:

Welches Wertermittlungsverfahren der Immobilienbewertung zugrunde gelegt wird, ist abhängig von der Art der Immobilie. Das Verkehrswertgutachten gibt eine sehr präzise Einschätzung zum Wert und den baulichen Gegebenheiten zur Immobilie ab. Aus diesem Grund ist ein Verkehrswertgutachten, im Gegensatz zum Kurzgutachten gerichtlich anerkannt und daher elementar für rechtliche und gerichtliche Auseinandersetzungen. Ein Verkehrswertgutachten umfasst mit Anlagen rund 30 bis 40 Seiten. 

Wann wird ein Verkehrswertgutachten benötigt?

Anlässe für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens sind:

  • Immobilienbewertung für das Gericht
  • Immobilienbewertung für das Finanzamt
  • Immobilienbewertung bei einer Zwangsversteigerung
  • Immobilienbewertung für das Betreuungsgericht
  • Immobilienbewertung für das Nachlassgericht
  • Immobilienbewertung zu Bilanzierungszwecken
  • Immobilienbewertung bei einer Scheidung
  • Immobilienbewertung bei einer Schenkung
  • Immobilienbewertung beim Kauf oder Verkauf
  • Immobilienbewertung bei einem Nießbrauch
  • Immobilienbewertung bei einem Wohnrecht
  • Immobilienbewertung bei einem Erbbaurecht
  • Immobilienbewertung bei einem Wegerecht

Welche Objekte können Sie mit einem Verkehrswert bewerten lassen?​

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Wohnungsimmobilien

  • Ein- und Zweifamilienhäuser
  • Wohn- und Geschäftshäuser
  • Eigentumswohnungen
  • Mehrfamilienhäuser
  • Wohngrundstücke
  • Doppelhäuser
  • Reihenhäuser
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Gewerbeimmobilien

  • Betriebs- und Produktionsgebäude
  • Kauf- und Warenhäuser
  • Gewerbegrundstücke
  • Einzelhandelsgrundstücke
  • Gastronomiegrundstücke
  • Handelsimmobilien
  • Geschäftshäuser
  • Einkaufsmärkte
  • Lagergebäude
  • Bürogebäude
  • Autohäuser
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Spezialimmobilien

  • Sport- und Mehrzweckhallen
  • Krankenhäuser und Kliniken
  • Kindergärten und Schulen
  • Veranstaltungsgebäude
  • Wohn- und Altenheime
  • Freizeitimmobilien
  • Hotels
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Rechte & Belastungen

  • Wohnungsrechte
  • Leitungsrechte
  • Erbbaurechte
  • Wohnrechte
  • Nießbrauch
  • Wegerechte

Welche Unterlagen werden für die Erstellung eines Verkehrswertgutachten benötigt?

Grundsätzlich werden für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens folgende Unterlagen benötigt:

  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Aktueller Flurkartenauszug
  • Baubeschreibung des Gebäudes
  • Flächen- und Raumberechnungen
  • Bauzeichnungen, Grundrisse, Schnitte und Ansichten
  • Baugenehmigungen
  • Übersicht der Instandsetzungsmaßnahmen der letzten Jahre
  • Übersicht der Modernisierungen der letzten Jahre
  • Energieausweis
  • Notarielle Beurkundung bei einem Wohnungsrecht, Nießbrauch
  • Notarielle Beurkundung bei einem Leitungsrecht oder Wegerecht
  • Erbbaurechtsvertrag
  • Mietverträge oder aktuelle Aufstellung der Mietzahlungen
  • Teilungserklärung bei Wohnungen
  • Wirtschaftsplan bei Wohnungen
  • Hausgeldabrechnungen bei Wohnungen
  • Protokolle aus der Eigentümerversammlung bei Wohnungen

Wie berechnet sich der Verkehrswert einer Immobilie?

Zur Ermittlung des Verkehrswertes einer Immobilie können grundsätzlich drei normierte Verfahren herangezogen werden. Das Vergleichswertverfahren, das Sachwertverfahren und das Ertragswertverfahren. Zur Abteilung des Verkehrswertes können auch mehrere dieser Verfahren herangezogen werden.

Welches Verfahren letztlich für die Wertermittlung herangezogen wird, ist insbesondere von der Art des Gebäudes und den Umständen des Einzelfalls abhängig. Denn nicht jedes Verfahren ist für jede Art von Immobilie sinnvoll. Aber welches Verfahren ist für welche Immobilie sinnvoll? 

Das Vergleichswertverfahren kann vor allem bei Eigentumswohnungen und unbebauten Grundstücken sinnvoll eingesetzt werden.

Das Vergleichswertverfahren basiert grundsätzlich auf der Überlegung, den Verkehrswert einer Eigentumswohnung oder eines Grundstücks aus realisierten Kaufpreisen vergleichbarer Objekte abzuleiten. Denn Eigentumswohnungen und unbebaute Grundstücke werden auf dem öffentlichen Immobilienmarkt nach Preisen pro Quadratmeter Fläche gehandelt. Ein Vergleich mit Kaufpreisen ähnlicher Objekte stellt daher die marktgerechteste Methode der Verkehrswertermittlung dar.

Das Sachwertverfahren findet überwiegend bei Immobilien Anwendung, bei welchen der individuelle Nutzungswert für den Eigentümer im Vordergrund steht.

In der Wertermittlungspraxis sind dies am häufigsten Einfamilienhäuser. Grundlage bei den Wertüberlegungen bilden hierbei die Kosten, die zum Erwerb eines vergleichbaren unbebauten Grundstücks und der Herstellung eines ähnlichen Gebäudes aufzubringen wären. Die Ermittlung der Herstellungskosten des Wohngebäudes erfolgt unter Berücksichtigung des Gebäudealters. Um aus dem berechneten Sachwert letztlich einen Marktwert der Immobilie ableiten zu können erfolgt im Anschluss an die Berechnung des Sachwerts eine Marktanpassung über den Sachwertfaktor.

Das Ertragswertverfahren findet dann Anwendung, wenn davon auszugehen ist, dass Kaufinteressenten einer Immobilie Ihre Kaufentscheidungen überwiegend an Renditeüberlegungen ausrichten werden.

Dies ist grundsätzlich bei Mehrfamilienhäusern oder Gewerbeobjekten der Fall, aber auch bei Eigentumswohnungen ist die Anwendung des Ertragswertverfahrens denkbar. Im Ertragswertverfahren setzt sich der Wert der Immobilie aus dem Bodenwert des Grundstücks und dem Ertragswert der baulichen Anlage zusammen. Die beiden Werte werden zunächst getrennt voneinander ermittelt und anschließend zum Ertragswert zusammengefasst. Der Ertragswert der baulichen Anlagen errechnet sich hierbei aus den Mieteinnahmen und den Bewirtschaftungskosten der Immobilie. Der Bodenwert dagegen ist annähernd konstant und kann über den Bodenrichtwert ermittelt werden. Die getrennte Bewertung von Grund und Boden einerseits und den baulichen Anlagen andererseits berücksichtigt den Sachverhalt, dass die baulichen Anlagen im Gegensatz zum zeitlich unbegrenzt nutzbaren Boden in der Regel nur über einen bestimmten Zeitraum wirtschaftlich sinnvoll nutzbar sind.

Welche Kosten fallen bei einem Verkehrswertgutachten an?

Grundsätzlich ist das Honorar eines Sachverständigen frei verhandelbar. Seit dem Wegfall der Honorarregelung des Sachverständigen in der Honorarverordnung für Architekten und Ingenieure im Jahr 2009 machen viele Immobiliengutachter Ihr Honorar vom ermittelten Verkehrswert der Immobilie abhängig. Einzig im Fall eines Gerichtauftrags ist der Sachverständige an die Honorare das Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz gebunden. Hier betragen die Honorare für einen Immobiliengutachter ca. 115 Euro in der Stunde.

 

Um unseren Kunden die größtmögliche Transparenz bei der Erstellung eines Verkehrswertgutachtens zu gewährleisten, erstellen wir Ihnen Wertgutachten ausschließlich auf Angebotsbasis zum Festpreis. Damit Sie jederzeit wissen, mit welchen Kosten Sie rechnen können. Bei einfachen Wohnimmobilien liegen die Preise für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens zwischen 2.490 € und 3.490 €.

Welche Unterlagen werden für die Erstellung eines Verkehrswertgutachten benötigt?

Grundsätzlich werden für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens folgende Unterlagen benötigt:

  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Aktueller Flurkartenauszug
  • Baubeschreibung des Gebäudes
  • Flächen- und Raumberechnungen
  • Bauzeichnungen, Grundrisse, Schnitte und Ansichten
  • Baugenehmigungen
  • Übersicht der Instandsetzungsmaßnahmen der letzten Jahre
  • Übersicht der Modernisierungen der letzten Jahre
  • Energieausweis
  • Notarielle Beurkundung bei einem Wohnungsrecht, Nießbrauch
  • Notarielle Beurkundung bei einem Leitungsrecht oder Wegerecht
  • Erbbaurechtsvertrag
  • Mietverträge oder aktuelle Aufstellung der Mietzahlungen
  • Teilungserklärung bei Wohnungen
  • Wirtschaftsplan bei Wohnungen
  • Hausgeldabrechnungen bei Wohnungen
  • Protokolle aus der Eigentümerversammlung bei Wohnungen

Wie berechnet sich der Verkehrswert einer Immobilie?

Zur Ermittlung des Verkehrswertes einer Immobilie können grundsätzlich drei normierte Verfahren herangezogen werden. Das Vergleichswertverfahren, das Sachwertverfahren und das Ertragswertverfahren. Zur Abteilung des Verkehrswertes können auch mehrere dieser Verfahren herangezogen werden.

Welches Verfahren letztlich für die Wertermittlung herangezogen wird, ist insbesondere von der Art des Gebäudes und den Umständen des Einzelfalls abhängig. Denn nicht jedes Verfahren ist für jede Art von Immobilie sinnvoll. Aber welches Verfahren ist für welche Immobilie sinnvoll? 

Wie berechnet sich der Verkehrswert einer Immobilie?

Zur Ermittlung des Verkehrswertes einer Immobilie können grundsätzlich drei normierte Verfahren herangezogen werden. Das Vergleichswertverfahren, das Sachwertverfahren und das Ertragswertverfahren. Zur Abteilung des Verkehrswertes können auch mehrere dieser Verfahren herangezogen werden.

Welches Verfahren letztlich für die Wertermittlung herangezogen wird, ist insbesondere von der Art des Gebäudes und den Umständen des Einzelfalls abhängig. Denn nicht jedes Verfahren ist für jede Art von Immobilie sinnvoll. Aber welches Verfahren ist für welche Immobilie sinnvoll? 

Das Vergleichswertverfahren kann vor allem bei Eigentumswohnungen und unbebauten Grundstücken sinnvoll eingesetzt werden.

Das Vergleichswertverfahren basiert grundsätzlich auf der Überlegung, den Verkehrswert einer Eigentumswohnung oder eines Grundstücks aus realisierten Kaufpreisen vergleichbarer Objekte abzuleiten. Denn Eigentumswohnungen und unbebaute Grundstücke werden auf dem öffentlichen Immobilienmarkt nach Preisen pro Quadratmeter Fläche gehandelt. Ein Vergleich mit Kaufpreisen ähnlicher Objekte stellt daher die marktgerechteste Methode der Verkehrswertermittlung dar.

Das Sachwertverfahren findet überwiegend bei Immobilien Anwendung, bei welchen der individuelle Nutzungswert für den Eigentümer im Vordergrund steht.

In der Wertermittlungspraxis sind dies am häufigsten Einfamilienhäuser. Grundlage bei den Wertüberlegungen bilden hierbei die Kosten, die zum Erwerb eines vergleichbaren unbebauten Grundstücks und der Herstellung eines ähnlichen Gebäudes aufzubringen wären. Die Ermittlung der Herstellungskosten des Wohngebäudes erfolgt unter Berücksichtigung des Gebäudealters. Um aus dem berechneten Sachwert letztlich einen Marktwert der Immobilie ableiten zu können erfolgt im Anschluss an die Berechnung des Sachwerts eine Marktanpassung über den Sachwertfaktor.

Das Ertragswertverfahren findet dann Anwendung, wenn davon auszugehen ist, dass Kaufinteressenten einer Immobilie Ihre Kaufentscheidungen überwiegend an Renditeüberlegungen ausrichten werden.

Dies ist grundsätzlich bei Mehrfamilienhäusern oder Gewerbeobjekten der Fall, aber auch bei Eigentumswohnungen ist die Anwendung des Ertragswertverfahrens denkbar. Im Ertragswertverfahren setzt sich der Wert der Immobilie aus dem Bodenwert des Grundstücks und dem Ertragswert der baulichen Anlage zusammen. Die beiden Werte werden zunächst getrennt voneinander ermittelt und anschließend zum Ertragswert zusammengefasst. Der Ertragswert der baulichen Anlagen errechnet sich hierbei aus den Mieteinnahmen und den Bewirtschaftungskosten der Immobilie. Der Bodenwert dagegen ist annähernd konstant und kann über den Bodenrichtwert ermittelt werden. Die getrennte Bewertung von Grund und Boden einerseits und den baulichen Anlagen andererseits berücksichtigt den Sachverhalt, dass die baulichen Anlagen im Gegensatz zum zeitlich unbegrenzt nutzbaren Boden in der Regel nur über einen bestimmten Zeitraum wirtschaftlich sinnvoll nutzbar sind.

Welche Kosten fallen bei einem Verkehrswertgutachten an?

Grundsätzlich ist das Honorar eines Sachverständigen frei verhandelbar. Seit dem Wegfall der Honorarregelung des Sachverständigen in der Honorarverordnung für Architekten und Ingenieure im Jahr 2009 machen viele Immobiliengutachter Ihr Honorar vom ermittelten Verkehrswert der Immobilie abhängig. Einzig im Fall eines Gerichtauftrags ist der Sachverständige an die Honorare das Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz gebunden. Hier betragen die Honorare für einen Immobiliengutachter ca. 115 Euro in der Stunde.

 

Um unseren Kunden die größtmögliche Transparenz bei der Erstellung eines Verkehrswertgutachtens zu gewährleisten, erstellen wir Ihnen Wertgutachten ausschließlich auf Angebotsbasis zum Festpreis. Damit Sie jederzeit wissen, mit welchen Kosten Sie rechnen können. Bei einfachen Wohnimmobilien liegen die Preise für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens zwischen 2.490 € und 3.490 €.

Welche Kosten fallen bei einem Verkehrswertgutachten an?

Grundsätzlich ist das Honorar eines Sachverständigen frei verhandelbar. Seit dem Wegfall der Honorarregelung des Sachverständigen in der Honorarverordnung für Architekten und Ingenieure im Jahr 2009 machen viele Immobiliengutachter Ihr Honorar vom ermittelten Verkehrswert der Immobilie abhängig. Einzig im Fall eines Gerichtauftrags ist der Sachverständige an die Honorare das Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz gebunden. Hier betragen die Honorare für einen Immobiliengutachter ca. 115 Euro in der Stunde.

 

Um unseren Kunden die größtmögliche Transparenz bei der Erstellung eines Verkehrswertgutachtens zu gewährleisten, erstellen wir Ihnen Wertgutachten ausschließlich auf Angebotsbasis zum Festpreis. Damit Sie jederzeit wissen, mit welchen Kosten Sie rechnen können. Bei einfachen Wohnimmobilien liegen die Preise für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens zwischen 2.490 € und 3.490 €.

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Welche Informationen beinhaltet ein Verkehrswertgutachten?

Immobilengutachter
Die Bewertung einer Immobilie teilt sich in vielen Fällen in vier Beurteilungsbereich auf.
Immobilienbewertung

Lagebeurteilung und Marktverhältnisse

  • Charakteristik des Standorts
  • Wirtschaftsstruktur des Standorts
  • Arbeitsmarktverhältnisse
  • Aussagen zur Infrastruktur
    (Flughäfen, Bahnhöfe, Häfen)
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Beschreibung
des Grundstücks

  • Grundbuchverhältnisse
    (Rechte und Belastungen des Grundstücks)
  • Lage des Grundstücks
  • Umgebungsbebauung
  • Baurechtliche Situation des Grundstücks
  • Art und Maß der baulichen Nutzung
  • Bauleitplanung
  • Immissionen auf das Grundstück
  • Entwicklungszustand des Grundstücks
  • Erschließungs- und abgabenrechtlicher Zustand des Grundstücks
  • Grundstücksgestaltung
  • Geländeverhältnisse
  • Altlasten
  • Grenzverhältnisse
Immobilienbewertung

Beschreibung
der Gebäude

  • Baujahr und Art der Gebäude
  • Allgemeiner Zustand der Gebäude
  • Ausstattungsstandard der Gebäude
  • Vorgenommene Modernisierungen am Gebäude
  • Vorhandene Baumängel am Gebäude
  • Vorhandene Grundrisssituation
  • Flächenberechnungen der Wohn- und Nutzflächen
  • Denkmalschutzeigenschaften der Gebäude
  • Genehmigungszustand der Gebäude
  • Gesamt- und Restnutzungsdauer der Gebäude
  • Nutzungsverhältnisse der Gebäude
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Beschreibung
der Außenanlage

  • Gartenflächen
  • Bauliche Außenanlagen und Nebengelände
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